BayernDach Magazin 1-2021 OEB
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Nach § 6a Abs. 1 VOB/A sind die Angebote zum Nachweis der Eignung die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter zu prüfen. Bei einer öffentlichen Ausschreibung sind nach § 6b Abs. 4 VOB/A bereits in der Aufforderung zur Ange- botsabgabe die Nachweise zu bezeichnen, deren Vorlage mit dem Angebot oder der späteren Anforderung vorbehalten wird. Bereits in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes ist von der Vergabestelle nach den Formblättern darauf hinzuweisen bzw. anzukreuzen. Bieter, die nicht über die geforderten Eigen- schaften verfügen, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Ausschluss eines Angebotes wegen nachgeschobener Leistungskriterien
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Bei der Vergabe von Bauleistungen im Unterschwellenbereich teilt die Vergabestelle erstmals im Bietergespräch dem Bieter A mit, dass aus ihrer Sicht für einzelne Arbeitsschritte die parallele Tätigkeit von vier Gruppen mit je zwei Monteuren erforderlich sei. Bieter A hat angegeben, dass er das Vorhaben lediglich mit zwei eigenen Monteuren ausführt und – soweit erforderlich – auf Leiharbeiter zurückgreift. Die Vergabestelle schließt Bieter A daher wegen unzureichender Personalausstattung aus und vergibt den Auftrag an Bieter B. Bieter A macht nun Schadener- satz geltend. Zu Recht, findet der BGH mit seinem Urteil XIII ZR 21/19 vom 06.10.2020. Der Ausschluss von Bieter A verstößt gegen das Ver- gaberecht, weil die Vergabestelle die Mindestanforderung an die Personalausstattung erst nachträglich eingeführt hat. Über die Höhe des Schadenersatzes konnte der BGH wegen fehlender Feststellungen der Vorinstanz nicht entscheiden und hat den Fall an die Vorinstanz zurückverwiesen. Kein Bieter macht die geforderten Angaben gerne, insbeson- dere im Zusammenhang mit Nachunternehmern (Formblatt 233) oder andere Unternehmen (Formblatt 235) wird die Angabe gerne „vergessen“. So wie sich ein Schadenersatzanspruch eines zu Unrecht ausgeschlossenen Bieters ergeben kann, sind natür- lich bei Falschangaben schwerwiegende Folgen bis hin zur Kün- digung durch den AG möglich.
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In dem Formblatt 216 (nachfolgend ein Auszug) sind die mögli- chen Anforderungskriterien aufgeführt und geforderte Anga- ben sind durch Ankreuzen detailliert anzugeben.
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