BayernDach Magazin 3-2022
MITARBEITERMOTIVATION
Serie: Attraktiver
Arbeitgeber
Wenn der Chef sich um die Kinder kümmert
Fotos: Fotolia/Pixabay
GERNE WIRD VON DER DACHDECKER-FAMILIE GE SPROCHEN. UND SO MANCH EIN ARBEITGEBER ER WEIST SICH AUCH BEI DEN „EXTRAS” FÜR SEIN TEAM ALS ECHTER FAMILIENMENSCH. Eine wenig bekannte Möglichkeit der Mitarbeiter bindung und -motivation ist der Zuschuss zur Kin derbetreuung. Solche Arbeitgeber-Zuschüsse sind steuer- und sozialabgabenfrei, wenn sie zusätzlich zum Lohn gewährt werden. Bezuschusst werden können – sogar in unbegrenzter Höhe – beispielsweise Ge bühren für Schulkindergärten, Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Tages- oder Wochenmütter sowie Ganztagspflegestellen, sofern das betreute Kind noch nicht schulpflichtig ist. In der Praxis bedeutet dies, dass auch die Zuschüsse des Arbeitgebers, die er für noch nicht schulpflich
tige Kinder während der Schulferien zahlt, vom Fi nanzamt anerkannt werden. Der Arbeitnehmer muss zwingend die tatsächlichen Kita-Gebühren schriftlich nachweisen, denn der Zu schuss darf diese nicht übersteigen. Der Arbeitgeber wahrt diesen Nachweis (z. B. Jah resbescheid der Einrichtung) mit den Lohnunterla gen auf. Nicht bezuschusst werden die Fahrtkosten zum und vom Kindergarten sowie Verpflegungs kosten des Kindes. Grundsätzlich sollte die Gewährung einer „Zu gabe” oder einer Nettolohn-Optimierung immer individuell mit dem Steuerberater unter Berück sichtigung eventueller tarifvertraglicher Regelun gen abgestimmt werden.
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