BayernDach Magazin 2-2023MB

BLAUE SEITEN

Neues aus der

RECHT- SPRECHUNG

Foto: Pixabay

§ 4 Abs. 7 VOB/B ist unwirksam: Keine Kündigung wegen Mängeln vor Abnahme

Förmliche Abnahme vereinbart: Fiktive und konkludente Abnahme ausgeschlossen

Die Klausel des § 4 Nr. 7 Satz 3 VOB/B hält ebenso wie die hier auf rückbezogene Bestimmung in § 8 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 VOB/B bei Verwendung durch den Auftraggeber der Inhaltskontrolle nicht stand, wenn die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart worden ist. Diese Kündigungsregelung benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist daher unwirksam. Das hat der Bundesge richtshof in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 19.01.2023 entschieden (BGH, Az.: VII ZR 34/20 vom 19.01.2023).

Mit der Vereinbarung einer förmlichen Abnahme gem. § 12 Abs. 3 VOB/B ist die Abnahmefiktion des § 12 Abs. 5 VOB/B und die Abnahme durch schlüssiges Verhalten (konkludente Abnahme) ausgeschlossen. Darauf weist das OLG München hin (OLG München, Az.: 28 U 9184/21 Bau vom 08.03.2022; Nichtzu lassungsbeschwerde vom BGH mit Beschluss vom 05.10.2022 – VII ZR 83/22 zurückgewiesen).

28

Made with FlippingBook - Online catalogs