BayernDach Magazin 1-2022_M
MITARBEITERMOTIVATION
Für wenig Geld voll reintreten
Serie: Attraktiver
Arbeitgeber
Fotos: Pixabay/Fotolia
DER FRÜHLING NAHT. UND DAMIT RÜCKT AUCH DIE FAHRRADSAISON NÄHER. AUCH DAS VELO IST EIN GUTER MOTIVATOR – NICHT NUR FÜR DIE UM- SETZUNG GUTER VORSÄTZE UND FÜR DIE FITNESS. Mit dem Fahrrad zur Arbeit und in der Freizeit un- terwegs? Das geht super mit dem Dienstfahrrad. Möglichkeit 1: das Fahrrad mit Muskelkraft-An- trieb. Egal ob Mountainbike, Rennrad, CityBike oder Tourenrad: Die „Klassiker” unter den Fahrrä- dern dürfen Arbeitnehmern auch zur privaten Nut- zung steuerfrei überlassen werden. Gleiches gilt auch für E-Bikes, die nicht schneller als 25 km/h unterwegs sind. Einem Kraftfahrzeug – und damit einem Dienstwa- gen – gleichgestellt werden alle E-Bikes, die zum Durchbrechen der 25 km/h-Schallmauer geeignet sind. Aber wie auch bei den E-Autos unter den Dienstwagen muss der Arbeitnehmer nur 0,25 %
des Brutto-Listenpreises für die private Nutzung versteuern. Bei einem guten Mittelklasse E-Bike zum Preis von 4.000 € sind das monatlich also ge- rade einmal 10 €. Inzwischen gibt es zahlreiche Anbieter für das E-Bike-Leasing. Dies kann je nach Angebot sogar eine Versicherung für Unfall und oder Diebstahl enthalten. Die Leasingkosten sind für den Arbeit- geber Betriebsausgaben. Übrigens darf das E-Bike auch im Betrieb an der Steckdose oder Wallbox aufgeladen werden. Dies stellt keinen steuerlich relevanten geldwerten Vor- teil dar. Grundsätzlich sollte die Gewährung jeder "Zu- gabe" oder einer Nettolohn-Optimierung individu- ell mit dem Steuerberater unter Berücksichtigung eventueller tarifvertraglicher Regelungen abge- stimmt werden.
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