BayernDach Magazin 4-2018 OEB

Weiterbildung KPZ

Technik und Unternehmensführung durch kompe- tente Referenten. Auch die 33. Unternehmertagung ist ein Muss für BetriebsinhaberInnen oder leitende MitarbeiterInnen. Wie üblich werden die einzelnen Vorträge für die Teilnehmer online abrufbar sein. AusbilderInnen müssen an die Vermittlung der In- halte der betrieblichen Schwerpunktausbildung für ihre Auszubildenden im 3. Ausbildungsjahr denken. Informationen dazu und auch Antworten rund um die Ausbildung gibt der crash-Kurs zur „betriebli- chen Schwerpunktausbildung” . Denn in den Gesel- lenprüfungen 2019 wird die Regelprüfung nun nach der neuen Ausbildungsordnung durchgeführt. Aber auch für die AusbilderInnen mit Auszubildenden im 2. Ausbildungsjahr ist der Kurs durchaus interessant. Ob der ursprünglich gewählte Schwerpunkt noch zur Leistung des Auszubildenden und in den Betrieb passt, sollte jeder für sich kritisch unter die Lupe neh- men. Bis zum Ende des 2. Ausbildungsjahres kann der ursprünglich vereinbarte betriebliche Schwer- punkt einvernehmlich mit dem Auszubildenden noch geändert werden. Haben die Auszubildenden das Zeug dazu, die Prü- fung zu bestehen? Leider nicht immer, wie die letz- ten Ergebnisse zeigen (s. a. Seite 20-21 in dieser Aus- gabe). Sind sie ausreichend vorbereitet? Die chancen zum Bestehen und damit die Aussicht auf qualifizierte Fachkräfte erhöhen sich, wenn die Auszubildenden zum „Intensivkurs Steildach” als Prüfungsvorbereitung angemeldet werden. In einer Woche werden in diesem Kurs komprimiert die wichtigsten Inhalte aus den überbetrieblichen Lehrgängen zu Dachdeckungen und Außenwandbe- kleidungen wiederholt. Die beste Vorbereitung auf die Gesellenprüfung ist schließlich, wenn die Prü- fungsanwärter im Vorfeld wissen, was sie erwartet bzw. von ihnen erwartet wird. Schon zur theoretischen Intensivierung angemel- det? Die wird bereits ab dem 1. Ausbildungsjahr in den Abendstunden während des Berufsschulblocks angeboten. Ebenfalls kostenlos, versteht sich. „Den Betrieb mit Gewinn in die Zukunft führen” ist ein neuer crash-Kurs zur Unternehmensführung. Die

erfahrene „Erfolgsmeisterei“, hinter der Burga War- rings und Uwe Egelhardt stehen, stellt eine Metho- dik und ihre Software „cockpit” vor, die den Be- triebsinhaber zum Kapitän ihres Erfolges werden lässt. Die Devise heißt „Erfolg einfach und schnell messbar machen”. Im Workshop „So geht die Gefährdungsbeurtei- lung“ wird die Erstellung der betrieblichen Gefähr- dungsbeurteilung mit dem neuen Ordner AMS- Dachdachdeckerhandwerk geübt. Der bisher ver- wendete Ordner des LIV Hessen wurde unter Mitwir- kung des ZVDH und der BG BAU überarbeitet. Das Arbeiten mit den Formularen und checklisten gibt den TeilnehmerInnen eine zuverlässige Hilfestellung für den betrieblichen Alltag. Thematisch dazu passend sind der „Asbestzement- grundlehrgang nach TRGS 519 Anlage 4A” und der inzwischen vorgeschriebene „Fortbildungslehrgang für Sachkundige im Umgang mit Asbestzement nach TRGS 519 Anlage 5” . Der Fortbildungslehrgang ist spätestens innerhalb von sechs Jahren nach erfolg- reicher Ablegung der schriftlichen Prüfung erforder- lich, um die Sachkunde zu erhalten. Nur wer recht- zeitig an den nächsten Fortbildungstermin denkt, wird auch keine böse Überraschung vor dem nächs- ten Auftrag erleben. Weiterhin im Programm ist auch der Workshop „Un- ternehmensCheck Gutes Bauen” . Die Praxishilfe der Offensive Gutes Bauen kann erstmalig oder nach Ab- lauf von zwei Jahren wieder erneuert werden. Sie soll helfen, Arbeitsabläufe durch eine Selbstbewer- tung zu analysieren und zu optimieren, um dadurch die Bauqualität zu verbessern. Der Unternehmens- check ist gleichzeitig die Basis zu weiteren Angebo- ten wie „B AYERN D AcH “ und bietet den Einstieg in die Gefährdungsanalyse. Die erfolgreiche Selbstbewer- tung berechtigt übrigens zur Eintragung des Be- triebs auf die weiterhin kosten- und werbefreie Plattform www.gute-bauunternehmen.de. Für Vorarbeiter und alle die, die es werden wollen, wird im Rahmen der Seminarreihe „Auftragsverant- wortlicher vor Ort – AvO” das Fortsetzungsmodul Baurecht angeboten. Denn das neue Bauvertrags-

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