BayernDach Magazin 1-2021 OEB
DROHNEN Über den Wolken ist die Freiheit neu geregelt
Seit dem Jahreswechsel gelten neue EU-Regelun- gen für Drohnen Die Euro- päische Kommission hat am 24. Mai 2019 ein neues Regelwerk für den Betrieb unbemannter Fluggeräte (Drohnen) erlassen. Die Regelungen gelten seit dem 31. Dezember 2020.
Ganz gleich, ob der Drohnenpilot „Hobbyflieger“ ist oder eine Drohne gewerblich einsetzt: Die Neu- regelung betrifft alle, wie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI mit- teilt. Hier die wichtigsten neuen Regeln für alle Droh- nenbetreiber: 1. Der Betrieb von Drohnen wird in drei Betriebs- kategorien unterteilt: Die Kategorie „Offen“ betrifft den Betrieb von Drohnen, die • eine Startmasse von weniger als 25 Kilogramm haben, • innerhalb der Sichtweite bis maximal 120 Meter Höhe fliegen und • keine gefährlichen Güter transportieren oder Ge- genstände abwerfen.
Die Kategorie „Speziell“ regelt den Betrieb von Drohnen, deren Einsatzspektrum den Rahmen der „offenen“ Kategorie übersteigt. Das kann z. B. der Fall sein beim Betrieb außer- halb der Sichtweite und/oder ab einer Startmasse von über 25 Kilogramm. Die dritte Kategorie „Zulassungspflichtig“ be- trifft den Betrieb von großen und schweren Drohnen, die z. B. zur Beförderung von Personen oder gefährlichen Gütern konstruiert sind. 2. Registrierungspflicht: Die Betreiber von Drohnen der „offenen“ Kate- gorie ab 250 Gramm, von Drohnen der „offe- nen“ Kategorie unter 250 Gramm, wenn sie mit einer Kamera oder mit einem anderen Sensor,
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