BayernDach Magazin 2-2024 MB / Juli

BLAUE SEITEN

Haben LV-Vorbemerkungen Auswirkungen auf die Kalkulation?

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HÄUFIG ENTHALTEN LEISTUNGSVERZEICHNISSE UMFANGREICHE VORBEMERKUNGEN. DER PRAKTISCH ORIENTIERTE HANDWER KER WÜRDE AM LIEBSTEN SOFORT MIT DER KALKULATION BEGINNEN, ANSTATT SICH DURCH SEITENWEISE VORBEMER- KUNGEN ZU KÄMPFEN. VORSICHT IST GEBOTEN! Das OLG Frankfurt urteilte am 27.02.2023 (Az.: 29 U 117/20), dass eine vom Auftraggeber vorformulierte Klausel in den Vorbe merkungen des Leistungsverzeichnisses nicht intransparent ist. Geklagt hatte ein für Elektroinstallationsarbeiten beauftragtes Unternehmen, das für die Erstellung der vertraglich geschulde ten Bestandsdokumentation eine Vergütung geltend machte. Der Auftraggeber wandte ein, dass der Aufwand für die Be standsdokumentation gemäß Vorbemerkungen mit den verein barten Einheitspreisen abgegolten ist. Das OLG gab dem Auftraggeber recht. Vorformulierte Klauseln in den Vorbemerkungen sind bei der Kalkulation der Einheits preise zu berücksichtigen. Sie stehen dem Transparenzgebot nicht entgegen. Übliche Klauseln in Vorbemerkungen wie „Angebots- und Ver tragspreise für die fertige Leistung“ oder „Lieferung frei Bau einschließlich Abladen und Verpackung“ sind wirksame Ver pflichtungen des Auftragnehmers. Die VOB/A in § 7 (1) fordert: „Die Leistung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Unternehmen … ihre

Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können.“ Im Dachdeckerhandwerk wird oft die Position „Windsogsiche rung“ pauschal oder zum Einheitspreis pro m² ausgeschrieben. Hier wäre es nicht ausreichend, die Kosten für die Erstellung des rechnerischen Nachweises per Vorbemerkungen in die ausge schriebene Position zu inkludieren. Denn zur Erstellung einer Windsogsicherung per Flächeneinheit muss klar sein, wie viele Befestiger pro m² erforderlich sind bzw. welche Auflast oder welche Verklebung nötig ist. Ohne diese Angaben lässt sich die Leistung nicht „sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten“ be rechnen. Zielführender ist es, wenn der Nachweis der Windsogsicherung (im Auftrag des Auftraggebers) bereits im Vorfeld der Aus schreibung erstellt wird. So kann die Berechnung zusammen mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden. Auf dieser Basis ist eine sichere Kalkulation möglich. Fazit: Es ist also ratsam, stets vor Beginn der Angebotskalkula tion die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis zu lesen. Es können darin Klauseln enthalten sein, die Einfluss auf die Kalku lation der Einheitspreise haben. Klauseln, die im Widerspruch zu den ATVs stehen, müssen erkannt und gegebenenfalls gerügt werden.

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