BayernDach Magazin 4-2022OEB

MITARBEITERMOTIVATION

SACHBEZÜGE BIS ZU 50 € PRO MONAT – WIE ETWA DER TANKGUTSCHEIN, KÖNNEN STEUER- UND AB GABENFREI SEIN, WENN SIE ZUSÄTZLICH ZUM GE HALT GEZAHLT WERDEN. UND EIN SOLCHER SACHBEZUG KANN AUCH EINE ZUSATZ-KRANKEN VERSICHERUNG SEIN. Ein Arbeitgeber darf seine Mitarbeiter finanziell mit einem zusätzlichen Krankenversicherungs schutz unterstützen. Eine solche Krankenzusatzver sicherung kann Extra-Leistungen bei einem Kran- kenhausaufenthalt oder beim Zahnersatz bieten. Voraussetzung für die Steuer- und Abgabenbefrei ung ist, dass der Arbeitgeber als Versicherungs nehmer für seinen Mitarbeiter eine betriebliche Krankenversicherung abschließt. Die monatlichen Beiträge dürfen maximal 50 € betragen. Nur dann liegt ein steuerbegünstigter Sachbezug vor, wie Damit der nächste Zahnarzt- termin nicht mehr so weh tut

Serie: Attraktiver

Arbeitgeber

Fotos: Fotolia/Pixabay

der Bundesfinanzhof entschieden hat (BFH-Urteil vom 7. Juni 2018, Az. VI R 13/16). Würde der Arbeitnehmer diese Versicherung selbst abschließen und dafür einen Zuschuss vom Arbeit geber erhalten, ist die Anerkennung als Sachbezug nicht möglich. Grundsätzlich sollte die Gewährung einer „Zu gabe” oder einer Nettolohn-Optimierung immer individuell mit dem Steuerberater unter Berück sichtigung eventueller tarifvertraglicher Regelun gen abgestimmt werden.

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