BayernDach Magazin 5-2021

KPZ aktuell

Schon wieder Feierabend – und wie geht’s weiter?

gilt ab sofort die 3G plus-Regelung (geimpft, gene- sen oder höchstens 48 Stunden alter PCR-Test) für Prüfer und Prüflinge. Die Regelung gilt zunächst bis 15.12.2021 und ist im Moment für die kommende Winterprüfung im Dachdeckerhandwerk noch nicht automatisch anzuwenden. Es ist jedoch zu er- warten, dass dieser Status aufgrund der laufenden Entwicklung der Pandemie beibehalten wird. All diese Erschwernisse haben ein Ziel: die Impfquote zu erhöhen. Es ist also nicht davon auszugehen, dass die Anforderungen ab 15.12.2021 wieder redu- ziert werden. Auch ob die die geplanten Weiterbildungsmaßnah- men in Waldkirchen (Grundlehrgang Asbestzement nach Anlage 4A und Fortbildungslehrgang Asbest- zement nach Anlage 5 der TRGS von 20.-23.12.2021) stattfinden können, ist zum jetzigen Zeitpunkt un- sicher. Auch hier muss das KPZ ggf. kurzfristig rea- gieren. Außerhalb eines regionalen Hotspots werden voraussichtlich anstatt 3G-Teilnehmern künftig nur noch 2G-Teilnehmer zugelassen. Wie vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mitgeteilt wurde, gilt die Ausnahmeregelung für Asbestzement-Fortbil- dungslehrgängen weiter. Diese sieht vor, dass die Sachkunde maximal ein Jahr ausgedehnt werden kann, wenn aufgrund der COVID-19-Pandemie Fort- bildungslehrgänge Asbestzement nicht durchge- führt werden können oder eine Teilnahme nicht zumutbar ist. Der Meisterkurs wird – wie vorgesehen – am 10.01.2022 beginnen. Und zwar entweder nach dem ersten Präsenztag im Online-Format oder als Prä- senzveranstaltung – wahrscheinlich nach 2G-Re- geln. Zwischenzeitlich verfügt das KPZ über die erforderliche Ausstattung. Hierbei läuft die Abstim- mung mit der Handwerkskammer Niederbayern- Oberpfalz.

Ab Mittwoch, 24.11.2021, musste aufgrund der zu diesem Datum geltenden 15. Bayerischen Infekti- onsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) die Durchführung der überbetrieblichen Lehrgänge im KPZ abgesagt werden. Der Grund: Der Land- kreis Freyung-Grafenau ist aufgrund seiner 7- Tage-Inzidenz von über 1.000 ein regionaler Hot- spot. In den Landkreisen unter 1.000 darf die be- rufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung unter 2G- Bedingungen fortgeführt werden. Gültig sind diese Regelungen bis zum 15.12.2021 (Stand Redaktionsschluss dieser B AyERN D ACH Aus- gabe), und wie es danach weitergeht, weiß derzeit niemand. Das KPZ muss daher kurzfristig und flexi- bel auf änderungen reagieren. Die Schulen aller- dings – und damit auch die Berufsschule Wald- kirchen – bleiben geöffnet. Dies ist auch der Grund für den Hilferuf des KPZ über den Bayerischen Handwerkstag BHT an Wirt- schaftsminister Hubert Aiwanger nach einer Allge- meinverfügung zur Durchführung der ÜBL – we- nigstens für Abschlussklassen im Hotspot Freyung- Grafenau. Es ist mit realen Fakten nicht erklärbar, dass bei Lernortkooperationen die Berufsschule in Klassen- stärke mit bis zu 25 Personen Unterricht durchfüh- ren darf, während dies den gleichen Auszubilden- den in einer Gruppenstärke von 13 Personen in der gleichen Halle ein paar Meter weiter in Form eines überbetrieblichen Lehrgangs untersagt wird. Zudem gelten gleiche Standards hinsichtlich Tes- tung im Unterricht und Hygienemaßnahmen bei Unterkunft und Verpflegung in der gemeinsam ge- nutzten Mensa. Der vorliegende Beschulungsplan bleibt für die Abschlussklassen im Falle einer Allge- meinverfügung im Wesentlichen bestehen, wäh- rend für das erste und zweite Schuljahr wahr- scheinlich neue Termine gefunden werden müssen. Relativ unbeachtet blieb bisher die Verschärfung des Infektions schutzes bei den Prüfungen. Dort

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news topaktuell...news topaktuell...news topaktuell...news topaktuell...news topaktuell...news topaktuell Unmittelbar vor Produktionsstart dieser Ausgabe die Meldung: Die ÜBL darf analog zu dem Schulunterricht stattfinden.

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