BayernDach Magazin 4-2022OEB
VERSICHERUNG
wandfrei und vollständig? Hat das Unternehmen später einmal Probleme, wenn es die vorgelegte Vereinbarung akzeptiert? Meistens tauchen böse Überraschungen später plötzlich und unerwartet auf: Dann z. B., wenn Altersversorgungsvereinbarun gen, Versicherungsscheine und Entgeltumwand lungsvereinbarungen fehlen. Oder wenn die Betriebsprüfung auf die Vorlage von schriftlichen Vereinbarungen besteht. Oder in dem Fall, dass es zu einer Auseinanderset zung mit dem Mitarbeiter gibt, weil sich beispiels weise herausstellt, dass seine Gehaltabzüge höher waren als seine Altersversorgungsbezüge. Und leider auch dann, wenn sich – z. B. zuletzt im Jahr 2019 – die Rechtsvorschriften für die betriebli che Altersversorgung ändern. Was ist da passiert? Nach dem im Jahr 2019 in Kraft getretenen Betriebsrentenstärkungsgesetz haben grundsätzlich auch diejenigen Mitarbeiter, die vor dem 01.01.2022 mit dem Arbeitgeber eine Verein
barung über eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung geschlossen haben, grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Ar beitgeberzuschüsse. Die Prüfung und Umsetzung des Arbeitgeberzu schusses ist für Arbeitgeber eine echte Herausfor derung. Denn bevor Arbeitgeber mit der Umsetzung der Zuschussleistungen beginnen kön nen, müssen sie prüfen, welche Mitarbeiter über haupt Anspruch auf Arbeitgeberzuschüsse haben. Nach dem Betriebsrentengesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, wegen einer Entgeltumwandlung ein gesparte Arbeitgeberanteile an den Sozialversiche rungsbeiträgen als Zuschüsse an die Alters- vorsorgeeinrichtung weiterzuleiten, bei der ihr Ar beitnehmer versichert ist. Diese Zuschüsse dürfen auf 15 % des Entgeltumwandlungsbetrags be grenzt werden. Allein die Einsparung von Sozialversicherungsbei trägen verpflichtet den Arbeitgeber aber noch nicht, einen gesetzlichen Zuschuss zu leisten.
Bei der Neueinstellung eines Arbeitnehmers sollte genau eine Einzelfallprüfung stattfinden, ob z. B. bereits eine Direktversicherung besteht. Sonst kann es nach der nächsten Betriebsprüfung teuer werden für den Arbeitgeber.
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