BayernDach Magazin 1-2017 OEB

BG BAU Kampagnenstart

Foto: Doris Leuschner/BG BAU

Zur Unterzeichnung der Charta „Bau auf Sicherheit. Bau auf dich“ waren auch zahlreiche Vertreter der bayerischen Dachdecker-In- nungen auf der Messe BAU 2017 in München anwesend.

ten müssen noch deutlicher in den Fokus unseres Handelns rücken“. Die Kernbotschaft des neuen Präventionsprogramms lautet daher: „Sicheres Verhalten lohnt sich für dich, deine Familie, Freunde und Kollegen“. Jeder hat das Recht, aber ebenso auch die Pflicht, unnötige Risiken zu vermeiden. Niemand darf durch riskantes Verhal- ten sein Leben und seine Gesundheit oder Leben und Gesundheit anderer leichtfertig aufs Spiel set- zen. Um diese Ziele zu erreichen hat die BG BAU das Programm Verhaltensprävention ins Leben gerufen. Gemeinsam mit Unternehmern und Beschäftigten, mit den Sozialpartnern der Bauwirtschaft, den In- nungen, Kammern und der Fachöffentlichkeit soll anhand von Schwerpunkten im Unfallgeschehen und bei den Berufskrankheiten das Risikobewusst- sein und die Wahrnehmung von Risiken nachhaltig verbessert werden. Hierbei gilt es, aktiv zu informieren aber auch zu in- tervenieren, wenn leichtfertig Leben und Gesund-

heit der Beschäftigten aufs Spiel gesetzt werden. Mit Plakaten, Anzeigen, Social Media Maßnahmen, Ver- anstaltungen und Wettbewerben wird dieser Pro- zess auch nach außen deutlich sichtbar begleitet. Im Mittelpunkt des Präventionsprogramms steht die „charta für Sicherheit auf dem Bau“ als Selbstver- pflichtung der Sozialpartner. Damit erklären sich alle Beteiligten verantwortlich für die Etablierung einer betrieblichen Arbeitskultur, in der Sicherheit und Ge- sundheit zur Selbstverständlichkeit werden. Ergänzend können Unternehmen der Bauwirtschaft, „Betriebliche Erklärungen“ vereinbaren, in denen Beschäftigte und Betriebsleitungen lebenswichtige Regeln zu typischen Gefahrenquellen, wie Absturz- kanten, herabfallenden Lasten oder unsicheren Ver- kehrswegen, anerkennen (s. Seite 15). „Werden Risiken sichtbar, müssen Unternehmer und auch Beschäftigte 'Stopp' sagen können und die Ar- beit so lange einstellen dürfen, bis die Gefahren- quelle beseitigt ist“, betonte Bergmann.

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