BayernDach Magazin 2-2021

VERSICHERUNG

geräte gibt es auch die Möglichkeit der Absiche- rung über eine separate Elektronikversicherung. Diese bietet dann den umfassendsten Versiche- rungsschutz. Einige Versicherer schränken den Versicherungs- schutz auf verschlossenes Zubehör ein. In diesem Fall sind Ladekabel, die während des Ladevorgangs an einer frei zugänglichen Ladestation entwendet werden, nicht versichert. Versichert werden kann bei einigen Anbietern üb- rigens sogar der Diebstahl der Ladekarte und das damit verbundene Risiko der unberechtigten Nut- zung. Ist ein Fahrzeug geleast oder gemietet, sollte immer eine sogenannte Leasing-Differenzdeckung (GAP-Deckung) vereinbart werden. Diese Vereinba- rung stellt sicher, dass bei Schadenfällen die Diffe- renzkosten zwischen dem Buchwert des Leasing- gebers und dem Restwert des Fahrzeugs ersetzt werden. Nicht ersetzt werden allerdings Kosten durch z. B. eine höhere Laufleistung als sie im Lea- singvertrag vereinbart worden ist. Elektroautos verfügen zwar über kein „klassisches Schaltgetriebe“, sondern meist über ein 1-Gang-Un- tersetzungsgetriebe. Dies reduziert die hohe Dreh- zahl des Elektromotors meist im Verhältnis 1:10. Zudem können E-Fahrzeuge beim Bremsen Energie produzieren (Rekuperation). Nur bei sehr wenigen Versicherern sind allerdings Schäden an Getriebe-

oder der Bremsanlage und deren Rekuperationssys- tem versicherbar. Bei einigen wenigen Versicherern können sogar Schäden durch Cyber- und/oder Hackerangriffe ver- sichert werden. Dabei sind Angriffe auf die IT des Herstellers, der Ladesäule oder der direkte Hacker- angriff auf das Fahrzeug zu unterscheiden. Also auch hier sollten die angebotenen Leistungen und Versicherungsbedingungen genauer unter die Lupe genommen werden.

Sicher ist sicher Michael Jander arbeitet seit 2006 als unabhängiger Versi- cherungsberater und besitzt aus seinen vorherigen Tätig- keiten in der Versicherungs- wirtschaft ganz hervorra- gende Branchenkenntnisse (www.jander-vb.de).

Wenn zusätzlich ein Schutzbrief, wie von vielen Versicherungsunternehmen angeboten, abge- schlossen werden soll, könnte auch die Pannenhilfe für entladenen Akku dabei mit eingeschlossen wer- den. Derzeit bieten die vorhandenen Versicherungsbe- dingungen eine sehr breite Leistungsspanne. Und die reicht von „gar keinen Sonderleistungen“ bis hin zu „kundenorientierten Leistungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge“. Entsprechend ist es zur Optimierung des Versiche- rungsvertrags zu empfehlen, den Vertrag jährlich prüfen zu lassen.

Unter dem Fahrzeugboden sind die Akku-Kraftpakete platziert. Teuer wird es, wenn sie mangels Leistung ersetzt werden.

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