BayernDach Magazin 2-2024 OEB / Juli

LKW-MAUT

Zu Kasse bitte Foto: Pixabay

Foto: toll collect

SEIT 1. JULI 2024 SIND AUCH LKW MIT EINER TECH NISCH ZULÄSSIGEN GESAMTMASSE ZWISCHEN 3,5 UND 7,5 TONNEN MAUTPFLICHTIG. BERECHNUNGS GRUNDLAGE IST DER CO2-AUSSTOSS. ABER ES GIBT HANDWERKERAUSNAHMEN. Fahrzeuge der Gewichtsklasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm), die von Handwerksbetrieben genutzt werden, kön nen unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag von der Mautpflicht befreit werden.

Die sogenannte Handwerkerausnahme setzt vo raus, dass ein entsprechendes Fahrzeug von einem Mitarbeitenden des Handwerksbetriebs gefahren wird. Fahrzweck muss sein, dass Material, Ausrüs tungen oder Maschinen transportiert werden, die zur Ausübung der Dienst- und Werkleistungen des betreffenden Handwerksbetriebs notwendig sind. Bei der Beförderung von handwerklich gefertigten Gütern, die im eigenen Handwerksbetrieb herge stellt, weiterverarbeitet oder repariert werden, gilt die Handwerkerausnahme ebenfalls.

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