BayernDach Magazin 1-2022_OE
VERSICHERUNG
www.bsi.bund.de zu finden. Erst wenn alle inter- nen Maßnahmen umgesetzt wurden, könnte für das verbleibende Restrisiko eine Absicherung über einen Versicherungsvertrag sinnvoll sein. Die Versicherungsprodukte, sogenannte Cyberver- sicherungen, sind erst vor wenigen Jahren auf den Markt gekommen. Entsprechend groß sind die Un- terschiede der Leistungen. Auch Cyberversicherun- gen unterliegen durch einen starken Wettbewerb einem permanenten Wandel. Die Prämien der Angebote unterscheiden sich sehr deutlich. Auch hier gilt wie in vielen anderen Berei- chen: Nicht das teuerste Angebot muss gleichzeitig das beste Produkt sein. Auch ein günstiges Versi- cherungsprodukt ist nicht zwangsläufig gleichbe- deutend mit geringeren Leistungen. Der Vergleich der Cyberversicherungen kann im Einzelfall also schwierig sein. Einige Produkte decken die Haftungsansprüche von Dritten und sowie die eigenen Schäden ab. An- dere Versicherungsprodukte regulieren nur die ei- genen Schäden. Entsprechend sollte daher auch die Betriebshaftpflichtversicherung geprüft werden. Bei den Eigenschäden bietet der Versicherungs- markt u. a. eine Schadenanalyse, die Entfernung der Schadsoftware, die Wiederherstellung der Daten, die Benachrichtigung von betroffenen Drit- ten und Datenschutzbehörden sowie Hilfe bei Identitätsdiebstahl, Vermögensverlusten bei Schä- den durch Online-Shopping und -verkauf an. Bei einigen Cyberversicherungen ist zusätzlich zum Ersatz der fortlaufenden Betriebskosten und ent- gangenen Gewinn auch ein Schutz für Program- mierarbeiten, Mehrkosten für die Nutzung anderer EDV-Systeme, Inanspruchnahme von Lohn-Dienst- leistungen und der Bezug von Produkten und Wertminderungen an Vorräten enthalten. Bei Drittschäden werden beispielsweise die Prü- fung der Haftungsfragen, Ansprüche wegen Urhe- ber- und Namenrechtsverletzungen, Vertrags- strafen, Kosten für Datenschutzverfahren, Ansprü- che aus Persönlichkeitsverletzungen und mehr ge- zahlt.
Viele Verträge beinhalten einen Selbstbehalt oder eine Wartezeit bzw. einen zeitlichen Selbstbehalt (z. B. 12 Stunden). Die Begriffe Wartezeit bzw. zeit- licher Selbstbehalt bedeuten, dass Schäden erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit – vereinbart in Stunden oder Tagen – versichert sind. Für Ausfallschäden gibt es in der Regel eine be- grenzte Haftzeit von 3, 6, 12 oder 24 Monaten. Der Versicherer zahlt dann nur Ausfallschäden, die innerhalb des vereinbarten Zeitraums auftreten oder bis zum Erreichen der vereinbarten Versiche- rungssumme. Die Versicherungsleistung endet je- weils mit Erreichen der ersten Begrenzung. In den Versicherungsbedingungen finden sich häu- fig Mindestanforderungen, die für die Leistung des Versicherers unabdingbar sind. So schreiben die Bedingungen meist regelmäßige Datensicherungen, regelmäßig geänderte Passwör- ter, laufende Softwareupdates, eine Firewall und Änderungen zu den Einstellungen bei Auslieferung vor. Werden diese Mindestanforderungen vor dem Schadenfall nicht erfüllt, kann der Versicherer seine Entschädigungsleistung kürzen oder sogar ganz verweigern. Die Prämien der Cyberversicherungen liegen – ab- hängig vom gewählten Leistungsumfang und der „digitalen” und Geräteausstattung – im Bereich zwischen 200 und 1.000 € pro Jahr.
Sicher ist sicher Michael Jander arbeitet seit 2006 als unabhängiger Versi- cherungsberater und besitzt aus seinen vorherigen Tätig- keiten in der Versicherungs- wirtschaft ganz hervorra- gende Branchenkenntnisse (www.jander-vb.de).
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