BayernDach Magazin 5-2021
SOLARPFLICHT
Gebäuden müssen mindestens 30 % der Dachfläche für die Sonnenkraftnutzung bereitgestellt werden. Alternativ können Solaranlagen auf Fassadenflä- chen installiert werden. In Schleswig-Holstein sollen zunächst nur Nicht-
machte einen Anteil von 56,0 % an der gesamten Stromerzeugung aus. Wichtigster Energieträger war aufgrund des windarmen Frühjahrs die Kohle...“ (Pressemittelung Statistisches Bundesamt vom 13.09.2021).
wohngebäude und Großparkplätze mit über 100 Parkmöglichkeiten in die Solarpflicht genommen werden. Hamburg hat die Solarpflicht für neue Gebäude ab 2023 und Bestands- gebäude ab 2025 ebenfalls schon be- schlossen. Auch hier sind Aus- nahmeregelungen vorgesehen. Der Rechtsverordnung liegt ein Amortisa- tionszeitraum von 20 Jahren für die Anlagen zugrunde. Dauert die Amor- tisation länger, entfällt die Solar- pflicht ebenso wie bei einer technisch nicht machbaren Gegebenheit. Be- merkenswert und schon fast belusti-
Für Immobilienbesitzer und Bauher- ren wird Bauen und Sanieren also teurer werden. Und auch die Mieter werden diese Investitionen mittragen müssen, weil sonst kaum noch ein Ka- pitalanleger in Immobilen investieren würde. Doch diese Investitionen wer- den sich langfristig auszahlen – für Bauherren, Vermieter und Mieter. Die Installation von Solaranlagen auf bestehenden Dächern macht energe- tisch nur Sinn, wenn das Dach auch optimal gedämmt ist. Bereits 2018 hatte das Forschungsinstituts für Wär- meschutz (FiW München) festgestellt, dass in Deutschland Dachfläche von mehr als 1,6 Mrd. m² unzureichend gedämmt sind. „So erfüllen etwa 600 Mio. m² Dachfläche (das entspricht rund 4 Mio. Dächern), insbesondere auf Ein- und Zweifamilienhäusern, le-
Während die Verbraucher noch vor wenigen Jahren aufgefordert wurden, auf A +++ -Elektrogeräte und Energiespar- lampen umzurüsten, wird heute für die E-Mobilität auf zwei und vier Rädern und Wärmepumpen plädiert.
gend: Eine Mindestgröße für die PV-Anlagen gibt es aber nicht. Bremen plant eine Solarpflicht für alle Dächer – jedoch erst bis 2030. Und aus Bayerns Ankündigungen, eine Solarpflicht bei gewerblichen Gebäude-Neubauten schon 2021 vorzuschreiben, sind bisher keine Taten gefolgt. Bei aller am Schreib- und Regierungstisch entstan- denen Solar-Euphorie zur Deckung des steigenden Strombedarfs – auch durch die E-Mobilität auf zwei und vier Rädern und durch den vermehrten Einsatz klimafreundlicher Wärmepumpen – stehen die Vi- sionäre unter Druck. Die Solaranlagen müssen einen Großteil der bisherigen Energielieferanten wie Kohle- und Gaskraftwerke sowie die abge- schalteten Atomkraftwerke ersetzen, will man nicht „schmutzigen“ Kohlestrom oder Atomstrom aus den Nachbarländern zukaufen. Die Realität sieht aber ganz anders aus: „Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die Stromerzeugung aus konventioneller Energie ge- genüber dem 1. Halbjahr 2020 um 20,9 % und
Foto: Fotolia
11
Made with FlippingBook Annual report maker