BayernDach Magazin 1-2021 MB

VERSICHERUNG

Vorsicht, Nebenwirkungen

Seit einem Jahr ist alles anders: Das Corona-Virus hat die Welt verändert. Und das gilt manchmal auch für die „Welt der Versicherungsbranche“. Hierzu die Hinweise des Versicherunsgexperten Michael Jander.

Foto: Pixabay

EIN WINZIGES VIRUS HAT GENÜGT, UM BINNEN EINES JAHRES DEN ALLTAG IN VIELEN BEREICHEN AUF DEN KOPF ZU STELLEN. AUCH DIE VERSICHE- RUNGSBRANCHE HAT SICH DARAUF EINGESTELLT. Beipiel Krankenversicherung: Die Kosten für ambu- lante oder stationäre Leistungen sind fester Be- standteil der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung. Daher unterscheidet sich die Kostenerstattung aufgrund einer COVID-19-Erkran- kung nicht zu den Erstattungen bei anderen Er- krankungen. Derzeit sind in Bayern Corona-Tests – auch für Per- sonen ohne Symptome – kostenlos möglich („Baye- risches Testangebot“).

Nach Wegfall dieser momentanen Sonderregelung gelten wieder die Standardregelungen. Das bedeu- tet, dass Privatversicherte dann die Kosten für einen Corona-Test selbst tragen müssen, sofern es sich um eine Wunsch- oder Verlangensleistung handelt. Anders, wenn bei einem Privatversicherten Krank- heitssymptome vorliegen und ein Arzt daher einen Test anordnet. In diesem Fall handelt es sich um eine ärztliche Leistung – und die kann nach der Ge- bührenordnung für Ärzte abgerechnet werden. Allerdings kann bei Privatversicherten die berech- nete Vergütung unterhalb der Selbstbeteiligung liegen. Dann muss sie der Versicherte aus eigener Tasche bezahlen.

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