BayernDach Magazin 5-2022

MITARBEITERMOTIVATION

Serie: Attraktiver

Arbeitgeber

Fotos: Fotolia/Pixabay

Nach Hause mit dem Strom vom Chef

IMMER MEHR AUTOFAHRER STEIGEN AUF DEN ELEKTROANTRIEB UM – SEI ES MIT REINEN E-FAHR ZEUGEN ODER MIT PLUG-IN-HYBRIDEN. UND BEIDE WERDEN OFT IM BETRIEB GELADEN. Kein Problem, sagt das Finanzamt dazu. Die Be triebsinhaber dürfen ihren Arbeitnehmern gerne erlauben, ihre Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände kostenlos oder zu einem vergünstigten Tarif aufzu laden. Damit wird die E-Mobilität gefördert und die Ener gie-Infrastruktur auch noch entlastet, wenn Elek troautos nicht am Abend zu Zeiten des ohnehin hohen Stromverbrauchs geladen werden, sondern tagsüber an der Steckdose „parken”.

Dieses Stromtanken auf Kosten des Arbeitgebers ist nicht steuerpflichtig und stellt auch keinen geld werten Vorteil da. Vorerst ist diese Regelung bis Ende 2029 befristet. Grundsätzlich sollte die Gewährung einer „Zu gabe” oder einer Nettolohn-Optimierung immer individuell mit dem Steuerberater unter Berück sichtigung eventueller tarifvertraglicher Regelun gen abgestimmt werden.

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