BayernDach Magazin 4-2023MB

MITARBEITERMOTIVATION

Serie: Attraktiver

Arbeitgeber

Wenn mal wieder mehr Material zur Baustelle muss Fotos: Fotolia/Pixabay

GLÜCKLICH SCHÄTZEN KANN SICH, WER DEN FÜHRERSCHEIN KLASSE 3 BIS 1998 GEMACHT HAT. DANN DARF ER NOCH FAHRZEUGE BIS ZU EINEM ZULÄSSIGEN GESAMTGEWICHT VON 7,5 TONNEN FAHREN. Zusätzlich dürfen auch Gespanne mit einem An hängergewicht von 11 t mit der alten Fahrerlaubnis der Klasse 3 bewegt werden. Wer ab 1999 den Führerschein erworben hat, ist mit der „Pkw-Klasse”B auf ein Fahrzeuggewicht von 3,5 t beschränkt. In der Praxis des Dachdeckerbetriebs sind 7,5-Ton ner durchaus nicht unüblich. Ebenso muss auch mal an den 3,5-Tonnen-Lieferwagen ein schwerer An hänger bis 3,5 Tonnen angehängt werden. Gute Nachrichten: Den dafür benötigten Führer schein der Klasse CE/CE1 darf der Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfrei bezahlen.

Verbucht wird diese Investition in die Mitarbeiter unter „freiwillige soziale Aufwendungen, steuer frei”. Dieses „Extra vom Chef” ist allerdings nicht mög lich bei einer finanziellen Unterstützung zum Erwerb der Führerscheinklasse B, sondern nur für Führerscheinklassen, die im privaten Alltagsleben nicht üblich sind, so das Finanzamt. Grundsätzlich sollte die Gewährung einer „Zu gabe” oder einer Nettolohn-Optimierung immer individuell mit dem Steuerberater unter Berück sichtigung eventueller tarifvertraglicher Regelun gen abgestimmt werden.

39

Made with FlippingBook Digital Proposal Maker