BayernDach Magazin 2-2024 MB / Juli

IM GESPRÄCH JÖRG RÖSSLER

Unterkonstruktion gewährleistet ist. Dabei ist auch die Kraftein leitung in das Bauwerk sicherzustellen. Bei der Planung muss auch berücksichtigt werden, dass die spä tere Nutzung der Anschlageinrichtung mit der PSA sicher durch geführt werden kann. Dazu zählt ebenso der gefahrlose Zugang zu der Anschlageinrichtung – auch bei schwierigen Witterungs verhältnissen. Und bei der Montage? Ganz wichtig: Es dürfen nur nach EN795 baumustergeprüfte Komponenten verbaut werden. Bei Seilsystemen sind das z. B. Systeme nach EN795 Typ C, bei Dachhaken nach EN517. Zudem dürfen ausschließlich die vom jeweiligen Hersteller dafür vorge sehenen Komponenten eingesetzt werden. Die Baumusterprüfung beinhaltet auch die Befestiger. Der Mon tierende muss deshalb sicherstellen, dass zur Montage aus schließlich die mitgelieferten Befestiger verwendet werden und der Montageuntergrund der Planung entspricht. Der Monteur muss die Einbauanweisung des Herstellers sowie den Montage plan kennen und verstehen. Es ist selbstverständlich, dass diese Dokumente zur Montage an der Baustelle vorliegen müssen. Ist in einem Bauvertrag die Ausführung nach DIN-Normen verein bart, muss auch bei der Anschlageinrichtung die DIN4426 erfüllt werden. Muss die Montage nachgewiesen werden? Auf jeden Fall ist die Montage zu dokumentieren. Damit wird dem Auftraggeber gegenüber der Nachweis erbracht, dass die Absturzsicherungen: „Die sachgerechte Montage und Dokumentation kann Leben retten”.

Foto: Sabine Finger

JÖRG RÖSSLER IST DER TECHNISCHE BERATER DES LANDESIN NUNGSVERBANDS BAYERN. INNUNGSMITGLIEDER KÖNNEN SEINE BERATUNG KOSTENLOS IN ANSPRUCH NEHMEN. ZU DEN REGELMÄSSIGEN ANFRAGEN GEHÖRT AUCH DAS KOMPLEXE THEMA DER ABSTURZSICHERUNGEN. Herr Rößler, wann sind Sicherungen gegen Absturz eigentlich notwendig? Immer dann, wenn bei Dacharbeiten die Gefahr des Absturzes besteht. Das gilt auch bei der Wartung von Dachflächen oder beim Räumen von Schneelasten. Wo ist die Sicherung verbindlich vorgeschrieben? Das ist im Bauordnungsrecht exakt definiert: So lautet in der Musterbauordnung §32 Dächer Abs. (8): „Für vom Dach aus vor zunehmende Arbeiten sind sicher benutzbare Vorrichtungen an zubringen”. In der Bayerischen Bauordnung ist der gleiche Text in Art. 30 zu finden. Und wer ist für diese Sicherheit verantwortlich? Grundsätzlich sind immer der Bauherr und die am Bau Beteilig ten verantwortlich für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Wie geht der Betrieb bei der Montage der Anschlageinrich tungen korrekt vor? Zunächst muss eine Planung erstellt werden. Dabei ist zu be rücksichtigen, das die Tragfähigkeit des Untergrunds bzw. der

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