BayernDach Magazin 1-2021 MB

KRANKENKASSE

Geimpft, geschützt, belohnt

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ALLE VERSICHERTEN DER IKK CLASSIC ERHALTEN EINEN 5 €- BONUS FÜR DIE TEILNAHME AN DER CORONA-SCHUTZIMPFUNG. Die Bonusprämie wird auf Wunsch gegen Vorlage einer Impfbestätigung nach dem zweiten Impfter- min überwiesen. Versicherte, die das Bonusprogramm der IKK classic nutzen, können sich den Betrag auch mit ihrem jährlich ausbezahlten Bonus auszahlen lassen. Mit dem IKK Bonus belohnt die Innungskranken- kasse ihre Versicherten für gesundheitsfördernde Aktivitäten mit Prämien. Die Größenordnung die- ser Prämien reicht von 5 bis 25 €. Dazu zählen bei- spielsweise viele Vorsorgeuntersuchungen, Mit- gliedschaften in Sportvereinen und Fitnessstudios sowie der Besuch von zertifizierten Gesundheits- kursen. Wird der Bonus als Zuschuss zum Kauf von Fitnesstrackern oder Smartwatches genutzt, ver- doppelt sich die ausgezahlte Prämie sogar. Alle Be- lege für gesundheitsfördernde Aktivitäten können Versicherte per Post, per E-Mail oder in der IKK-On- linefiliale einreichen.

Die Übernahme von Fahrtkosten durch die gesetzli- che Krankenkasse regelt das Sozialgesetzbuch (§ 60 SGB V). Diese können beispielsweise übernommen werden, wenn ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ vorliegt oder Versicherte in den Pflegegrad 4 bzw. 5 einge- stuft wurden. Bei Personen mit Pflegegrad 3 muss zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vorliegen. Für die Übernahme der Kosten ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, für Fahr- ten mit dem privaten Pkw zudem ein Antrag zur Erstattung der Fahrtkosten. Es gelten die gesetzli- chen Zuzahlungsregelungen. Experten der medizinischen Beratungshotline IKK Med beantworten Ihre Fragen zur Corona-Schutz- impfung, dem Umgang mit FFP2-Schutzmasken sowie dem Coronavirus. Die kostenfreie Hotline ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0800 455 1000 erreichbar.

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