BayernDach Magazin 2-2023MB

MITARBEITERMOTIVATION

Kraftvoll sparen.

Und das

Serie: Attraktiver

steuer- und abgabenfrei.

Arbeitgeber

Fotos: Fotolia/Pixabay

GESUNDE MITARBEITER HABEN WENIGER FEHL TAGE PRO JAHR. UND DESHALB DÜRFEN ARBEIT GEBER VIELE MASSNAHMEN FÖRDERN, DIE ZUR GESUNDHEITSVORSORGE BEITRAGEN. Als Beitrag zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge kann der Arbeitsgeber bis zu 600 € pro Jahr steuer frei und sozialversicherungsfrei zusätzlich zum Ge halt „spendieren”. So z. B. für den Besuch des Fitness-Studios, eines Raucherentwöhnungskurses oder für einen Yoga-Kurs. Die vom Arbeitnehmer belegte Maßnahme muss also nicht auf dem Betriebsgelände durchgeführt werden. Unabhängig davon (und damit zusätzlich) kann der

Chef auch Maßnahmen, wie sie von vielen Kran kenkassen angeboten werden, im Betrieb durch führen. Als Beispiel sei hier nur der „Klassiker” der Rückenschule genannt. Grundsätzlich sollte die Gewährung einer „Zu gabe” oder einer Nettolohn-Optimierung immer individuell mit dem Steuerberater unter Berück sichtigung eventueller tarifvertraglicher Regelun gen abgestimmt werden.

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