BayernDach Magazin 1-2021 MB

ARBEITSSCHUTZ

ten für verschiedene Lei- tertypen, Arbeitsbüh- nen, Ein-Personen- Gerüste und vieles mehr bezuschusst – in der höchsten Förderstufe mit bis zu 10.000 €. Stufe 1 ist jährlich mit bis zu 3.000 € förderfähig für die Gefährdungsbe- urteilung bei Absturzge- fährdung, die Beratung zur Absturzprävention durch eine Aufsichtsper- son der BG BAU (oder Dienste der BG BAU) und der Unterzeichnung der „Betrieblichen Erklärung“ zum Arbeitsschutz.

Wie diese Förderungen zustande kamen, erklärt A. Ewald Kreuzer, Vorstand der BG BAU und Lan- desinnungsmeister der Bayerischen Dachdecker, in einem Video: https://youtu.be/IZ3a4Cn4EVY

(oder Dienste der BG BAU), die Unterzeichnung der „Betrieblichen Erklärung“ zum Arbeitsschutz sowie die Teilnahme an „Bau auf Bau“ (oder AMS BAU) und der Teilnahme einer Führungskraft des Betriebs an einem Seminar zur Absturzprävention. Da nicht in Anspruch genommene Prämien nicht in das Folgejahr übertragen werden und verfallen, sollten die Maßnahmen von den Betrieben jetzt ausgeschöpft werden. Übrigens können diese Maßnahmen auch mit der bisherigen beitragsabhängigen Förderung kombi- niert werden.

In Stufe 2 können jedes Jahr bis zu 5.000 € Prämie in Anspruch genommen werden für die Gefähr- dungsbeurteilung bei Absturzgefährdung, die Be- ratung zur Absturzprävention durch eine Aufsichts- person der BG BAU (oder Dienste der BG BAU), die Unterzeichnung der „Betrieblichen Erklärung“ zum Arbeitsschutz und der Teilnahme an „Bau auf Bau“ (oder AMS BAU). Zur Förderung mit bis zu 10.000 € alle zwei Jahre gehört in Stufe 3 die Gefährdungsbeurteilung bei Absturzgefährdung, die Beratung zur Absturzprä- vention durch eine Aufsichtsperson der BG BAU

Das Thema Arbeitssicherheit muss durch die Köpfe der Be- triebe in die Köpfe der Mitarbeiter.

Foto: Pixabay

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