BayernDach Magazin 2-2018 OEB

Recht BLAUE SEITEN

• soweit binnen 30 tagen keine einigung zustande kommt, kann der aG die Änderung in textform gegenüber dem an anord- nen. • Haben sich die Parteien geeinigt, richtet sich die geänderte Ver- gütung nach der einigung der Parteien. • Wurden die Änderungen allerdings einseitig angeordnet, richtet sich die neue Vergütung nach den tatsächlich erforderlichen kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäfts- kosten, Wagnis und Gewinn. • der Rückgriff auf eine in der ursprünglichen Vereinbarung hin- terlegte urkalkulation ist möglich. • eine abschlagsrechnung über 80 % aus nachtragsangeboten bei angeordneten leistungen ist zulässig. • der Gesetzgeber hat den Zugang zu einstweiligen Verfügungs- verfahren bei streitigkeiten über angeordneten Änderungen eröffnet. ob eine weitere neuerung im Bauvertragsrecht nun ein Zucker- stückchen oder kröte ist, muss jeder für sich fallweise entschei- den. neu im Bauvertrag aufgenommen wurde die Zustandsfeststellung bei einer Verweigerung der abnahme. Verweigert der aG die ab- nahme unter angabe von mängeln, hat er auf Verlangen des un-

ternehmers an einer gemeinsamen Feststellung des Zustandes des Werks mitzuwirken. die gemeinsame Zustandsfeststellung soll mit der angabe des tages der anfertigung versehen werden und ist von beiden Vertragsparteien zu unterschreiben. soweit klingt der Plan ja gut. Gerichtliche auseinandersetzungen können aber durchaus schon mal mehrere Jahre dauern. der Zustand der leistung kann sich in dieser Zeit mitunter erheblich verschlechtern. in der Realität dient diese Regelung daher eigentlich nur einer gemeinsamen Feststel- lung des ist-Zustandes. Wenn in dieser Feststellung ein offenkun- diger mangel nicht angegeben ist, wird nach § 650 g BGB ver- mutet, dass er erst nach dieser Zustandsfeststellung entstanden und daher vom Besteller zu vertreten ist. es bietet sich also an, diese Zustandsfeststellung sorgfältig und möglicherweise auch unter Verwendung von aussagekräftigen Fotos anzufertigen. Bleibt der aG der Zustandsfeststellung trotz eines mit angemes- sener Frist bestimmten termins ohne triftigen Grund fern, den er selbst nicht zu vertreten hat, kann der an den Zustand auch al- leine feststellen. in diesem Fall muss die Zustandsfeststellung dem aG unverzüglich in beweisbarer Form zur Verfügung gestellt wer- den.

Das wäre ga z bestimmt hochinteressant für Sie.

Aber die e Informationen sind ausschließlich Mitgliedern der Dachdecker-Innungen vorbehalten.

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Neu im Bauvertrag: die Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme.

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