BayernDach Magazin 4-2020 MB
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I N F O R M A T I O N B A Y E R I S C H E R D A C H D E C K E R
Ausg. 4-2020 | September www.dachdecker.bayern
DACH-HAIE: HAUPTSAISON FÜR PFUSCH
NACHWUCHS: AUF DER ÜBERHOLSPUR
SPURWECHSEL: KFZ-VERSICHERUNG
Foto: Pixabay
EDITORIAL
Ein Blick in die nahe Zukunft
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Leserinnen und Leser, die Bewältigung der Corona-Pandemie er-
eindringlich auf die geänderten Rahmenbedingungen hin. For- dern Sie strikt das Verständnis für die Einhaltung der Hygiene- maßnahmen. Helfen Sie so aktiv mit, dass wir einen geregelten Ausbildungsbetrieb im KPZ Dachtechnik aufrechterhalten kön- nen. Denn das wird auch für uns alle die finanzielle Situation etwas abfedern. Über den Ausgang der ersten Runde der Tarifverhandlungen auf Bundesebene am 1. September haben wir über unseren Rundschreibendienst bereits informiert. Bemerkenswert war – neben der unrealistischen Forderung der IG BAU nach einer Lohn- und Gehaltserhöhung von 4,8 % – am Ende dieses Ver- handlungstages auch noch die Forderung einer kompromisslo- sen Fortführung der Rentenbeihilfe auf dem Niveau der Ergänzungsbeihilfe. Diese Beihilfe ist allein arbeitgeberfinan- ziert. Das Grundübel ist hier die deutliche Verschärfung der An- forderungen, die von der BaFin an die finanzielle Sicherung der betrieblichen Altersvorsorge gestellt werden. Zudem sind die Überschüsse zur Finanzierung der vorbehaltenen Ergänzungs- beihilfe am Kapitalmarkt schlichtweg nicht mehr erwirtschaft- bar. Die nun gegebene Finanzierungslücke bei der Rentenbei- hilfe ist jedoch von den Arbeitgebern alleine nicht finanzierbar. Das wurde unmissverständlich vorgetragen. Prompt wird dazu von der IG BAU der Öffentlichkeit im gleich anschließend verteilten Flugblatt als gegeben suggeriert, dass seit 1965 ein Anspruch auf die derzeitige Höhe der zusätzlichen Altersvorsorge besteht und die Arbeitgeber diese aufs Spiel set- zen würden. Solche Behauptungen entsprechen weder den ta- riflichen Details noch dem Gesagten der AG-Seite während der Tarifverhandlungen. Unstrittig dürfte sein, dass die zusätzliche betriebliche Altersvorsorge im Dachdeckhandwerk auf solide und gesicherte finanzielle Fundamente gestellt werden muss. Unter Berücksichtigung der nicht beeinflussbaren Randbedin- gungen steht aber fest, dass dieses Vorhaben ohne spürbare Be- teiligung der Arbeitnehmerseite nicht zu bewerkstelligen ist. Zum Schluss appelliere ich nochmals an Sie alle: Schützt Euch und schützt mit Eurem Schutz Eure Mitmenschen. Haltet Ab- stand und bleibt gesund.
fordert von uns eine schlüssige Strategie der Vorsicht und Umsicht in unseren Betrieben und am Standort unseres Ausbil- dungszentrums und Dachdeckerwohnheims im KPZ Dachtechnik in Waldkirchen. Zweifellos wird dieses Virus erst dann keine Gefahr mehr dar- stellen, wenn wirksame Impfstoffe und Medikamente zur Verfü- gung stehen. Bis dahin, so glaube ich, müssen wir das Corona-Virus und die Einhaltung von Abständen, Maskenpflicht und Hygienekonzep- ten als Normalität akzeptieren. Ein neues und stärkeres Be- wusstsein für Hygiene würde uns auch bei der Eindämmung der inzwischen leider fast schon als alltäglich in Kauf genommenen Virenerkrankungen helfen. Die nächste Grippewelle steht uns ganz sicher bevor. Für die Verantwortlichen im KPZ Dachtechnik bedeuten die Vor- gaben, dass zur Durchführung des Unterrichts in den Werkhal- len und bei der Unterbringung unserer Auszubildenden strikt auf die Einhaltung der Hygienemaßnahmen bestanden werden muss. Alle Maßnahmen sind mit den zuständigen Ministerien und Ämtern detailliert abgestimmt und genehmigt. Verstöße gegen die Hygienekonzepte können zum Schutz der Auszubil- denden, ihrer Ausbildungsbetriebe und der für Beaufsichtigung und Ausbildung tätigen Personen unter keinen Umständen ak- zeptiert werden. Wir sind auf einem sehr guten Weg, die Ausbildung im KPZ Dachtechnik auch weiterhin fort- und durchführen zu können. Mit erweiterten Reinigungs- und Hygienekonzepten ist es uns gelungen, sogar die Genehmigung für die Doppelbelegung in den Zimmern des Dachdeckerwohnheims zu erhalten. Mit dieser erweiterten Unterbringung können auch wieder mehr Auszubil- dende zu den Lehrgängen geladen werden. Über aktuelle Rundschreiben und Veröffentlichungen auf der Homepage werden Sie und Ihre Auszubildenden von uns aktuell auf dem Laufenden zum erforderlichen Verhalten während der Corona-Pandemie im KPZ Dachtechnik gehalten. Wir bitten aber auch um Ihre Unterstützung: Weisen Sie Ihre Auszubildenden vor der Abreise nach Waldkirchen nochmals
Euer Landesinnungsmeister A. Ewald Kreuzer
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IN DIESER AUSGABE
Editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Dach-Haie I: Skrupellos durch das Land . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4-5
Dach-Haie Unseriöse haben Hoch-
Dach-Haie II: Mit Medienhilfe gegen Betrug . . . . . . . . . 6-7
konjunktur Seiten 8-11
KPZ I: Meisterkurs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8-9
Meisterkurs „Volle Kanne weiter“. Seiten 12-13
KPZ II: Digitales Berichtsheft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10-11
KPZ III: Gesellenprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Aus den Innungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13-15
Gesellenprüfung Landessieger steht fest. Seite 16
Werbemittel: Kunden informieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16-17
Branche I: Coole Lösungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Versicherungen: Crashkurs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20-22
Kfz-Versichrungen beim Fahren sparen. Seiten 24-26
DMS: Keine Meistertage 2021 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Blaue Seiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24-26
Branche II: DE Süd mit neuer Führungsstruktur . . . . . 27
Branche III: Die Zukunft ist digital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Termine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
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DACH-HAIE
Skrupeos durch das Land Sechs laufende Verfahren, zehn Ab- mahnungen mit Unterlassungs- erklärungen allein im Raum Nürnberg und München binnen weniger Wochen. Das ist die Bilanz zum Redaktionsschluss dieser
Ausgabe.Im Corona-Jahr 2020 scheinen Dach-Haie ganzjährig Hauptsaison zu haben.
Fotos: HF.Redaktion
Dreistigkeit siegt: Nach dieser Devise lassen sich Dach-Haie offenbar immer mehr Möglichkeiten einfallen, um an das Geld gutgläubiger Hausbesit- zer zu kommen. Grundsätzlich muss dabei unterschieden werden zwischen angeblichen Handwerkern und mehr oder weniger „echten“ Handwerkern. Die erstgenannte Spezies nutzen ihr Auftreten als „Handwerker“ nicht, um vermeintliche Schäden zu reparieren. Ihnen geht es darum, Zutritt in das Haus zu erhalten, um dann binnen weniger Minu- ten und geschickter Ablenkung mit Schmuck, Bar- geld und Sparbüchern das Weite zu suchen. Noch teurer kommt das Vertrauen in die „echten“ Handwerker an der Haustürklingel. Ihre typische Vorgehensweise – wie erst kürzlich wieder in Mün- chen: Der 88-jährige Hausbesitzer lässt sich über- zeugen, dass die freundlichen „Dachdecker“, die
gerade in der Nähe zu tun haben, ihm ein „gutes“ Angebot machen: 15 Dachziegel sollten ausge- tauscht und 23,5 m Dachreiter zum Festpreis von 2.500 € erneuert werden. Unmittelbar nach Beginn der Arbeiten argumentieren die freundlichen Haus- türhandwerker, eine Neueindeckung des Hauses (Grundfläche 7 x 12 m) sei doch wesentlich besser. Kostenangebot: über 21.000 €. Der Senior lässt sich überrumpeln – und überwältigt war auch der Obermeister der Innung München-Obb., Josef Frank, bei der Begutachtung. Die ausgeführten Ar- beiten ensprechen in keinster Weise dem Fachre- gelwerk. Das Dach sollte (nochmals) neu gedeckt werden. Mindestens ebenso dreist ist die Masche einer Firma „Dachwerk“ aus Nordrhein-Westfalen, die Aufträge akquiriert und dann sofort an dubiose Handwerker weiterverkauft (s. B AyERN D ACH 3-2020).
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DACH-HAIE
Mal schnell das Dach abdecken und dann mit neuen Forderun- gen den Hausbesitzer zu erweiterten Auftragserteilung erpres- sen ist nur eine von vielen Dach-Hai-Maschen.
sen, wen wir belangen können, weil der Betrieb nirgendwo gemeldet ist,“ so Kay Preißinger. Da es keine Datenbank für die zentrale Erfassung solcher Abmahnungen gibt, ziehen diese Kolonnen munter weiter in den nächsten Landkreis und das nächste Bundesland, um hier ihre fragwürdigen Dienste weiter anzubieten. Allerdings: Steter Tropfen höhlt nicht nur den Stein, sondern auch den hartnäckigsten Dach-Hai. Nur wenn alle seriös arbeitenden Betriebe und ihre
Kaum noch zu überbieten sind Dach-Haie, die günstige Angebote für angeblich notwendige Re- paraturen machen, im Anschluss daran das ge-
samte Dach abdecken und dann die Hausbesitzer dazu nötigen, einen neuen Auftrag zu überhöhten Prei- sen zu erteilen. Unter den „Top Ten“ der Unver- schämtheiten sind auch Handwerker- kolonnen vertreten, die mit Adressen Geschädigter handeln. An solchen gekauften Adressen erscheint die nächste Handwerkerkolonne mit ge- spielten Mitleid („Sie sind vor einem Jahr auf einen Dach-Hai hereingefal-
Mitarbeiter Augen und Ohren offen halten und „verdächtige“ Betriebe und deren Aktivitäten umgehend an die Geschäftsstelle des LIV zur Über- prüfung weiterleiten, kann den Dach-Betrügern langfristig der Spaß am Geschäft vergehen. Mit einem drastischen Hinweis ver- sucht die Polizei im Oberbergischen Kreis in NRW auch die letzten Gut- gläubigen wachzurütteln: „Nach bis- herigen Erkenntnissen handelt es sich
„Bei der Beauftragung handelt es sich um Schwarzarbeit, für die auch der Auftraggeber mit Bußgeld belegt werden kann“ Polizei Oberbergischer Kreis (NRW)
len – jetzt wollen wir das Dach ordentlich ma- chen“). Und schon wird der Hausbesitzer zum zweiten Mal hereingelegt. Das rentiert sich vor allem für die Akquisiteure. Sie bekommen dafür bis zu 30 % des Auftragswertes als Provision gezahlt. Und das nicht selten bar und quittungslos. Vermehrt verzeichnet der LIV Bayern auch Aktivitä- ten von Betrieben, die überhaupt nicht für Dachde- ckerarbeiten in der Handwerksrolle eingetragen sind. Dennoch akquirieren und werben sie fleißig für Dachdeckerarbeiten – zumindest, bis sie teuer vom LIV Bayern abgemahnt werden. „Das ist manchmal gar nicht so einfach, wenn wir nicht wis-
um illegale Handwerkerleistungen von Personen ohne Gewerbeanmeldung. Werden diese tätig, handelt es sich um Schwarzarbeit, deren Beauftra- gung auch bereits mit Bußgeldern belegt ist.“
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DACH-HAIE
Mit Medien- hilfe gegen den Betrug
Foto: Fotolia
Wenn Harald Friedrich von der externen Presse- stelle des LIV Bayern sieben Tage pro Woche an jedem Morgen seine Online-Medienbeobachtung auswertet, waren bisher auch schon mal Meldun- gen über dubiose Handwerker im Dachbereich dabei. Seit Beginn der Corona-Pandemie aber ist es eher eine Ausnahme, wenn mal an einem Tag keine Schlagzeilen über Dach-Haie in der Online- Medienauswertung sind. „Selbst aus den Neuen Bundesländern, in denen die mobilen Handwerkerkolonnen eher selten aktiv waren, haben wir heute fast täglich entsprechende Meldungen“, wundert sich der PR-Mann.
Erfreulich findet er allerdings, dass nicht nur War- nungen von Betroffenen und deren Angehörigen in den sozialen Medien zu finden sind, sondern zu- nehmend auch offizielle Polizeimeldungen mit Warnungen der Polizei. Gut so, denn das zeigt, dass einerseits auch die Po- lizei inzwischen hochsensibilisiert ist für das Thema und andererseits Betroffene und Belästigte sich nicht scheuen, die 110 zu wählen, wenn der Dach- Hai bei ihnen an der Haustüre läutet. Als Kontaktbeauftragter für die bayerischen Dach- decker-Innungen wird der PR-Mann auf Wunsch auch tätig, wenn es um die gezielte Verbreitung
Quelle: BR
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DACH-HAIE
Die kostenlose Broschüre der Polizeiberatung warnt vor Haus- türgeschäften von mobilen Dachdecker-Kolonnen.
Auch die Polizei Bayern warnt aktuell vor Haus-
türgeschäften: „Eine andere Masche von Haustürgeschäften ist das Anbieten von spontanen Handwerkerleistungen (ins- besondere Dach- und Pflasterarbeiten). Tatsächlich sofort angefangene Arbeiten
dienen nur als Täuschung und werden nicht been- det. Sie als Auftraggeber jedoch werden um die Zahlung der bereits geleisteten Reparaturen gebe- ten.“ (www.polizeiberatung.de/ themen-und- tipps/betrug/haustuerbetrug). Gemeinsam mit dem Weißen Ring hat die Polizei auch eine Broschüre speziall für Senioren herausge- geben. Ein eigenes Kapitel darin ist den Haustürge- schäften gewidmet. Die Broschüre kann herunter- geladen werden (www.polizei-beratung.de/ fileadmin/Medien/229-BR-Gut-beraten-im-hohen- Alter.pdf). Tipp für Dachdeckerbetriebe, die von Ansprachen von Dach-Haien bei ihren Kunden er- fahren: Die Broschüre herunterladen und hier ins- besondere Seite 9 ausdrucken und den älteren Hausbesitzern überreichen.
entsprechender Warnungen vor den unseriös arbei- tenden „Dach-Werkern“ geht. Individualisierte Pressemeldungen werden in kürzester Zeit verfasst und mit der anfragenden Innung abgestimmt. Mit seinem Datenbankzugriff auf alle Medien Deutsch- lands erstellt Harald Friedrich einen auf die Region der Dach-Hai-Aktivitäten maßgeschneiderten Pres- severteiler und versendet die Presse-Informationen digital. Parallel dazu wird auch stets die zuständige Polizeidirektion bzw. das Polizeipräsidium infor- miert. Wie perfekt diese Hand-in-Hand-Arbeit zwischen Innung und Kontaktbeauftragten funktioniert, zei- gen die Veröffentlichungen ein bis zwei Tage nach dem Versand der Presse-Info. Erst kürzlich haben die Dachdecker-Innungen Hof und Wunsiedel sowie München-Oberbayern von diesem Presseser- vice-Angebot des LIV Bayern Gebrauch gemacht (s. a. Veröffentlichung des BR li.).
Kontaktbeauftragter des LIV Bayern: Harald Friedrich Mohnweg 4 A . 85375 Mintraching 08165-939754 E-Mail: hf.redaktion@t-online.de
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MEISTERKURS
„VolleKanne weiter“
Eigentlich erscheint in Ausgabe 4 des B AyErn D Ach Magazins immer ein Bericht über den im August abgeschlossenen Meisterkurs mit dem entspre- chenden Gruppenbild. Doch in diesem Jahr ist alles anders. Der Kurs läuft noch, wie dieses Bild aus einem freiwilligen Workshop zur Erstellung des Meisterprüfungsprojekts am 11. August 2020 zeigt. Trotz der Abendstunde ist der Kurs bis auf zwei Teilnehmer vollzählig vertreten. Erfreulich: Alle sind gesund, halten Abstand und haben die Prü- fung des Teils II Fachtheorie bereits erfolgreich ab- gelegt. Statt des gewohnten Berichts hier ein Interview mit dem Teilnehmer rené Stich zu die- sem Lehrgang.
Fotos: Werner/KPZ
hallo herr Stich, nachträglich noch alles Gute zur bestandenen schriftlichen Prüfung. Wie haben Sie denn diese Prüfung empfunden? War es sehr schwierig? Vielen Dank. Wenn man sich gut vorbereitet und aktiv lernt, ist die Prüfung auch zu bestehen. Das ist das A und O. Einfach nur im Unterricht dabei zu sein reicht nicht aus. Wann haben Sie Ihre Gesellenprüfung abgelegt? Ich habe mir die Teilnehmerdaten nochmal ange- schaut: Sie sind in diesem Kurs mit Jahrgang 1973 der „Alterspräsident“? 1992 habe ich meine Gesellenprüfung abgelegt und war dadurch natürlich eine Vollzeitbeschulung wie jetzt im Kurs nicht mehr gewohnt. Ich war natür- lich in dem Betrieb, in dem ich gearbeitet habe, voll eingespannt. Zu Beginn des Lehrgangs habe ich mich etwas schwer getan mit dem Lernen und musste mich erst wieder daran gewöhnen.
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MEISTERKURS
Wie haben Sie die Atmosphäre im Kurs empfun- den? Die Atmosphäre im Kurs war super. Wir haben recht schnell Lerngruppen gebildet, in denen wir gemeinsam den Unterricht nachgearbeitet und uns auch zusammen auf die Prüfung vorbereitet haben. Das hat natürlich dazu geführt, dass ich schnell wieder ins Lernen hineingekommen bin. haben Sie sich den Kurs so vorgestellt? Nein. Überrascht hat mich besonders, dass alle Aus- bilder sehr gut auf uns eingegangen sind und uns unermüdlich wieder alles erklärt haben, so dass es bis zum Schluss auch jeder verstanden hat. Das höre ich sehr gern, denn wir verstehen dies auch als unsere Aufgabe. Der Kurs heißt ja auch nicht umsonst „Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung im Dachdeckerhandwerk“. Wie läuft es denn jetzt in der Praxis? Auch sehr gut, obwohl ich durch die lange Zeit seit der Ausbildung zum Dachdecker manche Tätigkei- ten schon lange nicht mehr ausgeführt habe. Und in der betrieblichen Praxis stand über 20 Jahre die Dachabdichtung im Vordergrund. Dadurch waren einige Bereiche nicht mehr so präsent. Aber erfreu- licherweise verlernt man bestimmte Sachen nicht und kommt recht schnell wieder rein. Ihr Kurs wurde zwangsläufig durch die corona- Pause schwer gebeutelt. Wie haben Sie denn die Unterbrechung empfunden? Ich hatte große Angst, dass es mit dem Kurs nicht mehr weitergeht und war natürlich, wie die meis- ten Kursteilnehmer, sehr erleichtert, dass wir doch noch in diesem Jahr den Kurs im September mit der Prüfung nach acht Wochen Unterbrechung ab- schließen können. Ehrlich gesagt waren wir alle etwas faul in dieser Zeit. Von dem Moment an, als wir wussten, dass es am 11. Mai weitergeht, haben wir begonnen, den Unterrichtsstoff zu wiederho- len, was eine gute Vorbereitung auf den Neustart am 11.5. war. Da ging es „volle Kanne“ weiter.
Für uns am KPZ war es auch nicht einfach. Wir mussten innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl an Aufgaben bewältigen, um mit dem Aus- und Wei- terbildungsbetrieb wieder beginnen zu können. Ich denke, wir haben alle unsere Möglichkeiten für einen schnellen Beginn genutzt. Dies hat auch er- möglicht, dass wir ohne weitere Unterbrechung den Kurs zur Prüfung führen. Wie denken Sie als Teilnehmer darüber? Ich persönlich habe kein Problem damit. Die meis- ten im Kurs sind froh, dass es zügig weitergeht, und wir alle noch in diesem Jahr fertig werden. haben Sie schon eine Stelle als Meister? Ja, immer noch in derselben Firma. Der Inhaber möchte expandieren und eine dritte Niederlassung gründen. Hier geht es dann für mich übergangslos nun als Meister weiter. Abschließend möchte ich noch feststellen, dass die Ausbilder über eine au- ßergewöhnliche Energie verfügen, die sie im Kurs einsetzen. Vielen Dank für das Kompliment. Das werde ich gerne weitergeben. Ich drücke Ihnen die Daumen für die Prüfung und danke Ihnen für das Gespräch. Das Interview wurde am Dienstag, den 11. August 2020, während der Fachpraxis in den Ausweich- werkstätten in der Colentahalle von KPZ-Ausbil- dungsleiter Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Werner ge- führt.
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AUSBILDUNG
Wie genial
Wohl kaum ein anderes Thema hat Ausbilder und Auszubil- dende schon immer so genervt, wie das Berichtsheft. Vielleicht wird das mit der zeitgemäßen digitalen Version dieses Ausbil- dungsnachweises anders?
ist digital?
Foto: Fotolia
Bereits seit Oktober 2017 dürfen Berichtshefte auch als elektronischer Ausbildungsnachweis geführt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Ausbildungsbetrieb und Auszubildende sich im Ausbildungsvertrag ausdrücklich dazu einverstan- den erklären. In Zusammenarbeit mit dem ZVDH wurde vom Ru- dolf-Müller-Verlag ein digitales Berichtsheft entwi- ckelt. Die App für PC, Tablet oder Smartphone (Windows, Android und IOS) wird zum Download im E-Shop von www.baufachmedien.de angebo- ten. Nach Bezahlung wird die App mit separaten Codes für Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden akti- viert. Beide tragen sich mit ihren Daten ein.
Nun können die täglichen Berichte vom Auszubil- denden erstellt und an den Ausbilder abgeschickt werden. Ergänzt werden können die täglichen Be- richte auch durch Fachberichte, zu denen zusätzlich Fotos hochgeladen werden können. Der Ausbilder kann sich jeden Bericht auf seinem Endgerät ansehen, bei Bedarf Nachfragen erstellen oder den Bericht „digital“ unterschreiben. Auszubildender und Ausbilder sehen zu jedem Be- richt den aktuellen Status (in Arbeit, verschickt oder abgezeichnet). Da die Prüfungsausschüsse die Ausbildungsnach- weise bisher bevorzugt in Papierform und natürlich entsprechend vom Ausbilder unterschrieben vorlie- gen haben wollten, mussten die elektronisch ge-
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AUSBILDUNG
Die App für die volldigitale Berichtsheft- führung gibt es für Windows, Android und IOS.
führten Ausbildungsnachweise ausgedruckt werden. Das wird sich in Bayern auch nicht ändern, da die Gesellenprü- fungskommission der Hand- werkskammer Niederbayern/ Oberpfalz weiter auf den Aus- druck des Berichtsheftes zur Zwi- schen- und Abschlussprüfung besteht. Grundsätzlich ist bei der digita- len Form der Berichtsheftfüh- rung dem Ausbilder ein ungehinderter Zugang zu den Daten zu ermöglichen. Das heißt, das Dateiformat muss verfügbar und nutzbar sein. Hier eignet
Auch wenn die oft beklagte Rechtsschreibprobleme vieler Auszubildender damit nicht ge- löst werden – zumindest gehört das Problem der nicht lesbaren Handschrift damit wohl der Ver- gangenheit an.
Um über den „direkten Draht“ mehr Informationen über die Er- fahrungen und Einstellung der Ausbildungsbetriebe mit diesem Thema zu erhalten, hat der KPZ- Ausbildungsleiter Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Werner einen kurzen Fragebogen erarbeitet, der an alle Ausbildungsbe- triebe versandt wird. Das Ergebnis der Rückläufe wird voraussichtlich in der Jahresschlussausgabe von B AyERN D ACH vorge- stellt.
sich insbesondere die Konvertie- rung in das PDF-Format. Ist das Berichtsheft auf einer Cloud hin- terlegt, muss auch hier für den Ausbilder die Zugangsmöglich- keit – also der Zugriff auf die Daten – zu dieser Cloud gesichert sein. Übrigens ist auch ein nachträglicher „Umstieg“ von der bisherigen Papierform auf das digitale Berichts- heft möglich, wenn Auszubildender und Ausbilder dem zustimmen.
Die Tages-, Wochen und Monatsüber- sicht zeigt sofort auf, in welchem Sta- tus welcher Bericht ist.
Fotos: DDH Das Dachdeckerhandwerk
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GESELLENPRÜFUNG
So sehen Sieger aus: Florian Resch aus Olching (li.) hat in der Gesellenprüfung die höchte Punktzahl erreicht und ist damit der Landessieger in Bayern. B AYERN D ACH gratuliert zur tollen Leistung. Platz 2 erreichte Florian Schulze (Foto unten) aus Stadtlauringen- Altenmünster aus dem Ausbildungsbetrieb Handschuh GmbH (Schweinfurt). Er hat sich bereit erklärt, in Vertretung für Florian Resch beim Bundeswettbewerb (PLW) als bayerischer Vertreter teilzunehmen. Der Bundeswettbewerb findet in diesem Jahr vom 09.-10.11.2020 in Mayen statt. Platz 3 belegte bereits in der Win- terprüfung Simon Hauck aus Nürnberg aus dem Ausbildungsbe- trieb Xhef Hauck (Nürnberg). Herzliche Gratulation an alle für diese tollen Leistungen. Wie hart umkämpft die Plätze waren, zeigen die Ergebnisse in der Praxis: Zwischen dem 2. und 3. Platz lagen nur 0,15 Punkte Unterschied.
Wieder war das von Florian Resch angeführte Spitzenfeld sehr eng beieinander. Aus- gebildet wurde er bei Dachbau Mammendorf GmbH (Mammendorf). Respekt für diese gute Aus- bildungsleistung. Die Ehrung der Besten in Bayern durch den BHT im Rahmen der Mitgliederversammlung entfällt in die- sem Jahr leider coronabedingt. Die Urkunden wer- den mit der Post zugesandt. Die unterschiedlichen betrieblichen Schwerpunkte verteilten sich auf 70 Auszubildende Dachde- ckungstechnik (62 %), 42 Auszubildende Abdich- tungstechnik (37 %) und einen Auszubildenden Energietechnik (1 %). Letztmalig nahmen noch wei- tere drei Auszubildende als Wiederholer nach der alten Ausbildungsordnung ohne betrieblichen Schwerpunkt teil. Neben den positiven Resultaten der Gesellenprü- fung dürfen auch die unschönen Ergebnisse nicht Habemus* Landessieger *lat.: wir haben Foto: Resch
verheim- licht wer- den: Nicht bestanden haben 40 der insge- samt 116 Auszubil-
denden. Das ent- spricht
Foto: Handschuh
einer Durchfallquote von fast 35 %. Ein neues Hammerergebnis, das mit der neuen Ausbildungs- ordnung noch nie so unzureichend war. Auffällig dabei ist die hohe Anzahl schlechter Noten in der schriftlichen Prüfung. Einige Absolventen konnten sich wenigstens über gute praktische Leistungen noch zu einem bestandenen Gesamtergebnis ret- ten. Eine Förderklasse für Auszubildende mit längerer Ausbildung tut not. Leider sind alle Überlegungen zu einer solchen Förderung der Ausbildung corona- bedingt derzeit auf Eis gelegt.
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INNUNGEN
Fotos: Innung
Aschaffenburg-MIL
Außergewöhnliche Situationen erfordern außerge- wöhnliche Maßnahmen. Das ist die Kernbotschaft eines Briefes der Innung Aschaffenburg-Miltenberg an die erfolgreichen Absolventen der Gesellenprü- fung. „Viel gelernt, oft geflucht, Prüfung bestanden alles richtig gemacht! Herzlichen Glückwunsch und alles Gute für Ihren weiteren Lebensweg!“ Mit diesen Worten wandte sich Obermeister Heri- bert Schuck an die Junggesellen und bat gleichzei- tig um Verständnis dafür, dass es keine Freispre- chungsfeier im beschränkten Teilnehmerkreis gibt. „Das würde Ihrer Leistung nicht gerecht werden.“ Statt dessen legte die Innung diesem Brief 150 € für eine eigene kleine Feier im Kreise der Familie bei. Im kleinsten Kreis gratulierte die Innung ihrem Ehren-Innungsobermeister Peter Ott zum 80. Ge- burtstag: Heribert Schuck überreichte im Namen der Innung einen Präsentkorb voller italienischer Spezialitäten (Foto oben re.). Auch Ehrenmitglied Eugen Rückert, ehemals Kas- sier, wurde zum 80. von Schuck mit einem Präsent- korb überrascht – gefüllt mit bayerischen Schman- kerln und Wein vom Juliusspital (Foto u. re.).
München-Obb.
Oberpfalz u. Krs. Kelheim
Glückwunsch der Innung:
Die Innung gratuliert Daniel Flotzinger zum 30. Geburtstag Andreas Mertl zum 30. Geburtstag Richard Züche zum 30. Geburtstag Waldemar Hepting zum 60. Geburtstag Michael Kleinert zum 60. Geburtstag Michael Reim zum 60. Geburtstag Rudolf Netopil zum 80. Geburtstag
Manfred Sperber zum 80. Geburtstag
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INNUNGEN
den 11. Juli 2020, um 10.00 Uhr statt. Die Vorstands- sitzungen der Innung wurden im Vorfeld über Go- ToMeeting-Videokonferenzen abgehalten. Nach der langen, durch die Pandemie bedingte Zeit ohne Präsenzveranstaltungen, gab es zu diesem Wiedersehen der Kolleginnen und Kollegen auch ein „Auf-Wiedersehen“: Die langjährige Geschäfts-
Mittelfranken
Ein Stück „Normalität“ in Zeiten von Corona ist bei der Innung für Mittelfranken zurückgekehrt: Die 1. Innungsversammlung 2020 wurde durchge- führt. Der Gasthof „Grüner Baum“ in Nürnberg-Kornburg kann eigentlich stolz sein auf eine echte Premiere: Die 1. Innungsversammlung der Dachdecker-Innung für Mittelfranken fand nämlich hier am Samstag,
Danke für 19 Jahre Zusammenarbeit sagte Kay Preißinger (li.) an Beate Vorgel. Die Mitglieder der Innung lernten ihren neuen Geschäftsführer Thomas Sell (re.) persönlich kennen.
Fotos: Scheer
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INNUNGEN
„Live“: Zur 1. Innungsversammlung 2020 erschienen zahlrei- che Mitglieder, natürlich unter Einhaltung der strengen Ab- standsregeln in Corona-Zeiten.
führerin der Innung, Beate Vorgel, wurde in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Nicht nur Beate Vorgel weiß die 19 Jahre währende Zeit der guten Zusammenarbeit von Januar 2001 bis Mai 2020 zu schätzen, wie Obermeister Kay Prei- ßinger betonte. Anschließend wurde Vorgels Nachfolger Thomas Sell vorgestellt. Die anwesenden Mitglieder wähl- ten ihn einstimmig zum neuen Geschäftsführer ihrer Innung. Einen breiten Raum nahmen auch die weiteren Themen dieser „Live-Innungsversammlung“ ein. Die Mitglieder wurden ausführlich über die Absen- kung der Mehrwertsteuer, die am 1. Juli 2020 in Kraft trat, informiert und was es dabei zu beachten gibt. Außerdem wurde auf die Ausbildungsförderung 2020 hingewiesen, mit der ausbildungswillige Be- triebe unterstützt werden. Rechtzeitig vor Beginn der großen Hitzewelle die- ses Sommers wurde das neue Sommer-Kurzarbei- tergeld nochmals vorgestellt. Detailliert wurde den Anwesenden auch die Jahres- rechnung 2019 und der Haushaltsplan 2020 präsen- tiert und von ihnen verabschiedet.
Herausgeber: B AyERN D ACH Gesellschaft zur Förderung des Bayerischen Dachdeckerhandwerks mbH Ehrenbreitsteiner Straße 5 . 80993 München Tel. 0 89 / 14 34 09-0 E-Mail: info@bayerndach-magazin.de www.bayerndach-magazin.de V. i. S. d. P.: Kay Preißinger, Geschäftsführer B AyERN D ACH GmbH Gestaltung und Redaktion: HF.Redaktion Harald Friedrich Mohnweg 4a . 85375 Mintraching www.hf-redaktion.de Druck: Nachbar-Druck GmbH 85375 Neufahrn Es gilt Anzeigenpreisliste 2-2020 I M P R E S S U M
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Shop des ZVDH. Lang-DIN. Mindestbestellmenge: 50 Stück. Auch eine Individualisierung durch den Broschüren-Baukasten ist möglich. https://dachdecker.org/betriebsinhaber/log-in
Kostenbeiblatt „Der Preis einer Arbeitsstunde“ 2-seitig DIN A4.
Mit diesem Infoblatt kann Kunden anschaulich verdeutlicht werden, wie sich die Kosten einer Arbeitsstunde zusammenset- zen. Auf der Rückseite ist die detaillierte Aufschlüsselung mit einem erklärenden Text. Best.-Nr. ZV112.
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Dachfenster tauschen und glücklich sein – dank staatlicher Förderung
Mindestens 20% Förderung!
Sie möchten ein neues Dachfenster einbauen oder ein bestehendes austauschen? Mit den staatlichen Fördermöglichkeiten können Sie dabei jetzt viel Geld sparen. Bevor Sie loslegen, sollten Sie deshalb prüfen, ob Ihr Vorhaben zusätzlich förder- fähig ist.
Einen Überblick über staatliche Fördermöglichkeiten und weitere Infos finden Sie unter:
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Coole Lösungen für heiße Tage BRANCHE Foto: Velux Deutschland GmbH
40 % der Deutschen ist im Sommer meistens oder immer zu heiß in ihrer Wohnung. Damit gehört Deutschland zu den Spitzenreitern Europas. Das ist ein Ergebnis des „Velux healthy homes Barome- ters“, einer repräsentativen Studie unter 12.000 Europäern zu heimischem Komfort und gesundem Wohnen. Doch mit der richtigen Ausstattung der Dachfens- ter lässt sich auch unterm Dach ein angenehmer Sommer verbringen. Rollläden oder Hitzeschutz- Markisen gibt es von Velux in vielen Varianten für unterschiedliche Ansprüche. Vor der Entscheidung sollte der Kunde beraten werden: Ist neben Hitze- schutz z. B. auch Verdunkelung oder Lärmschutz erwünscht? Wie wichtig sind Tageslichteinfall und ein freier Blick nach draußen? Oder soll der Monta- geaufwand möglichst gering sein? Rollläden halten nicht nur Hitze am effektivsten ab, sondern verdunkeln den Raum auch bei hellem Tageslicht vollständig und schützen zudem vor Lärm. Das macht sie zur idealen Lösung für Schlaf- zimmer. Sie erleichtern tagsüber auch den Mittags- schlaf. Mit elektrisch oder solar-betriebenen Velux Rollläden können Hitzeschutz und Dunkelheit auch per Fingertipp realisiert werden. Per Funksteue- rung oder über eine App auf dem Smartphone kann eine Zeit festlegt werden, zu der sich der Roll- laden öffnet. So können sich die Dachbewohner von den ersten Sonnenstrahlen wecken lassen und ihren natürlichen Schlafrhythmus unterstützen. Bei kalten Außentemperaturen helfen Rollläden beim Energiesparen, da sie die Wärmedämmung von Dachfenstern verbessern. Die Montage eines Rollladens erfolgt über den Dachdecker. Neben dieser Ganzjahreslösung stellt eine seit Som- mer 2020 für Velux Fenster erhältliche Markise mit verdunkelndem Stoff eine interessante Alternative für die heißen und hellen Sommermonate dar. Das
Rollläden ermöglichen den Rundum-Schutz im ganzen Jahr.
wetterbeständige, lichtundurchlässige Gewebe liegt dezent außen vor der Scheibe und hält die energiereichen Sonnenstrahlen fern. Mit Schutz vor Hitze und der Verdunkelung der Räume sind die beiden wichtigsten Funktionen durch diese Hitze- schutz-Markise abgedeckt. Alu-Querstreben sorgen für eine zusätzliche Stabilität des Gewebes. Die Markise lässt sich per Knopfdruck öffnen und schließen und wird über eine Solarzelle mit Energie versorgt. Ein Funk-Wandschalter ist im Lieferum- fang enthalten. Vor allem im Home-Office braucht man einen küh- len Kopf, aber trotzdem genug Helligkeit für die Arbeit. Ebenso in Küchen, Kinderzimmern oder Hobbyräumen. Hier bietet sich die Velux Hitze- schutz-Markise mit Tageslichtfunktion an. Trotz Hitzeschutz lässt die Markise noch ausreichend Ta- geslicht in den Raum. Auch der Ausblick durch das Dachfenster bleibt erhalten. Alle drei Hitzeschutzprodukte können mit dem als Zubehör erhältlichen Smart-Home-System Velux Active auch per Smartphone und Sprachsteuerung bedient werden. Zudem ist auch die automati- sierte, vorausschauende Steuerung der Hitzeschutz- Produkte auf Basis externer Wetterdaten möglich.
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VERSICHERUNG
Crashkurs
Alle Jahre wieder: Im herbst ist es höchste Zeit, die Kfz.-Versicherung zu prüfen. Das ist der aktuelle Tipp des Versicherunsgexperten Michael Jander.
Foto: Pixabay
Bereits im vergangenen Jahr hat B AyERN D ACH über die Leistungen in der Kfz-Versicherung berichtet. Auch weiterhin besteht ein starker Wettbewerb unter den Versicherern. Von diesem Wettbewerb profitieren aber nicht nur die Kunden, sondern auch die Versicherungsunternehmen selbst. Denn insgesamt steigt das Prämienniveau. Natürlich ist weiterhin der Schadenverlauf für die Versicherer ein wesentliches Prämienkriterium. Dennoch gibt es auf dem Versicherungsmarkt deut- liche Prämien- und Leistungsunterschiede. Wer den Versicherer nicht wechseln, die Prämien aber trotzdem reduzieren will, kann die schaden- freien Jahre unter den Fahrzeugen tauschen . Ein solcher Tausch ist innerhalb von Fahrzeuggrup- pen möglich. In der unteren Fahrzeuggruppe sind z. B. PKW, Motorräder und Lieferwagen. Hier kön- nen die schadenfreien Jahre „gefahrlos“ getauscht
werden. Und das ist keineswegs nur einmalig mög- lich. Denn zu einem späteren Zeitpunkt können die schadenfreien Jahre erneut getauscht werden. In der mittleren Fahrzeuggruppe sind u. a. Lastwa- gen im Werkverkehr. Zur oberen Fahrzeuggruppe gehören beispielsweise Lastwagen im gewerbli- chen Güterverkehr. Schadenfreie Jahre können von einer dieser höhe- ren in eine niedrigere Fahrzeuggruppe übertragen werden. Umgekehrt ist dies allerdings nicht mach- bar. Die schadenfreien Jahre könnten also grund- sätzlich von einem LKW auf einen PKW übertragen werden, nicht aber umgekehrt von einem PKW auf einen LKW. Ebenso wichtig wie eine optimale Versicherung ist auch die Datenaufnahme bei einem Verkehrsunfall – also wenn der Versicherungsfall eintritt. Die Daten des Unfallgegners, der beteiligten Fahr-
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VERSICHERUNG
zeuge und der Unfallstelle sollten stets ausführlich dokumentiert werden. Häufig sind nämlich die tat- sächlichen Schäden an den Fahrzeugen deutlich höher als ursprünglich angenommen. Wichtig ist auch, dass nach einem Verkehrsunfall die jeweiligen Daten vollständig aufgenommen werden. Entsprechende Vordrucke (Unfallberichte) stellen die Kfz-Versicherer auf Nachfrage zur Ver- fügung. Alternativ können diese auch online unter dem Begriff „Europäischer Unfallbericht“ gesucht, gefunden und heruntergeladen werden. Tipp: In jedem Fahrzeug sollte mindestens ein solches For- mular vorhanden sein. Auf dem Vordruck kann jeder der Unfallbeteiligten seine Informationen eintragen. Unabhängig davon, wie kooperativ der Unfallgegner ist, sollte jeder im eigenen Interesse seine eigenen Informationen sammeln. Dazu gehören auf jeden Fall die Daten des Fahrers und die Daten des Halters des gegneri- schen Fahrzeugs und dessen Kennzeichen. Besonders hilfreich und aussagekräftig sind Fotos der beschädigten Fahrzeuge und von der gesamten Unfallstelle. Bei der Erstellung der Fotos sollte auch darauf geachtet werden, dass möglicherweise vor- handene Verkehrszeichen und/oder Fahrbahnmar- kierungen nicht vergessen werden. Gibt es Zeugen des Unfallgeschehens, sollten sie um ihre Kontaktdaten gebeten werden. Hilfreich ist es z. B. auch, Zeugen darum zu bitten, ein Foto ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) an- fertigen zu dürfen. Das erspart eine „Zettelwirt- schaft“ und viel Schreibarbeit. Kommt es zu einem Unfall im Ausland , sollte im Fahrzeug die sogenannte „Grüne Karte“ mitge- führt werden. Die ist zwar in vielen Ländern nicht mehr vorgeschrieben. Dennoch erleichtert sie oft- mals die spätere Schadenregulierung mit ausländi- schen Versicherungsunternehmen. Auf keinen Fall sollten beim Unfall im Ausland Do- kumente unterschrieben werden, deren Inhalt oder Sprache nicht verstanden wird. Übrigens ist auch die Unterschrift auf dem Unfallbericht nicht zwin- gend vorgeschrieben.
§ Gibt es Probleme an der Unfallstelle – ganz gleich, ob im In- oder Ausland – sollte die Polizei hinzuge- zogen werden. Manchmal lassen sich Unfallgegner viel Zeit bei der Unfallmeldung an ihren Versicherer. Dann hat jeder Unfallbeteiligte das Recht und die Möglich- keit, den Unfall anhand des Zulassungskennzei- chens des Unfallgegners über den Zentralruf der Autoversicherer bei der gegnerischen Versicherung zu melden. Telefonisch ist der Zentralruf im Inland unter 0800 250 260 0 und aus dem Ausland unter +49 40 300 330 300 erreichbar (online unter www.zentralruf.de). Oft stellt sich die Frage, welche Ansprüche eigent- lich ein Geschädigter nach einem Verkehrsunfall hat? Dabei kommt es natürlich immer auf den Ein- zelfall an, wie hoch diese Ansprüche sind (Ange- messenheit): • Der Geschädigte hat Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten oder auf den Wiederbeschaf- fungswert. • Er kann eine Wertminderung geltend machen. • Die Kosten für einen Sachverständigen/Gutachter sind zu erstatten. • Dem Geschädigten steht eine Nutzungsausfall- entschädigung zu, sofern er keinen Mietwagen in Anspruch nimmt. Alternativ muss der Versiche- rer die Kosten für den Mietwagen übernehmen. • Ist der Geschädigte beim Unfall verletzt worden, stehen ihm evtl. Schmerzensgeld und die Über- nahme der Heilbehandlungskosten zu. Auch ein Haushaltsführungsschaden muss von der gegneri- schen Versicherung übernommen werden. • Erleidet der Geschädigte einen Verdienstausfall, muss auch dieser ausgeglichen werden. • Die Abschleppkosten des fahruntüchtigen Fahr- zeugs zur nächstgelegenen Fachwerkstatt trägt ebenfalls die Versicherung des Schädigers. • Ist das geschädigte Fahrzeug ein Totalschaden, muss die Versicherung auch die Entsorgungskos- ten tragen. • War das Fahrzeug finanziert, müssen auch Finan- zierungs(mehr)kosten bezahlt werden. Dies kön-
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VERSICHERUNG
nen z. B. Vorfälligkeitsentschädigungen für die vorzeitige Kreditablösung sein. • Die Kosten für die Abmeldung des geschädigten Fahrzeugs und für die Anmeldung eines neuen Fahrzeugs trägt die Versicherung des Unfallgeg- ners. • Darüber hinaus müssen auch die Kosten für das Kennzeichen des neuen Fahrzeugs erstattet wer- den. • Auch Sachschäden, z. B. an Kleidungsstücken, müssen ersetzt werden. • Kosten für die Einschaltung eines Rechtsanwalts sind ebenfalls von der gegnerischen Versicherung zu tragen. • Grundsätzlich kann auch ohne weitere Belege eine angemessene Unkostenpauschale bean- sprucht werden. Ein Thema für sich ist das Schmerzensgeld . Um Schmerzensgeldansprüche erfolgreich durchsetzen zu können, sind ärztliche Unterlagen notwendig. Nach einem Unfall empfiehlt sich die Untersuchung bei einem Arzt oder im Krankenhaus – auch wenn unmittelbar nach dem Unfall evtl. schockbedingt keine Schmerzen spürbar sind. Diese Untersuchung sollte in jeden Fall erfolgen, wenn es sich um eine berufsbedingte Fahrt gehandelt hat. Also auch bei einer Fahrt zu oder vom Betrieb/Baustelle. Nicht bei jedem Schaden kann auf Kosten der geg- nerischen Versicherung gleich ein Gutachter beauf- tragt werden. Hier gilt eine Bagatellgrenze von rund 750 €. Übrigens kann anstatt eines Kostenvor- anschlags der Werkstatt auch ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben werden. Dies sollte aber im Ein- zelfall vorab mit einem Rechtsanwalt besprochen werden. Jeder Geschädigte kann, muss aber nicht das Fahr- zeug reparieren lassen. Möglich ist auch, das Fahr- zeug selbst zu reparieren. Mit der gegnerischen Versicherung wird dann eine fiktive Abrechnung (Abrechnung nach Gutachten) vorgenommen. Die Mehrwertsteuer auf Teile oder den fiktiven Ar- beitslohn wird dabei allerdings nicht erstattet. Häufig kürzen Versicherer die Reparaturkosten auf
Stundenverrechnungssätze einer freien Werkstatt herunter. Gerichte haben dazu Merkmale für eine gleichwertige Reparaturmöglichkeit entwickelt. Keinesfalls aber muss ein Geschädigter sich mit Ver- rechnungssätzen von Werkstätten zufriedengeben, mit denen der Versicherer Sonderkonditionen ver- einbart hat. Der Landungsinnungsverband des Bayerischen Dachdeckerhandwerks hat mit der VHV Versiche- rung einen Rahmenvertrag mit sehr guten Kondi- tionen geschlossen. Die VHV bietet dabei ein „Stückkostenmodell“ mit verschiedenen Selbstbe- teiligungen an. Die Prämie ergibt sich aus der Fahr- zeugart, der Motorleistung in kW und dem ge- wählten Versicherungsschutz. Die günstigen Prämien gelten vorbehaltlich einer Schadenquote von max. 70 % in den letzten drei Jahren. Als Nachweis muss eine entsprechende Auf- stellung der Vorversicherung vorgelegt werden. Die Antragstellung bei der VHV erfolgt formlos mit der Zulassungsbescheinigung/Fahrzeugschein und der Angabe des gewünschten Versicherungsschut- zes.
Sicher ist sicher Michael Jander arbeitet seit 2006 als unabhängiger Versi- cherungsberater und besitzt aus seinen vorherigen Tätig- keiten in der Versicherungs- wirtschaft ganz hervorra- gende Branchenkenntnisse (www.jander-vb.de).
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DMS-MEISTERTAGE
2021 ohne Meistertage
Einerseits ist es schade – andererseits ist es eine verantwortungs- bewusste Entscheidung des DMS-Vorstands: Die Waldkirchener Meistertage 2021 werden wegen der unsicheren Lage aufgrund der corona-Pandemie ausfallen.
Eigentlich stand der Termin schon fest: Von Don- nerstag, 21.01. bis Samstag, 23.01.2021, sollten die 41. Waldkirchener Dachdeckermeistertage gefeiert werden. Der Entschluss, diese Veranstaltung abzusagen, fiel dem Vorstand ganz sicher nicht leicht. Doch selbst unter den derzeit geltenden Regeln für Veranstal- tungen dieser Größenordnung wären die Meister- tage im gewohnten Umfang kaum durchführbar. Ungeachtet dessen wird die Jahreshauptversamm-
lung am ursprünglich geplanten Termin, also Sams- tag, 23.01.2021, durchgeführt. Die Einladung dazu wird rechtzeitig an alle DMS-Mitglieder versandt. Die Vorstandschaft der DMS blickt aber optimis- tisch nach vorn und freut sich schon jetzt auf ein Wiedersehen, bei den Waldkirchener Dachdecker- meistertagen 2022.
ine Termine Termine Termine Termine Term
09.10.2020: Freisprechungsfeier DDI für Mittelfranken 13.11.2020 OM-, PR-, LW-Tagung, Waldkirchen 14.11.2020 Delegiertenversammlung LIV, Waldkirchen Mitgliederversammlung KPZ, Waldkirchen Mitgliederversammlung BFW, Waldkirchen
02.12.2020: Vollversammlung Aktion Dach, Mayen 04.12.2020: Mitgliederversammlung DDI für Mittelfranken
23.01.2021: Jahreshauptversammlung DMS, Waldkichen
Immer auf dem Laufenden: www.dachdecker.bayern
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BLAUE SEITEN
Neues aus dem Vergabewesen
Der Kauf der VOB 2019 Gesamtausgabe wird dringend empfohlen. neben den angespro-
VOB/A bleibt erhalten und wird neu ausgelegt
chenen regelungen der VOB/A sind dort die neuen Allgemei- nen Technischen Vertragsbedingun- gen (ATV) DIn 18338, Dachdeckungsar-
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und die zuständigen Minister in den Bundesländern haben sich darauf geeinigt, dass die VOB/A weiter als Grundlage für die Ausschreibung von Bauleistungen öffentlicher Auftraggeber gelten soll. Zusätzlich wurde vom BMI ein Auslegungserlass zur VOB/2019 veröffentlicht. Darin wurde u. a. festgelegt: • Bei einem Direktauftrag (§ 3a Abs. 4 VOB/A) bedarf es – an- ders als regelmäßig bei der freihändigen Vergabe – nicht der Einholung von Vergleichsangeboten. Nach dem Wortlaut der VOB/A gilt das für einen Auftragswert bis 3.000 € netto. • Die Wertgrenzen für die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, für die freihändige Vergabe und den Direktauftrag sind auftragsbezogen und nicht projektbezogen zu verstehen. • Bei der befristeten Anhebung (31.12.2021) der Wertgrenze für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb für Bauleistungen zu Wohnzwecken (1.000.000 €) ist der Begriff Wohnzwecke weit zu verstehen. Erfasst sind darunter auch städtebauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnum- felds, z. B. Kindergärten, Schulen und Sportstätten. • Bei den Eignungsnachweisen (§ 6a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A) muss das Kalenderjahr nicht mit dem Geschäftsjahr übereinstim- men. Für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sind die drei Geschäftsjahre zugrunde zu legen, für die entspre- chende Abschlüsse vorliegen. Angaben zu Umsätzen aus noch nicht abgeschlossenen Geschäftsjahren schuldet der Bieter nicht. • Die Abgabe mehrerer Hauptangebote (§ 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A) ist grundsätzlich zugelassen. Mehrere Hauptangebote, die sich nur im Preis unterscheiden, sind zulässig, solange keine belast-
baren Anhaltspunkte für missbräuchliches Bieterverhalten vor- liegen. • Elektronische Kommunikation bedeutet die Abwicklung des Vergabeverfahrens über eine E-Vergabe-Plattform. Eine E-Mail ist keine elektronische Kommunikation im Sinne der VOB/A. • Ein Nachfordern fehlerhafter unternehmensbezogener Unter- lagen (§ 16a Abs. 1 VOB/A) kommt nicht nur bei formellen Feh- lern in Betracht. Alle geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen können nachgereicht, vervollständigt oder korri- giert werden. Auch leistungsbezogene Unterlagen , die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sind nachzufordern. Außerdem enthält der Erlass Hinweise zum Nachfordern von fehlenden Preisen in unwe- sentlichen Positionen (§ 16a Abs. 2 VOB/A) und zur Ergänzung dieser Preise. • Die Auslegung zur Eignungsprüfung , zu mehreren Hauptan- geboten und zum Nachfordern fehlender Unterlagen und Preise gelten sinngemäß auch im Oberschwellenbereich (ab 5.350.000 €). beiten, und DIn 18336, Abdichtungsarbeiten enthalten. nach Letzterer haben Ausschreibung, Aufmaß und Abrechnung u. a. von Dachabdichtungen ohne anderer Vereinbarungen zu erfolgen. neben diesen beiden fachtechnisch überarbeiteten ATV sind noch weitere für Dachdecker relevante fachtech- nisch bzw. redaktionell überarbeitete ATV enthalten.
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BLAUE SEITEN
Neue Wertgrenzen für öffentliche Aufträge im Unterschwellenbereich in Bayern
Erlass im Wesentlichen übernommen. Das BMI weist darauf hin, dass für Aufträge, die vor dem 01.07.2020 begonnen wurden und spätestens 31.12.2020 abgenommen bzw. vollendet werden, für die gesamte Leistung 16 % Umsatzsteuer zu entrichten sind. Dies gilt auch, wenn bereits Abschlagszahlungen mit 19 % Um- satzsteuer geleistet wurden. Bei Aufträgen, die vor dem 01.07.2020 begonnen wurden, aber erst im Jahr 2021 abgenommen bzw. vollendet werden sollen, ist für die gesamte Leistung 19 % Umsatzsteuer zu entrichten. Für Abschlagszahlungen ist der vom Auftragnehmer angegebene Umsatzsteuersatz anzuwenden. Gleiches gilt für Aufträge, die im zweiten Halbjahr 2020 begonnen und nach dem 31.12.2020 abgenommen werden. Leistungsfeststellungen zur Abgrenzung bereits erbrachter an- teiliger Leistungen sind nicht erforderlich. Es besteht keine Not- wendigkeit, Leistungen bevorzugt zwischen dem 01.07. und 31.12.2020 (teil)abzunehmen, um sie dem niedrigeren Steuersatz zu unterwerfen. Bei neuen Vergabeverfahren sind bei der Angebotsabgabe evtl. von Unternehmen angegebene, unterschiedliche Umsatzsteuer- sätze für die Wertung gleichzustellen. Im Auftragsschreiben ist die Auftragssumme mit dem vom Unternehmer angegebenen Umsatzsteuersatz auszuweisen.
Für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Unterschwellen- bereich gelten für staatliche Auftraggeber seit dem 26.03.2020 neue Wertgrenzen für Direktaufträge, freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb. Sie betragen ohne Umsatzsteuer: Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb: 1.000.000 € Freihändige Vergaben: 100.000 € Direktaufträge: 10.000 € Die darüber hinausgehenden Regelungen der VVöA wie z. B. die Vorgaben zur Beteiligung kleiner und mittlerer Unterneh- men, die Berücksichtigung bevorzugter Bieter und die Klarstel- lung, dass die Vergabe von Bauleistungen an Generalüberneh- mer unzulässig ist, wurden beibehalten. Für Kommunen gilt die VVöA grundsätzlich nicht. Allerdings werden die genannten Wertgrenzen auch im Bereich der kom- munalen Auftragsvergabe zeitnah übernommen und können bereits jetzt angewandt werden.
Vergabehandbuch Bayern
Die Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) gibt grundsätzlich vor, welche regelungen die staatli-
Das Vergabehandbuch Bayern in seiner aktuellsten Fassung (Stand Juli 2020) kann heruntergeladen werden unter www.stmb.bayern.de
chen Auftraggeber in Bayern bei der Vergabe im Unter- schwellenbereich zu beachten haben. Die höhe der Direktaufträge in Bayern unterscheidet sich damit von der in der VOB/A genannten Summe (3.000 €) deutlich.
Befristete Umsatzsteuersenkung – Hinweise zu öffentlichen Bauverträgen Das BMI hat in seinem Erlass vom 29.07.2020 die Auswirkungen der befristeten Umsatzsteueränderungen auf bestehende Ver- träge und neue Vergabeverfahren dargestellt. Bayern hat den
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