BayernDach Magazin 2-2019 OEB
Azubi-Wohnheim KPZ
Bereits beim ersten Vergehen erfolgt der Ausschluss aus dem Wohnheim, wenn diese Verstöße mit straf- rechtlichen Handlungen verbunden sind wie z. B. der Konsum von Drogen. Eine Wiederaufnahme in das Wohnheim ist in einem solchen Fall nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Dazu kann beispielsweise der Nachweis eines negativen Drogenscreenings gehören. Der Ausschluss aus dem Wohnheim hat grundsätz- lich keine Auswirkung auf die Teilnahme an der ÜBL. Diese muss auch weiterhin besucht werden. Um die Unterbringung während der ÜBL (z. B. in einer Pen- sion) müssen sich des Wohnheims verwiesene Aus- zubildende selbst kümmern. Und eine solche Ersatz- Unterbringung erfolgt dann auf eigene Kosten. Über Abmahnungen und Verweise aus dem Wohn- heim wird der betreffende Ausbildungsbetrieb aus- nahmslos informiert. Denn dem Betrieb soll die Mög- lichkeit gegeben werden, seinerseits gegebenenfalls arbeitsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Außer- dem hat der Ausbildungsbetrieb mit dieser Informa- tion die Chance, positiv auf den/die Auszubildenden einwirken. Bei minderjährigen Auszubildenden werden darüber hinaus die Erziehungsberechtigten über die Abmah- nung, die Gründe der Abmahnung und die ergriffe- nen Maßnahmen informiert. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die ver- hängten Sanktionen bei Verstößen gegen die Haus- ordnung im konkreten Fall wirksam sind. Außerdem wird die gewünschte Signalwirkung auf die anderen Auszubildenden erreicht. Das „Lernziel” ist für die Auszubildenden, dass in ihrem Wohnheim nur die Einhaltung einiger (selbst- verständlicher) Grundregeln ein respektvolles, posi- tives und selbstverantwortliches Miteinander ermög- licht. Seit 1. März 2019 steht für die Betreuerinnen und Be- treuer im Wohnheim eine Software zur Verfügung, die das Verfassen der unterschiedlichen Arten von Meldungen und Mitteilungen (Störungen, Sachbe- schädigungen, allgemeine Mitteilungen, Verstöße gegen die Hausordnung etc.) möglich macht. An
diese Meldungen können sowohl Bilder angefügt als auch eine Markierung auf den Grundrissplänen des Wohnheims zur exakten Lokalisierung eingetragen werden. Je nach Art der Meldung werden diese Mitteilungen automatisch an einen vordefinierten Verteilerkreis versandt. Damit ist sichergestellt, dass eine umfas- sende Information der jeweils zuständigen Personen gewährleistet ist und zusätzlich eine kurzfristige Re- aktion auf Störungen oder Mitteilungen erfolgen kann. Der Einsatz dieser Software hat innerhalb kürzester Zeit dazu beigetragen, die Betreuung und Organisa- tion des Wohnheims deutlich zu vereinfachen, Kom- munikationswege abzukürzen und eine schnellere Reaktion auf Meldungen oder Störungen zu realisi- ren. Wohnheim aktuell: Ideen und Anregungen für das KPZ-Wohnheim werden immer zeitnah geprüft und bei Bedarf umgesetzt. Das zeigt eine kleine Zwischenbilanz: • Die zusätzlichen Ablagen und Handtuchhalte- rungen in Bad und WC wurden inzwischen ein- gebaut. • Im Gemeinschaftsraum wurde der Fernsehemp- fang eingerichtet. Ab sofort können dort nun gemeinsame Fernsehabende stattfinden. • Auf Wunsch der Auszubildenden wurde eine Mi- krowelle für die Teeküche bereitgestellt. • Ebenfalls war es ein Wunsch der Auszubilden- den, den Getränkeautomat in den Mehrzweck- raum umzuziehen, damit sich die Auszubilden- den dort jederzeit versorgen können. Das Wohnheim stößt auch nach der Eröffnung auf großes Interesse bei den Dachdecker-Innungen und Innungsbetrieben. So hat die Innung Nieder- bayern hat das Wohnheim besucht und eine Füh- rung erhalten. Die Innung Aschaffenburg-Mil- tenberg hat sich ebenfalls für eine Besichtigung im Rahmen eines Innungsausflugs angemeldet.
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