BayernDach Magazin 4-2022MB
GESUNDHEIT
Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbeschei nigung – kurz eAU – will der Gesetzgeber ab 1. Ja nuar 2023 Arbeitnehmer und Arbeitgeber entlasten und den Verwaltungsaufwand im Gesundheitswe sen reduzieren. Zwar müssen sich Arbeitnehmer weiterhin bei ihrem Arbeitgeber krankmelden. Die Arbeitsunfä higkeitsbescheinigung erhält der Arbeitgeber aber zukünftig nur noch auf elektronische Anfrage bei
berechnen. Liegen zum Zeitpunkt der Abfrage keine AU-Daten vor, gibt die Krankenkasse eine Zwischenmeldung. Bei einem nachträglichen Ein gang innerhalb von 14 Tagen werden die Daten dann automatisch an den Arbeitgeber übermittelt. Gewährt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden drei Karenztage, muss der Mitarbeiter erst am vier ten Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit zum Arzt. Die eAU kann in diesem Fall also frühestens am fünften Tag der Arbeitsunfähigkeit abgefragt wer den, da diese nach dem Arztbesuch erst noch von der Arztpraxis an die Krankenkasse übermittelt werden muss. Bestehen keine Karenztage, liegt die eAU bereits am zweiten Kalendertag bei der Kran kenkasse vor. Wird die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt festge stellt, der nicht an der vertragsärztlichen Versor gung teilnimmt (z. B. Privatärzte oder Ärzte im Ausland) kann keine eAU-Auskunft erfolgen. Aus dem elektronischen Verfahren ausgeschlossen sind auch privat Krankenversicherte sowie Minijobber in Privathaushalten. Ebenso können Zeiten für Reha bilitations- und Vorsorgemaßnahmen nicht mithilfe der eAU abgefragt werden. Um Arbeitgebern und Arbeitnehmern den Umstieg auf die eAU möglichst leicht zu machen, stellt die IKK classic ein umfangreiches Informationsangebot bereit. Arbeitnehmer finden auf der Webseite www.ikk-classic.de neben allgemeinen Informatio nen zur Krankmeldung auch einen Videoclip, in dem die eAU erklärt wird. Für Unternehmen stellt die IKK classic im Firmenkundenbereich eine Info Seite mit Videoclip und Infoblatt zum Download bereit. Darüber hinaus findet am 11. Oktober 2022 um 11:00 Uhr ein 90-minütiges Online-Seminar rund um die eAU statt. Die Zugangsdaten erhalten die Teilnehmer nach ihrer Anmeldung auf www.ikk-classic.de/seminare . Gerne stellt die IKK classic das Verfahren sowie die wichtigsten Eckpunkte auch auf Innungsversamm
Fit für die eAU?
Foto: IKK-classic
der jeweiligen Krankenkasse. Liegt für den betref fenden Arbeitnehmer eine eAU vor, erhält der Ar beitgeber Informationen zum Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit und erfährt, wann die Arbeits unfähigkeit durch den Arzt festgestellt wurde und ob es sich um eine Erst- oder Folgemeldung han delt. Liegen keine AU-Zeiten vor, bekommt der Ar beitgeber eine entsprechende Rückmeldung. Grundsätzlich ist die Anzahl der eAU-Abfragen durch den Arbeitgeber nicht begrenzt. Bei der Ab frage müssen sich Arbeitgeber jedoch konkret auf einen Mitarbeitenden beziehen. Pauschale Abfra gen darf die Krankenkasse nicht bearbeiten. Ein AU-Zeitraum kann innerhalb von 14 Tagen nur ein mal abgefragt werden. Arbeitgeber sollten die eAU also erst abfragen, wenn diese auch bei der Krankenkasse vorliegen kann und Karenztage ein
lungen und Tagungen vor. Kontakt: by@ikk-classic.de
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