BayernDach Magazin 4-2023OEB
BLAUE SEITEN
Dieser Speicher wird optional vom SV-Meldeportal angeboten. Er wird zur Sicherheit in zwei Rechenzentren des technischen Betreibers parallel betreut. Die Daten werden verschlüsselt ge speichert und stehen ausschließlich legitimierten Benutzern zur Verfügung. In diesem Online-Datenspeicher werden die Firmendaten, Perso naldaten sowie alle abgegebenen und empfangenen Meldun gen für die Dauer von maximal fünf Jahren gespeichert. Damit müssen sich gerade kleinere Unternehmen nicht selbst um auf wändige Schutzmaßnahmen und Datensicherungen kümmern. Arbeitgeber, die für mehr als eine Betriebsnummer ihre Daten mit den Sozialversicherungsträgern austauschen, können ebenso wie Dienstleistungspartner, die für mehrere Arbeitgeber die Entgeltabrechnung und das Meldewesen übernehmen, eine strukturierte Mandantenverwaltung nutzen. So kann der Ar beitgeber z. B. seiner Steuerberatung für einen frei bestimmba ren Zeitraum das Mandat übertragen, in seinem Auftrag Meldungen mit Sozialversicherungsträgern auszutauschen. Am Ende der Mandatsübertragung verfügt der Arbeitgeber weiterhin über seine Daten im Online-Datenspeicher. Das SV-Meldeportal bietet eine gestufte Personalverwaltung mit Historienführung im Online-Datenspeicher an. Für die Mitar beitenden des Unternehmens werden unter der Betriebsnum mer Basisdaten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Versicherungsnummer erfasst. Die erfassten Daten werden automatisch in die Stammdaten mit Bezug auf den Monat des Meldedatums übernommen. Das SV-Meldeportal gliedert sich in eine Web-Präsenz und die eigentliche Ausfüllhilfe, die über die Web-Präsenz oder direkt aufgerufen werden kann. Die Web-Präsenz stellt für den Benut zer ausführliche Informationen – auch in Video-Tutorials – zur Nutzung der Ausfüllhilfe bereit. Die Anwendungsoberfläche ist barrierefrei nach BITV 2.0. Das responsive Design ermöglich die Nutzung auf Endgeräten aller Art wie PC, Tablet oder Smart phone. Per Gesetz ist geregelt, dass die Nutzer des SV-Meldeportals im angemessenen Umfang an den Kosten der Datenübermittlung beteiligt werden können. Für die Nutzung des SV-Meldeportals ist daher vom Nutzer eine Nutzungsgebühr zu zahlen. Diese Gebühr wird bezogen auf zwei Anwendergruppen für eine Laufzeit von 36 Monaten im Voraus erhoben: Für den Austausch von Meldungen für eine Betriebsnummer werden 36,00 €, für den Austausch von Meldungen für mehrere
Betriebsnummern wird eine Gebühr in Höhe von 99,00 € netto zzgl. gültiger MwSt. berechnet. In Sonderfällen sind Anwender von der Nutzungsgebühr befreit. Alle Nutzer können beliebig viele Meldungen mit den Sozialversicherungsträgern austau schen. In den Jahren 2023 und 2024 ist die Nutzung des neuen SV-Mel deportals kostenfrei, sofern sich Arbeitgeber und deren Dienst leistungspartner bis zum 31.03.2024 als Nutzer registrieren. Erst ab 2025 besteht für diese Anwender Kostenpflicht. Ab 01.04.2024 wird die Nutzungsgebühr allen neu registrierten Arbeitgebern sofort in Rechnung gestellt. Per 4. Oktober 2023 wird das SV-Meldeportal für den flächende ckenden Produktionsbetrieb freigeschaltet. Ab diesem Zeit punkt können sich Arbeitgeber für die Nutzung registrieren. Da eine Registrierung die Nutzung eines ELSTER-Unternehmens zertifikates zwingend erforderlich ist, wird den Arbeitgebern empfohlen, entweder ein neues Unternehmenszertifikat früh zeitig bei ELSTER zu beantragen oder die Nutzung eines bereits vorhandenen Zertifikates organisatorisch zu regeln. Die Krankenkassen und die übrigen Sozialversicherungsträger werden die Arbeitgeber laufend über die Änderungen zur Nut zung des SV-Meldeportals informieren. Dazu können alle Infor mationen ab August 2023 von der Online-Plattform www.sv-meldeportal.de abgerufen werden. Weitere Informationen dazu auch unter www.itsg.de
Alle Informationen zu diesem wichtigen Thema erhalten Innungsmitglieder sofort.
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