BayernDach Magazin 2-2024 MB / Juli

CANNABIS-LEGALISIERUNG

Fotos: Pixabay

Hanfansage

MIT INKRAFTTRETEN DES CANNABIS-GESETZES AM 1. APRIL 2024 WIRFT DIE LEGALISIERUNG VIELE FRAGEN AUF – AUCH BEZÜGLICH DES ARBEITS SCHUTZES. Darf Cannabis am Arbeitsplatz oder im Betrieb konsumiert werden? Haftet die gesetzliche Unfall versicherung bei Wegeunfällen unter Cannabis-Ein fluss? Was ist bei der Bedienung und dem Arbeiten mit Maschinen zu beachten?

Die Sicherheit am Arbeitsplatz geht vor – auch in der DGUV-Vorschrift 1. Sie regelt die Vorgaben für den Umgang mit Alko hol, Drogen und anderen berauschenden Mitteln: Gemäß § 15 Abs. 2 ist es Versicherten untersagt, sich in einen Zustand zu versetzen, in dem sie sich selbst oder andere gefährden könnten. Darüber hinaus verbietet § 7 Abs. 2 Unternehmen, Personen zu beschäftigen, die offensichtlich nicht in der Lage sind, ihre Arbeit ohne Gefahr für sich

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