BayernDach Magazin 1-2020_OEB

Arbeitsrecht BLAUE SEITEN

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Sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses

HIER IST DIE ENTWICKLUNG DER RECHTSPRECHUNG BEIM VOR- LIEGEN EINER VORBESCHÄFTIGUNG EINMAL CHRONOLOGISCH DARGESTELLT. Zu dem Themenkomplex der sachgrundlosen Befristung von Ar- beitsverträgen hat sich in den vergangenen Jahren eine teils wechselhafte Rechtsprechung durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entwickelt. Streitpunkt in diesem Zusammenhang war jeweils die Frage, ob Für Innungsmitglieder stecken hier noch mehr Informationen drin. eine Befristung ohne Sachgrund auf Grundlage des § 14 Nr. 2 Teil- zeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zulässig ist, wenn eine Vorbe- schäftigung bei demselben Arbeitgeber bereits längere Zeit zu- rückliegt und nach wie vielen Jahren dies gegebenenfalls möglich ist. Bis ins Jahr 2011 vertrat das BAG hierzu die Auffassung, dass jede Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber schädlich für einen ohne Sachgrund befristeten Arbeitsvertrag ist – und zwar unab- hängig davon, wie lange zurück diese Vorbeschäftigung liegt.

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