BayernDach Magazin 2-2023MB

Brand durch PV-Anlage: BLAUE SEITEN

Handwerker und Planer haften

Fotos: Pixabay

EIN HAUS BRANNTE NIEDER, WEIL EINE AUF DEM DACH INSTALLIERTE PV-ANLAGE FEUER FING. DIE FLAMMEN GINGEN AUF DEN DARUNTER BEFINDLICHEN DACHAUFBAU ÜBER, DER DARAUFHIN DAS GEBÄUDE IN BRAND STECKTE.

Brandursache: Unklar blieb die tatsächliche Brandursache. Als Aufdach-System wurde eine Anlage aus 390 PV-Modulen gebaut, bei der die Ver kabelung (teilweise in Kabelkanälen) ohne weitere Zwischen schicht auf der Dachhaut auflag. Sowohl eine unsachgemäße Verkabelung als auch ein defekter Feuerwehrschalter könnten den Brand ausgelöst haben. Gutachter bescheinigten die Einhaltung der allgemeinen brand schutzrechtlichen Anforderungen für Gebäude („harte Beda chung“).

Der Sachschaden belief sich auf rund 3 Millionen Euro. Brisant ist, dass die Solaranlage erst kurz vor dem Brand installiert wurde. Ausführung durch Elektrofachunternehmen: Es wurde ein Elektrofachbetrieb beauftragt, auf einer bestehen den Flachdachabdichtung aus Kunststoff- bzw. Bitumenabdich tungsbahnen eine PV-Anlage zu installieren. Die Dachab- dichtung war gegen Flugfeuer und strahlende Wärme wider standsfähig.

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