BayernDach Magazin 5-2018

Lohnnachweis BLAUE SEITEN

GUTE nAcHRIcHTEn AUcH FüR ALLE DAcHDEDcKERBETRIEBE: KünFTIG IST KEIn DOPPELTER LOHnnAcHWEIS MEHR ERFORDER- LIcH. DIGITALISIERUnG SEI DAnK. Mit der Abgabe des Lohnnachweises für das Meldejahr 2017 en- dete die übergangsfrist für die Einführung des elektronischen Lohnnachweises. Während bis jetzt alle Betriebe ihre Daten zu- sätzlich zur konventionellen Meldung auf Papier oder über das Extranet außerdem im neuen elektronischen Verfahren abgeben mussten, wird dies jetzt einfacher. Ab sofort erfolgt die Meldung nur noch auf elektronischem Weg. Das bisherige Parallelverfahren war unumgänglich zur Qualitäts- sicherung. Schließlich sollte sichergestellt werden, dass der Beitrag der Unternehmen korrekt berechnet wird. Ab Beitragsjahr 2018 gilt also: • Der Lohnnachweis an die BG BAU für das Meldejahr 2018 ist aus- schließlich über das elektronische UV-Meldeverfahren abzuge- ben. • Lohnnachweise in Papierformat oder über das Extranet werden nicht mehr akzeptiert. • Sofern keine MitarbeiterInnen (einschließlich Aushilfen) be- schäftigt werden, entfällt eine Meldung nach dem neuen UV- Meldeverfahren. • Anfang Dezember erhalten alle Mitgliedsunternehmen der BG BAU ein Informationsschreiben mit dem Hinweis auf die Ab- gabe des Lohnnachweises bis 16. Februar 2019. Dieses Schreiben enthält nochmals die Zugangsdaten, die das Unternehmen für das UV-Meldeverfahren benötigt. • Das bisher versandte Anschreiben „Lohnnachweis” entfällt ab sofort. Es ist unbedingt zu beachten, dass alle Betriebe der BG BAU im Zuge der Umstellung auf das neue UV-Meldeverfahren zum 1. Ja- nuar 2017 eine neue Mitgliedsnummer erhalten. In den Entgeltabrechnungsprogrammen ist zwingend: • die neue Mitgliedsnummer mit Gültigkeit 1. Januar 2017 anzule- gen und • die alte Mitgliedsnummer mit Gültigkeit 31. Dezember 2016 zu beenden. UV-Lohnmeldungnur nochelektronisch

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Die Daten aller Beschäftigten müssen auf die neue Mitgliedsnum- mer und die aktuellen Gefahrtarifstellen umgeschlüsselt werden. nachweise und Korrekturen aus früheren Beitragsjahren sind al- lerdings noch per Extranet oder in Papierform einzureichen. Weitere Informationen zum elektronischen Lohnnachweis unter www.bgbau.de (Webcode: WcMjyw) und www.dguv.de (Web- code d69488). Bei weiteren Fragen stehen die MitarbeiterInnen der BG BAU gerne zur Verfügung. Region Süd (München, Böblingen, Karlsruhe, Nürnberg und Dres- den): Telefon 0800 182 720 703 oder E-Mail: mbs@bgbau.de Herausgeber: B AyERn D AcH Gesellschaft zur Förderung des Bayerischen Dachdeckerhandwerks mbH Ehrenbreitsteiner Straße 5 . 80993 München Tel. 0 89 / 14 34 09-0 E-Mail: info@bayerndach-magazin.de www.bayerndach-magazin.de V. i. S. d. P.: Kay Preißinger, Geschäftsführer B AyERn D AcH GmbH Gestaltung und Redaktion: HF.Redaktion Harald Friedrich Mohnweg 4a . 85375 Mintraching www.hf-redaktion.de Druck: nachbar-Druck GmbH 85375 neufahrn Es gilt Anzeigenpreisliste 1-2018 I M P R E S S U M Schnell & sicher: Nur noch der elektronische Lohnnachweis ist er- forderlich.

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