BayernDach Magazin 4-2019_OEB

BETRIEB

Werbemittel

Wenn die Ladung mal wieder etwas länger ist

EINE ÜBER DAS FAHRZEUGHECK HERAUSSTEHENDE LADUNG MUSS ZWINGEND ABGESICHERT WERDEN. UND DAS GILT AUCH FÜR „DIE FAHRT MAL EBEN SCHNELL ZUR BAUSTELLE“. Die Vorschriften in der Straßenverkehrsordnung StVO sind eindeutig: §22: „...Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens: 1. eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,...“ Da kann der Werbemittelshop des LIV Bayern doch helfen: Die Sicherungsfahne entsprechend der StVO gibt es hier für nur 3,10 € netto.

Rote Sicherungsfahne 40 x 30 cm aus PVC mit 1 m Perlonband. Best.-Nr. . 7/1900. 3,10 € netto.

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