BayernDach Magazin 2-2024 OEB / Juli
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VOB/B: Wann ist eine Teilabnahme möglich?
Leistung funktionstauglich: Kein Mangel trotz regelwidriger Ausführung Auch wenn der Auftragnehmer mehrfach schriftlich Bedenken gegen die Ausführung der Leistung mitgeteilt hat, scheidet ein Leistungsverweigerungsrecht aus, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer ausdrücklich angewiesen hat, mit den Arbeiten zu beginnen, und der Auftraggeber dadurch das Risiko einer mangelhaften Ausführung übernommen hat (BGH, Az.: VII ZR 171/22 vom 01.02.2024). Hier können Mitglieder der Dachdecker-Innung weiterlesen Umleitung wegen Baustelle: Wer haftet für das umgefallene Verkehrsschild? Wie weit haften Mitarbeiter eines privaten Unternehmens, die zur Ausführung einer von der Straßenbaubehörde angeordne ten Verkehrsregelung (§ 45 Abs. 2 StVO) Verkehrsschilder – hier ging es um eine Umleitungsankündigung – aufstellen? Im vorlie genden Fall stand im Mittelpunkt ein Durchfahrtverbot. Diese Mitarbeiter handeln als Verwaltungshelfer und damit als Beamte im haftungsrechtlichen Sinne. Ihre persönliche Haftung gegenüber einem durch das Verkehrsschild Geschädigten schei det daher gem. Art. 34 Satz 1 GG aus (BGH, Az.: III ZR 15/23 vom 11.01.2024). Hier können Mitglieder der Dachdecker-Innung weiterlesen Vertragsstrafe 5% der Auftragssumme beim Einheitspreisvertrag unwirksam Eine vereinbarte Vertragsstrafenklausel darf eine Gesamthöhe von 5 % der Abrechnungssumme nicht überschreiten. Andern falls würde die Strafe nicht mehr in einem wirtschaftlichen Ver hältnis zum Werklohn stehen. Ist die Vertragsstrafe an die Angebotssumme gebunden, würde bei einer Verringerung der tatsächlich ausgeführten Mengen bei einem Einheitspreisvertrag die Vertragsstrafe die maximal zulässigen 5 % der Angebotssumme übersteigen. Allein diese Möglichkeit führt dazu, dass die Vertragsstrafenklausel unwirk sam wird (BGH, Az.: VII ZR 42/22 vom 15.02.2024). Hier können Mitglieder der Dachdecker-Innung weiterlesen
Mit einer Abnahme ist auch der Fristbeginn für die Gewähr leistung verbunden. Damit geht die Gefahr auf den Auftrag geber über. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Auftragnehmer die Leistung schützen. Deshalb liegt es im besonderen Inte resse des Auftragnehmers, eine Abnahme herbeizuführen. Die VOB/B sieht bei abgeschlossenen Leistungen die Möglich keit der Teilabnahme vor. Das OLG Bamberg stellte nun klar, was die Formulierung der VOB/B §12 (2), „in sich abgeschlos sene Teile der Leistung (sind) besonders abzunehmen“, bedeu tet (Urteil vom 02.03.2023; Az.: 12 U 48/22). Anlehnend an vorherige Rechtsprechungen stellte das OLG fest: „Leistungsteile innerhalb eines Gewerks können grund sätzlich nicht als in sich abgeschlossen angesehen werden.“ Dies kann jedoch bei klarer zeitlicher oder räumlicher Tren nung anders sein. Wenn die Leistungsteile an verschiedenen Bauwerken oder z. B. an mehreren zu errichtenden Häusern zu erbringen sind, wäre dies der Fall. Das bedeutet in der Praxis: Beispielsweise kann für einzelne Terrassen in ein und demselben Gebäude keine Teilabnahme erfolgen. Ähnlich verhält es sich bei einer Dachloggia, deren Abnahme nicht von der Leistung Dacheindeckung getrennt werden kann. Handelt es sich jedoch um getrennte Gebäude wie z. B. Wohn haus und Garage, können die Leistungen bedingt durch die räumliche Trennung für jeden Gebäudeteil getrennt abge nommen werden. Hier können Mitglieder der Dachdecker-Innung weiterlesen
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