BayernDach Magazin 2-2018 OEB

KPZ Weiterbildung

BGB. Genau bei diesem Thema hatte es Rechtsan- walt Michael Schuster, rechtlicher Berater des LIV Bayern, nicht leicht. Denn die änderungen im Bau- recht erweisen sich nicht immer als besonders praxis- gerecht (s. a. S. 32-34). Bei manchen Teilnehmern sorgte dies dann auch für Kopfschütteln. Ein echter Mehrwert für die Teilnehmer war das von RA Schuster vorbereitete Vertragsmuster als Grund- muster, das der Betrieb mit seinen eigenen Bestand- teilen ergänzen kann. Damit verfügt das Innungs- mitglied über ein fertiges Vertragswerk für natürli- che Personen. Insgesamt wurden zu dem neuen Bauvertragsrecht nach BGB sechs Crash-Kurse durchgeführt. Weitere Termine werden auch im Weiterbildungsprogramm 2018/2019 folgen. Ein neues besonders wichtiges Thema für das kom- mende Weiterbildungsprogramm wird die Abdich- tung erdberührter Bauteile nach DIN 18533 sein. Der Wegfall der DIN 18195 und die Schaffung zahlreicher Ersatznormen für die Abdichtung im Juli 2017 brach- ten umfangreiche änderungen mit sich. Bereits begonnen wurde mit einem anderen Crash- Kurs: die DIN 18531 Dachabdichtung. Für die im Re- gelwerk entsprechend geänderten Bestandteile wird

wieder ein allgemeiner Crash-Kurs für das Update im März 2019 geplant. Die erforderlichen Abstimmun- gen zur Veröffentlichung werden in Mitgliederver- sammlungen des ZVDH im November bzw. Februar erfolgen. Um den Sachkundenachweis nicht zu verlieren, wer- den für Absolventen der Asbestzementlehrgängen Dezember 2012 und Februar 2013 Fortbildungslehr- gänge nach TRGS 519 Anlage 5 erforderlich. Bei die- sen eintägigen Fortbildungslehrgängen muss keine weitere schriftliche Prüfung abgelegt werden. Daher der Tipp des KPZ: Rechtzeitig die Schulungen planen und im Betrieb dafür eine eigene Vorsorgekartei an- legen. Die Fortbildungslehrgänge werden für No- vember 2018 und Januar 2019 geplant. Natürlich werden darüber hinaus wieder Grundlehrgänge im Dezember und Februar angeboten. Für Ausbildungsbetriebe, die im Schuljahr 2018/2019 Auszubildende im 3. Lehrjahr haben, wird es jetzt höchste Zeit für ihre Weiterbildungs-Planung. Denn spätestens zu Beginn des 3. Ausbildungsjahres muss die betriebliche Schwerpunktausbildung erfolgen. Hilfestellung über die Inhalte liefert der Crash-Kurs „Betriebliche Schwerpunktausbildung“ im Novem- ber 2018.

Gewerbliche und kaufmännische Mitarbeiter, Betriebsinhaber und Auszubildende sind die Zielgruppen der Weiterbildungsmaßnahmen.

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