BayernDach Magazin 5-2022

VERSICHERUNG

Versicherbar sind eigene Schäden an stationären, transportablen und fahrbaren Maschinen. Der Ver sicherungsschutz besteht für unvorhergesehen ein getretene Beschädigungen und Zerstörungen. Der Versicherungsschutz kann dabei die folgenden Bereiche umfassen: • Sachschaden an der versicherten Maschine; • Schäden an Zusatzgeräten, Reserveteilen, Zube hörteilen; • Schäden an der Software und Daten; • Betriebsunterbrechung. Einzelne Versicherer treten sogar für Schäden und Arbeiten rund um den Maschinenschaden ein wie z. B. an Fundamenten und Untermauerungen, Transportbändern oder Rohrleitungen. Meist ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind jedoch Hilfs- und Betriebsstoffe (z. B. Schmiermittel und Öle), Werkzeuge aller Art (wie Bohrer, Messer, Sägeblätter), Verschleißteile und eine normale be triebsbedingte Abnutzung. Ebenso sind Schäden nicht versicherbar, die im Rah men der Gewährleistung in den Verantwortungs bereich des Lieferanten fallen sowie vorsätzlich herbeigeführte Beschädigungen. Bei einem Teilschaden werden die Kosten für die Wiederherstellung des betriebsfertigen Zustandes einschließlich der dafür benötigten Ersatzteile, Re paraturstoffe, Lohnkosten für die De- und Remon tage sowie Transportkosten vom Versicherer übernommen. Kommt es zu einem Totalschaden, erstatten die Versicherungen meist den Zeitwert der Maschine abzüglich ihres Restwerts. Einige Versicherer bezahlen hingegen den Wieder beschaffungswert eines Ersatzgerätes. Als Wieder beschaffungswert wird der Preis zugrunde gelegt, den ein gleichartiges und gleichwertiges gebrauch tes Gerät kostet. Zusätzlich ersetzet die Maschinenversicherung die Kosten für Aufräumarbeiten und Bergungs-, Ent sorgungs- und Abraumarbeiten, Dekontamination und Entsorgung von Erdreich sowie die Bewe

gungs- und Schutzkosten, die Mietkosten für Er satzgeräte und Luftfrachtkosten. Möglich ist auch eine Absicherung als Vollkasko- oder Teilkaskodeckung im Rahmen der Kfz-Versi cherung für fahrbare Maschinen. Versichert sind dabei in der Teilkasko: • Brand, Blitzschlag, Explosion; • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub; • Sturm, Hagel; • Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch; • Bruchschäden an der Verglasung. Eine Vollkaskoversicherung bietet darüber hinaus noch den Versicherungsschutz für selbstverschul dete Schäden. Bei einigen Versicherungsanbietern können sogar Betriebsschäden an Motor und Ge triebe mitversichert werden. Bei der Absicherung über die Maschinenversiche rung kann eine Teil- oder Vollversicherung verein bart werden. Zusätzlich können innere Betriebs- schäden eingeschlossen werden. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Allge fahrendeckung. Lediglich ausdrücklich ausge schlossene Gefahren sind dann nicht versichert. Es können bei Vertragsabschluss jedoch einzelne Bau

Albtraum: Wenn der Baukran ausfällt, ist Feierabend auf der Baustelle.

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