BayernDach Magazin 1-2023OEB

ARBEITSSCHUTZ

Die POP-Verordnung (Persistente organische Schad stoffe, POP – Persistent Organic Pollutants) wurde mit der Aufnahme neuer Stoffe und der Herab- setzung bestimmter Grenzwerte für Abfälle ange passt. Geprüft wird künftig auch, ob Abfälle, deren POP-Gehalt die festgelegten Grenzwerte über schreiten, als gefährlich eingestuft werden müssen. Kurzkettige Chlorparaffine (SCCP), die dem Flamm schutz dienen, dürfen vorerst bis 1.500 mg/kg in Abfällen vorhanden sein. „Die sichere Baustelle“ mit mehr als 30 animierten Schauplätzen in den Bereichen Tiefbau, Hochbau, Ausbau und Instandhaltung/Reinigung ermöglicht ein interaktives Lernen, ob eine Situation sicher ist oder ob Schutzmaßnahmen notwendig sind. Seit 1. Januar 2023 werden die Rechengrößen in den Sozialversicherungen auf 3.395 €/Monat (West) und auf 3.290 €/Monat (Ost) angehoben. Damit einhergehend wird auch die Mindestgrenze des je weiligen Jahresarbeitsverdienstes (JAV) angepasst. Mit der neuen Arbeitsmedizinischen Regel AMR 3.3 „Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge unter Berücksichtigung aller Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen“ wird die Verord nung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (Arb MedVV) konkretisiert. Damit sollen arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig erkannt und verhindert werden. Die aktualisierte DGUV Regel 101-021 bietet Unter nehmerinnen und Unternehmern im Schornsteinfe gerhandwerk Hinweise für die sichere und gesunde Durchführung von typischen Schornsteinfegerar beiten. Die Aktualisierung der Inhalte erfolgte ent sprechend dem geltenden Vorschriften- und Regelwerk des Staates und der Unfallversiche rungsträger (BetrSichV, TRBS 2121 Allg. Teil und TRBS 2121-2, ArbStättV, DGUV Vorschrift 38 „Bauar beiten“, DGUV Regel 101-038 „Bauarbeiten“). Zu sätzlich findet sich ein neues Kapitel „Arbeiten in der Nähe von Funkanlagen“. In der ersten Jahreshälfte 2023 erscheint die a ktua lisierte DGUV Regel 101-019 „Umgang mit Reini gungs- und Pflegemitteln“. Die Regel konkretisiert

die Umgangsvorschriften der Gefahrstoffverord nung einschließlich der zugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Altersrenten können seit 1. Januar 2023 unabhän gig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden. Die bisher geltende Hinzu verdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde aufgehoben. Erwerbsminderungsrenten können seit 1. Januar 2023 unter Beachtung dyna mischer Hinzuverdienstgrenzen bezogen werden. Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbs minderung ergibt sich 2023 eine Hinzuverdienst grenze von rund 35.650 €, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von rund 17.820 €. Für Erwerbs minderungsrenten gilt auch weiter, dass eine Be schäftigung oder selbstständige Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens, das Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist, ausgeübt werden darf. Bereits 2021 trat das Arbeitsschutzkontrollgesetz in Kraft. Ab 2026 müssen mindestens fünf Prozent der in einem Bundesland vorhandenen Betriebe pro Jahr durch die Arbeitsschutzbehörden besichtigt werden. Zur Erhöhung der Transparenz sind ab 2023 die Landesbehörden und die Unfallversiche rungsträger dazu verpflichtet, sich gegenseitig die Besichtigungsdaten aus den Betrieben elektronisch zu übermitteln. Seit 1. Januar 2023 gilt die neue Wegestreckenent schädigung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh mer in Bauunternehmen, die zu ihren Baustellen fahren. Die Baulohn-Änderungen werden in den Lohnprogrammen aufgenommen. Die Wegezeit entschädigung ist nach Kilometern gestaffelt.

Mehr dazu auf der Website der BG BAU unter www.bgbau.de

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