BayernDach Magazin 3-2021

VERSICHERUNG

sätzliche Pflegetagegeldversicherung kann hier die entsprechende finanzielle Absicherung bieten. Die Leistungshöhe des Tagegeldes ist stets abhängig vom Pflegegrad. Meist werden bei Pflegegrad 5 die volle Leistung, in den Pflegegraden 1 bis 4 nur ab- gestufte Leistungen erbracht. Ebenso kann ein Krankenhaustagegeld oder ein Krankentagegeld als weitere Zusatzleistung verein- bart werden. Die Krankenhaustagegeldversiche- rung bietet eine finanzielle Leistung bei statio- nären Krankenhausaufenthalten. Dagegen leistet die Krankentagegeldversicherung bei Arbeitsunfä- higkeit nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit. Für Arbeitnehmer gilt grundsätzlich eine Lohnfort- zahlung von sechs Wochen. Ab der 7. Woche durchgehender Arbeitsunfähigkeit erhalten Arbeit- nehmer ein Krankengeld von ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Höhe von 70 % des letzten Brutto- einkommens, max. 90 % des Nettoeinkommens. Das Krankengeld wird allerdings um den Arbeit- nehmeranteil zur Renten-, Arbeitslosen- und Pfle- geversicherung reduziert. Die Angebote der Versicherer unterscheiden sich in Bezug auf Prämien und Leistungen ganz erheblich. Daher sollten sowohl die eigenen Leistungswün- sche analysiert als auch Angebote bei verschiede- nen Versicherern angefordert werden. Da es sich um Leistungen eines Arbeitgebers für seine Arbeit- nehmer handelt, sollte auch die steuerliche Be- handlung vorab mit dem Steuerberater geklärt werden.

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Kosten für ambulante Eingriffe, Krankenhaustagegeld, Kran- kentagegeld: Die Zusatzleistungen für Mitarbeiter können maß- geschneidert werden.

Bei betrieblichen oder privaten Auslandsreisen ist zu beachten, dass Patienten im Ausland häufig als Privatpatienten behandelt werden. Die GKV erstat- tet im Ausland aber lediglich die Gebührensätze, die in Deutschland zu zahlen wären. Bei den Rücktransportkosten sollte auf die Formu- lierung geachtet werden, ob die gesamten Kosten oder nur die Mehrkosten erstattet werden. Bei der Mehrkosten-Formulierung werden nämlich die Kos- ten einer normalen Rückreise von der Erstattung abgezogen. Da eine Auslandsreisekrankenversicherung im be- trieblichen und besonders im privaten Bereich sehr günstig ist, sollte diese auf jeden Fall abgeschlossen werden. Auch eine zusätzliche Pflegeversicherung kann ver- einbart werden. Die gesetzliche Pflegepflichtversi- cherung bietet zwar eine finanzielle (Grund-)Ab- sicherung für pflegebedürftige Personen. Jedoch reichen diese Geldleistungen gerade in der statio- nären Pflege meist bei Weitem nicht aus. Eine zu-

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