BayernDach Magazin 4-2023OEB
VERSICHERUNG
nung zwischen den elektrischen Komponenten als Zündquellen und der Dachoberfläche als Brandlast gewährleistet ist.“ Diese Forderung ist auch im Einklang mit der BayBO Art.12: „Bauliche Anlagen sind so anzuord nen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Aus breitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird…“ Wie und an welcher Stelle diese „sichere Tren nung“ erfolgen soll, wird nicht weiter definiert. Nach der BayBO Art. 30 wird gefordert, dass Dächer die Anforderungen an eine „harte Beda chung“ erfüllen. Diese ist jedoch nicht gegen Licht bögen, die bei einem technischen Defekt der PV-Anlage auftreten können, widerstandsfähig genug, um einen Brand zu verhindern. Weder das Regelwerk des Deutschen Dachdecker handwerks noch die Landesbauordnung sehen einen erhöhten Brandschutz für Dachabdichtungen unter PV-Anlagen vor. Kommt es an einem Gebäude zu einem Sachscha den, z.B. durch einen Brand, dann zahlt der Gebäu deversicherer den Reparaturschaden oder bei
Sicher ist sicher Michael Jander arbeitet seit 2006 als unabhängiger Versi cherungsberater und besitzt aus seinen vorherigen Tätig keiten in der Versicherungs wirtschaft ganz hervorra- gende Branchenkenntnisse (www.jander-vb.de).
einem Totalschaden auch den Wiederaufbau. Ist jedoch ein Dritter möglicherweise für die Schaden ursache verantwortlich, versuchen Versicherer, die sen in Regress zu nehmen. Auch könnte der Ge- bäudeeigentümer oder auch dessen Mieter Ansprü che geltend machen. Für den Handwerker prüft die eigene Betriebshaft pflichtversicherung die Regressansprüche der geg nerischen Versicherung. Gibt es aus Sicht des Versicherers einen Anspruch, wird er ggf. bis zur Deckungssumme leisten. Sieht der Versicherer jedoch keinen begründeten Anspruch, wird er die Kosten für einen möglichen Gerichtsprozess übernehmen, wenn die Gegenseite Klage erhebt. Die vereinbarte Deckungssumme in der Betriebs haftpflichtversicherung sollte keinesfalls niedriger als 3 Mio. EUR sein. Besser wäre eine Versiche rungssumme von mind. 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Foto: HF.Redaktion
Nicht nur nach einem Brand können Versicherungen Fragen zur Montage der Solaranlage stellen.
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