BayernDach Magazin 1-2021 OEB

VERSICHERUNG

Die vorhergehenden Erläuterungen sind für diese Verträge daher nicht von Bedeutung. Am Versicherungsmarkt findet sich aber auch eine Erweiterung des Unfallbegriffs, die Infektionen durch Einspritzen infektiöser Substanzen in Auge, Mund und Nase beinhaltet. Inwieweit sich diese Formulierung dann für eine COVID-19-Infektion interpretieren lässt, ist Ausle- gungssache und wird ebenfalls für großes Konflikt- potenzial sorgen. Ein weiterer Baustein in der Unfallversicherung sind Schutzimpfungen und/oder Impfschäden, die als Erweiterung des Unfallbegriffs in vielen Versi- cherungsbedingungen enthalten sind. Dadurch weitet sich der Versicherungsschutz auch auf dau- erhafte Gesundheitsschäden nach einer Schutzimp- fung aus. Solche Impfschäden sind Impfreaktionen, die über das übliche Maß hinausgehen und dauerhaft beste- hen bleiben. Ein „klassischer“ Unfall im eigentlichen Sinn ist dafür nicht notwendig und es muss sich auch nicht um eine Schutzimpfung nach einem Unfall han- deln. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte vorab eine Erläuterung oder entsprechende Bestätigung von seinem Unfallversicherer fordern. In der Unfallversicherung gelten übrigens strenge Meldevorschriften. So ist in vielen Versicherungsbe- dingungen geregelt, dass ein Unfallereignis umge- hend zu melden und innerhalb von 12 Monaten schriftlich durch einen Arzt festgestellt werden muss. Der Anspruch an den Versicherer muss inner- halb von 15 Monaten beim Versicherer erhoben werden. Der Versicherungsmarkt bietet auch längere Mel- defristen an. Unabhängig von den jeweiligen ver- traglichen Fristen handelt es sich jedoch immer um Ausschlussfristen. Nach Ablauf der jeweiligen Frist, ist der Anspruch erloschen. Auch die Leistung aus einer Unfallversicherung ist unabhängig und zusätzlich zu Entschädigungen

von anderen privaten oder gesetzlichen Versiche- rungen. Beipiel Berufsgenossenschaft: Die Ansteckung mit COVID-19 kann eine Berufskrankheit oder einen Ar- beitsunfall darstellen. Für Zimmerer und Dachde- cker dürfte hier aber eine Leistung von der Berufsgenossenschaft eher eine seltene Ausnahme sein.

Sicher ist sicher Michael Jander arbeitet seit 2006 als unabhängiger Versi- cherungsberater und besitzt aus seinen vorherigen Tätig- keiten in der Versicherungs- wirtschaft ganz hervorra- gende Branchenkenntnisse (www.jander-vb.de).

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