BayernDach Magazin 2-2023MB

VERSICHERUNG

tungen und ob diese im Gebäude, auf dem Grund stück oder außerhalb des Versicherungsgrund stücks verlegt sind. Zuleitungen, also Frischwasserleitungen, sind inner halb des Gebäudes und meist auch auf dem Versi cherungsgrundstück versichert. Nicht bei allen Versicherern gehören Zuleitungsrohre auch außer halb des Versicherungsgrundstücks zum Deckungs umfang. Abwasserleitungen im Gebäude sind grundsätzlich versichert. Jedoch gibt es Unterschiede bei den ein zelnen Versicherungen bei Leitungen auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks. Hier ver raten nur die detaillierten Versicherungsbedingun gen, ob auch diese Leitungen und Leitungsab- schnitte versichert sind. Selbst wenn bei einigen Anbietern diese zwar mit versichert sind, kann der Versicherungsschutz auf einen bestimmten Betrag begrenzt sein. Der Versi cherungsschutz sollte in diesem Fall mindestens 3.000 €, besser 5.000 € betragen. Bei Sturm- und Hagelschäden ist wohl einer der häufigsten Streitpunkte die Windgeschwindigkeit. Ein Sturm im versicherungsrechtlichen Sinn ist eine Windstärke von mind. 8 (Windgeschwindigkeit 62 74 km/Stunde). Grundsätzlich besteht erst ab dieser Windstärke ein Versicherungsschutz. Doch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen verpflichten den Versicherungsnehmer zur Wahr nehmung seiner Obliegenheitspflichten. So muss der Versicherungsnehmer z. B. sein Dach stets in einem ordnungsgemäßen, einwandfreien Zustand halten, um das Schadenrisiko zu vermindern. Eine Klausel, auf die übrigens auch vermehrt die Gebäu deversicherungen bei Sturmschäden hinweisen. Das berechtigt sie zu einer Reduzierung der Schadens regulierung bis zur vollständigen Ablehnung einer Regulierung. Bei Elementarschäden sind Überschwemmungen, Rückstauschäden, Erdbeben und Vulkanausbrüche versichert. In Bayern dürften wohl nur Über schwemmungen und Rückstauschäden von Bedeu tung sein. Im Versicherungssprachgebrauch

Wenn die Zuwasser- oder Abwasserleitung im versicherten Ge bäude liegt, zahlt die Versicherung bei Schäden.

Vorsicht: Beim Einbruchdiebstahl liegt die Beweis last – wie übrigens bei allen anderen Schadenfällen auch – stets beim Versicherungsnehmer. So kann dies zu einem Problem werden, wenn der Einbruch durch das Öffnen einfacher Schlösser er folgte, die mit einem Schlüsselrohling oder ande ren Hilfsmitteln „spurenlos” geöffnet werden können. Ohne Einbruchspuren an der Tür oder am Türrahmen wird es schwer für den Versicherungs nehmer, einen Einbruch nachzuweisen. Bei Leitungswasserschäden ist nur ein Wasseraus tritt aus Frisch- und Abwasserleitungen sowie Hei zungsrohren versichert. Bei den Rohren unterschei- den die Versicherungen zwischen Zu- und Ablei

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