BayernDach Magazin 3-2019

Altersversorgung BETRIEB

Davon kann er seine Grundzulage und zwei kinder- zulagen abziehen, so dass er 425 € aus seinem net- toarbeitsentgelt umwandeln muss. zu dieser Gehaltsumwandlung von 425 € p. a. kommen staat- lichen zulagen in Höhe von 775 € jährlich hinzu. arbeitnehmer können jetzt für die betriebliche al- tersversorgung staatliche zulagen und Steuererspar- nisse (Sonderausgabenabzug) beanspruchen, oder eine bereits bestehende betriebliche altersversor- gung um diesen riester-baustein ergänzen. Große Vorteile beim betrieblichen „Riestern”: anders als bei der umwandlung von bruttoarbeits- entgelt bleibt bei der riester-rente die berechnungs- grundlage für rente, Verletztengeld, krankengeld, arbeitslosengeld, Elterngeld usw. unangetastet. Ge- setzliche Sozialleistungen bleiben also in vollem um- fang erhalten. außerdem erhalten die Sozialversicherungspflichti- gen schon bei relativ geringen altersversorgungsbei- trägen die staatlichen zulagen. besonders hoch sind diese zulagen dabei während des kindergeldbezugs. Ein weiterer und nicht zu unterschätzender Vorteil: Die Vertragskosten der betrieblichen riester-renten sind grundsätzlich geringer sind als bei angeboten von privaten Versicherungsunternehmen. Dadurch können betriebliche Versorgungseinrichtungen bei gleichem finanziellen Einsatz meist höhere renten erwirtschaften als private lebensversicherungen. auch die steuerlichen Vorteile sind bei der riester- Version der altersversorgung beachtlich. Denn alle riester-Verträge werden erst nachgelagert versteu- ert. Das bedeutet, dass Steuern erst in der auszah- lungsphase fällig werden. Ganz wichtig ist die Sicherheit: Diese art der betrieb- lichen altersversorgung ist auch in zukunft sicher und geschützt. alle eingezahlten beiträge, staatli- chen zulagen und Erträge sind zum rentenbeginn garantiert. und eine lebenslange rente wird selbst dann weiter gezahlt, wenn das kapital verbraucht ist. außerdem ist das über den betrieb gebildete alters- versorgungskapital vor einem zugriff Dritter ge- schützt. Damit bleiben betriebsrenten sogar bei ei-

ner möglichen bedürftigkeitsprüfung für das ar- beitslosengeld ii unberücksichtigt und müssen folg- lich auch bei arbeitslosigkeit nicht verwertet wer- den. bei einem arbeitsplatzwechsel kann die zulagenge- förderte altersversorgung ohne jegliche nachteile privat fortgesetzt werden, falls sie vom Folgearbeit- geber nicht übernommen wird. Voraussetzung für die betriebliche riester-rente ist, dass die altersversorgungsbeiträge aus dem netto- entgelt des arbeitnehmers auf das betriebsrenten- konto einer Direktversicherung bzw. einer Pensions- kasse oder in einen Pensionsfonds eingezahlt wer- den. Die zulagen werden nur dann in voller Höhe gezahlt, wenn ein bestimmter „Eigenbeitrag“ er- bracht wird. wie im vorangegangenen rechenbei- spiel aufgezeigt beträgt diese Eigenleistung 4 % des Vorjahreseinkommens. wird weniger Eigenbeitrag geleistet, werden die zulagen entsprechend anteilig gekürzt. Die zulagen werden stets unmittelbar auf den ries- ter-Vertrag überwiesen. Sie werden vom Eigenbei- trag abgezogen. Dieser beträgt aber immer mindes- tens 60 € pro Jahr. Die kinderzulage entfällt mit dem Ende des kindergeldbezugs. will der arbeitnehmer die volle Grundzulage erhalten, so muss er im Jahr des wegfalls der kinderzulage seinen betrag der Ge- haltsumwandlung entsprechend erhöhen.

In der nächsten Ausgabe geht es um die Kfz-Versi- cherung.

Sicher ist sicher Michael Jander arbeitet seit 2006 als unabhängiger Versi- cherungsberater und besitzt aus seinen vorherigen Tätig- keiten in der Versicherungs- wirtschaft ganz hervorra- gende branchenkenntnisse. (www.jander-vb.de).

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