BayernDach Magazin 1-2023OEB

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INFORMATION BAYERISCHER DACHDECKER

Ausg. 1-2023 | Februar www.dachdecker.bayern

NEUER NACHWUCHS

MEISTERHAFTE MEISTERTAGE

FÖRDERUNGEN? ZUGREIFEN

Foto: HF.Redaktion

EDITORIAL

Gemeinsam für morgen

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Leserinnen und Leser, wenn Sie unser B AYERN D ACH Magazin nicht

ebene die Weichen für die Handwerks-, Bildungs- oder Wirt schaftspolitik und viele weitere Fachbereiche gestellt werden. Ich selbst bin langjähriges Mitglied im Fachausschuss für Be triebswirtschaft und Unternehmensführung des ZVDH, im Lei tungskreis der bundesweiten „Offensive Gutes Bauen“, im Rentenausschuss der BG BAU, dazu ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht München. Ich vertrete unser Bayerisches Dach- deckerhandwerk in vielen weiteren Netzwerken und Arbeits kreisen. Das Engagement aller Vertreterinnen und Vertreter des Dachdeckerhandwerks Bayerns auf regionaler, landesweiter, bundesweiter und auch auf europäischer Ebene, letztlich das gesamte Dasein und Wirken des Landesinnungsverbands und seiner angeschlossenen Organisationen, verfolgt keine eigenen Zwecke, kein eigenes Interesse als Verband oder Ausbildungs zentrum. Unsere Aufgaben, Interessen, Ziele definieren sich ein zig aus der Wahrung der Interessen unserer Mitgliedsbetriebe. In den Jahren seit 2020 hat sich die Bedeutung von Verbänden zur Unterstützung, Information und Interessensvertretung ihrer Mitglieder mehr denn je gezeigt. Ich verstehe es als meine vor dringliche Aufgabe als Geschäftsführer, den LIV Bayern konse quent als Dienstleister für seine Mitgliedsbetriebe zu positio- nieren. Unsere vielfältigen Angebote für Mitgliedsbetriebe müs sen weiterentwickelt und noch bekannter gemacht werden. Unsere Beratungsqualität muss auf dem anerkannt hohen Niveau der vergangenen Jahrzehnte gehalten werden. Unsere exzellent bewerteten Weiterbildungsangebote müssen ausge baut und publik gemacht werden. Unsere Interessensvertretung muss umfassend, wirksam und wahrnehmbar sein. Das alles kann ich und können wir nur leisten, wenn wir die Nähe zu unseren Mitgliedern suchen und wahren. Wir sind auf die Erfahrungen, Anregungen, Kritik und die aktive Mitwirkung unserer Mitglieder angewiesen, um gemeinsam erfolgreich zu sein. Nur gemeinsam können wir das leisten und werden wir das leisten. Mit neuen Impulsen und frischen Ideen, aufbauend auf den großen Leistungen und Erfolgen der zurückliegenden Jahre.

zum ersten Mal in Händen halten, wundern Sie sich viel leicht, dass Sie nicht mit einem Editorial unseres Landesinnungs meisters A. Ewald Kreuzer begrüßt werden. Seinem Vorschlag, dass ich das Editorial dieser Ausgabe unseres Verbandsmagazins in meiner neuen Funktion als Geschäftsführer der Berufsorgani sation des Bayerischen Dachdeckerhandwerks an Sie verfassen sollte, bin ich sehr gerne gefolgt. Seit Frühjahr 2020 wurden wir alle – zunächst durch die Corona Pandemie, dann durch den Angriff Russlands auf die Ukraine mit allen Begleit- und Folgeerscheinungen – innerhalb kürzester Zeit mit gravierenden Veränderungen konfrontiert: Verände rungen unseres Alltags, unserer Wirtschafts- und Sozialsysteme, unserer Gesellschafts- und Weltordnung. Und das in einer kaum für möglich gehaltenen Geschwindigkeit und Intensität. In die ser Zeit fand in der Berufsorganisation des Bayerischen Dachde ckerhandwerks der geplante personelle Wechsel statt. Das zuletzt vielfach strapazierte Wort der „Zeitenwende” ist damit für das Bayerns Dachdeckerhandwerk sicherlich nicht ver bunden, sondern vielmehr der Wunsch, die erfolgreiche Ver bandsarbeit der vergangenen Jahrzehnte weiterzuführen und weiterzuentwickeln. Als Kaufmännischer Leiter durfte ich diese Verbandsarbeit bereits viele Jahre lang aktiv mitgestalten. Ich empfinde es als große Ehre und Anerkennung, dass ich per 1. Januar 2023 dazu berufen wurde, die Geschäftsführung der Berufsorganisation des Bayerischen Dachdeckerhandwerks zu übernehmen. Der LIV Bayern ist, innerhalb des Dachdeckerhand werks und über dessen Branchengrenzen hinaus, als ausgespro chen aktiver Landesinnungsverband bekannt. Mit einer erstklassigen fachlichen Expertise in Fachtechnik, Betriebswirt schaft, Berufsbildungsthemen, Öffentlichkeitsarbeit und rechtli chen Fragestellungen. Viele unserer Tätigkeiten im Interesse unserer Mitgliedsbetriebe spielen sich allerdings im Hintergrund ab und erhalten zuweilen nicht die Aufmerksamkeit, die ihrer Bedeutung angemessen wäre. Durch sein Ehren- und Hauptamt ist der LIV Bayern in zahlreichen Ausschüssen, Arbeitskreisen, Entscheidungsgremien und Netzwerken vertreten, an denen auf Landes- und Bundes

Herzlichst Ihr Thorsten Meyerhöfer Geschäftsführer

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INHALT

Editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

Förderungen Förderungen von BAFA und KfW sollten nicht allein den Ausschlag für Neubau und Sanierung geben. Seiten 4-7

Förderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4-7

Werbemittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

115. Landesverbandstag 2023 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

DMS Meistertage 2023 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10-12

Neuer Geschäftsführer beim LIV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Meistertage Das war Spitze. Seiten 10-12

Nachwuchs: Berufsbildung 2022 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14-15

KPZ I: Fleissarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

KPZ II: Gratulation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Nachwuchs Toller Auftritt bei der Messe in Nürnberg. Seiten 14-15

Branche: Preisgekrönte Lösung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

Arbeitsschutz: Vorsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18-19

Weiterbildungsprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20-21

Aus den Innungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22-26

Weiterbildung Es sind noch Plätze frei. Seiten 20-21

Nachwuchswerbung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Blaue Seiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28-33

Versicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34-37

Versicherung Privat oder gesetzlich krankenversichern? Seiten 34-37

Attraktiver Arbeitgeber: Ticket gezahlt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

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FÖRDERUNGEN

Foto: Fotolia Förderungen als „Extra”

BAUEN UND SANIEREN NUR WENN ES FÖRDERUN GEN GIBT? DIESER WEG IST WEDER FÜR DIE SCHAF FUNG VON WOHNRAUM NOCH FÜR DIE ENERGIE- WENDE ZIELFÜHREND. DAS GILT AUCH FÜR DIE BERATUNG VON BAUHERREN. Grundsätzlich sollten Förderungen und Zuschüsse vielmehr als „Extra” gesehen und – soweit angebo ten – genutzt werden, nicht aber als alleinige Voraussetzung für ein Bauvorhaben. Derzeit ist der Förderdschungel nicht leicht er forschbar. Denn die bisherigen Förderungen durch KfW und BAFA wurden zusammengefasst in der Bundesförderung Effiziente Gebäude BEG. Mit der Novellierung der BEG wurde die Förder landschaft vereinfacht. Für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist allein das BAFA zuständig. Komplett sanierungen sowie Neubauten in den Bereichen Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) werden ausschließlich von der KfW ge fördert. Unterstützt werden im Rahmen der BEG-Förderung Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an

der Gebäudehülle beitragen. Das Mindestinvesti- tionsvolumen, das förderfähig ist, liegt bei 2.000 € brutto. Dabei können 15 % der Ausgaben geför dert werden. Gedeckelt sind die förderfähigen Kosten für ener getische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäu den auf 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr und insgesamt auf maximal 600.000 € pro Gebäude. Zur Antragstellung ist die Einbindung eines Ener gieeffizienz-Experten (EEE) zwingend vorgeschrie ben. Grundsätzlich sind viele Förderungen reduziert worden, um mehr Bauherren eine Förderung zuteil werden zu lassen. Bei den angegebenen Zinssätzen der KfW (s. a. Seite 5) ist zu beachten, dass diese sehr dynamisch sind, also täglich variieren können. Es bleibt die Problematik, dass Förderanträge vor einer Auftragserteilung gestellt werden müssen. Ob dann bei der Realisierung der Maßnahmen al lerdings noch Fördermittel zur Verfügung stehen, gleicht dem Blick in die Kristallkugel.

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FÖRDERUNGEN

Schnell zugreifen

DIE GUTE NACHRICHT: ES GIBT WIEDER (UND WEITER) FÖRDERUNGEN FÜR DAS BAUEN UND SANIEREN. HIER EIN ÜBERBLICK (STAND JANUAR 2023). ALLERDINGS IST AUS DER VERGANGENHEIT SCHON BEKANNT, DASS ÄNDERUNGEN FAST TÄG LICH MÖGLICH SIND. Für den Neubau, den Kauf oder die energetische Sanierung stellt die KfW eine Bundesförderung für effiziente Gebäude zur Verfügung. Im Rahmen des Kredits 261 gibt es Kredite bis 150.000 € ab einem Zinssatz von 0,52 % effektiver Jahreszins je Wohn einheit. Zusätzlich kann ein Tilgungszuschuss zwi schen 5 und 45 % gewährt werden. Darüber hinaus ist eine Förderung der Baubegleitung möglich. Dieses Förderprogramm greift jedoch nur beim Bau oder Kauf eines neuen Effizienzhauses, bei energe tischen Komplettsanierungen zum Effizienzhaus oder bei der Umwidmung von Nichtwohn- in Wohnflächen – also zum Beispiel beim Dachge schossausbau zu Wohnraum, sofern die regionale Bauordnung dies erlaubt. Gefördert werden können u. a. auch vorgehängte hinterlüftete Fassadensysteme, die Dämmung von Dach und Kellerdecke sowie ein Fenstertausch. Nicht gefördert werden über diesen Kredit netzein speisende PV-Anlagen. Auch steht dieser Kredit nur so lange zur Verfügung, bis die hierzu bereitge stellten bzw. geplanten Mittel erschöpft sind. Mit einem anderen Programm – dem Kredit 270 –

Foto: Fotolia

werden speziell Anlagen zur Erzeugung von Wärme und Strom und deren Speicher gefördert. Förderfähig ist übrigens auch die Erweiterung be stehender Anlagen. Neu in der Bundesförderung für effiziente Ge bäude BEG ist, dass bei bestimmten Eigenleistun gen ebenfalls die Materialkosten gefördert werden. Wird eine Maßnahme ganz oder teilweise nicht durch ein Fachunternehmen, sondern in Ei genleistung durchgeführt, werden in diesem Zu sammenhang nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkos ten gefördert. Die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten müssen durch Energieeffizienz-Experten oder ein berech tigtes Fachunternehmen mit dem Verwendungs nachweis bestätigt werden.

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FÖRDERUNGEN

ANGESICHTS DER SICH IMMER WEITER VERSCHÄR FENDEN WOHNRAUMVERKNAPPUNG – INSBESON DERE BEI MIETWOHNUNGEN – IST ES ZU BEGRÜSSEN, DEN BAU VON WOHNEIGENTUM ZU FÖRDERN. WIE REALITÄTSNAH DIE AKTUELLE FÖR DERUNG JEDOCH IST, IST EINE ANDERE FRAGE. So sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig Familien mit geringen und mittleren Ein kommen beim Neubau von energetisch anspruchs vollen Eigenheimen in den Genuss einer Wohn- eigentumsförderung kommen. Nicht erst seit 2022 dürfte allerdings bekannt sein, dass Baugrund und das Bauen selbst teuer sind. Gerade aber Familien will die neue Wohneigen tumsförderung unterstützen. Allerdings darf das Haushaltseinkommen 60.000 € nicht übersteigen. Die Bemessungsgrenze steigt um 10.000 € für jedes weitere Kind. Dann erhalten diese Familien einen zinsgünstigen KfW-Kredit für den Neubau von Wohngebäuden der Effizienzklasse EH 40.

Die Höhe dieser Wohneigentumsförderung steigt mit Anzahl der Kinder auf maximal 140.000 € Kre dit für einen EH 40-Neubaustandard. Das sorgt auch für Unverständnis beim Bauherren Schutzbund: „Eine Familie, die unter die angedach ten Bemessungsgrenzen fällt, kann sich derzeit einen Neubau, der höchsten energetischen Anfor derungen gerecht werden muss, auch mit der vor gesehenen Förderung schlichtweg nicht leisten.“ Zudem ist die Gesamtförderung des Programms auf 350 Mio. € gedeckelt. Gefördert werden ab März 2023 auch besonders „nachhaltige” Gebäude. Nach den Plänen der Bun desregierung können Bauherren solcher Wohnge bäude eine Fördersumme von maximal 150.000 € pro Einheit erhalten.

Wer soll das bezahlen...?

Foto: Fotolia

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FÖRDERUNGEN

Foto: HF.Redaktion

Neuer Steuersatz: 0 %

ZU DEN STANDARD-WERBEANGEBOTEN BEI VIELEN GROSSEN ELEKTRONIK-MÄRKTEN GEHÖRT DAS LOCK-ARGUMENT „MEHRWERTSTEUER GE SCHENKT”. EINE IDEE, DIE MIT JAHRESBEGINN 2023 OFFENBAR AUCH VON DER BUNDESREGIERUNG AUFGEGRIFFEN WURDE. Für den Kauf und die Installation von PV-Anlagen wurde mit dem Start des neuen Jahres ein neuer Steuersatz bei der Umsatzsteuer eingeführt: der Steuersatz 0 %. Formal ist dies keine Umsatzsteuerbefreiung beim Verkauf und der Montage einer Photovoltaik-An lage. Denn eine Steuerbefreiung würde dazu füh ren, dass der installierende Betrieb beim Einkauf der PV-Anlage die Vorsteuer nicht bei der Umsatz steuervoranmeldung verrechnen könnte – also teu rer einkaufen müsste. Mit dem neuen Steuersatz von „Null Prozent” stellt der Lieferant bzw. Installateur seinen Kunden den Nettopreis „zuzüglich 0 % Umsatzsteuer“ in Rech

nung. Diese Regelung erlaubt die übliche Vorsteu ererstattung in der Lieferkette. Erst in der Rech nung an den Endkunden wird der neue Steuersatz von 0 % angewandt. Eine weitere Entlastung und Entbürokratisierung wurde ebenfalls beschlossen: Die Betreiber kleiner PV-Anlagen werden von der Einkommensteuer be freit. Und das gilt sowohl für neue wie auch für viele bereits bestehende Anlagen.

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WERBEMITTEL

Klassiker zum Aufklappen und Nachschlagen

Ausbildungsnachweis – Zusatzeinlagen: DIN A4-Block mit 120 Blatt Ausbildungs nachweisen für den Ordner „Ausbildungs nachweis – Berichtsheft“ (Abb. links). Ausreichend für die Ausbildungsnachweise eines kompletten Ausbildungsjahres.

Ausbildungsnachweis – Berichtsheft: Blauer DIN A4-Ordner mit 120 Formularblättern zum wöchentlichen Eintrag der ausgeführten Arbeiten und Unterweisungen. Auf der Rückseite der Nachweisblätter können Zeichnungen und Skizzen erstellt werden. Inkl. einer 10-seitige Anleitung zur ordnungs- gemäßen Führung des Berichtshefts.

Format: 21,0 x 29,7 cm; Erscheinungsjahr: 2005 Best.-Nr. 14/3015 16,00 € netto ISBN 978-3-481-02235-8

Format: 20,8 x 29,6 cm; Erscheinungsjahr: 2005 Best.-Nr. 14/3016 6,00 € netto ISBN 978-3-481-02236-5

Das ordnungsgemäße und regelmäßige Führen eines Berichtshefts ist fester Bestandteil der Dach decker-Ausbildung. Das Berichtsheft dient zur Ver tiefung und Auffrischung der Kenntnisse. Ein lückenloser Ausbildungsnachweis ist außerdem Voraussetzung für die Zulassung zur Gesellenprü fung.

Noch mehr Werbeartikel und Giveaways sind im internen Bereich bei www.dachdecker.bayern verfügbar. Einfach mal reinklicken.

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LANDESVERBANDSTAG 2023

Von 7.-9. Juli 2023 dreht sich in München alles ums Dach. Vorfreude auf echtes München-Feeling ist die schönste Freude: Auf Alm-Feeling hoch über den Dächern von München. Auf Wies’n-Feeling im Riesenrad. Auf Rock&Pop-Feeling im Stil der 1980er Jahre.

115. Landesverbandstag 120. Geburtstag der Dachdecker-Innung München-Obb.

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DMS MEISTERTAGE 2023

Fotos: DMS/Erk

„Das war Spitze”

MIT RUND 150 TEILNEHMERN WAREN DIE 42. MEIS TERTAGE NACH DEM CORONA-AUSFALL 2021 UND „KLEINEN” MEISTERTAGEN 2022 DIESMAL REKORD VERDÄCHTIG GUT BESUCHT. Am Donnerstag, 19. Januar 2023, stand der traditio nelle Empfang der Stadt Waldkirchen und des Landkreises Freyung-Grafenau auf dem Programm. Nach den Grußworten von Waldkirchens 1. Bürger meister Heinz Pollak, der stv. Landrätin Helga

Weinberger und Landesinnungsmeister A. Ewald Kreuzer sowie dem DMS-Vorsitzenden Heribert Schuck ging es zum Weißwurstfrühstück. Kreuzer hatte besonders auf das 50-jährige Bestehen des Ausbildungszentrums und den geplanten Landes verbandstag 2024 in Waldkirchen hingewiesen. Dann eröffnete Heribert Schuck offiziell die 42. Dachdeckermeistertage. DMS-Vorstand Daniel Prei ßinger stellte die zahlreichen Sponsoren der Meis tertage 2023 vor.

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DMS MEISTERTAGE 2023

Bewirtung durch die Freiwillige Feuerwehr Wald kirchen sichergestellt. Am Freitag referierte nach dem Weißwurstfrüh stück Jan Redecker vom ZVDH über das neue Merk blatt Entwässerung. Dann eine Programmänderung

Heribert Schuck eröffnete die 42. Dachdeckermeistertage mit rekordverdächtigen Besucherzahlen.

Der neue LIV-Bayern Geschäftsführer Thorsten Meyerhöfer wies in seinem Vortrag auf die Vorteile der Innungsmitgliedschaft hin. Nächster Referent war Tobias Backhaus vom Enke-Werk, der auf kom plizierte Anschlüsse mit Flüssigkunststoff einging. Nach einer Führung von Thorsten Meyerhöfer und Ausbildungsleiter Jürgen Lehner durch die kom plett neu eingerichteten Räumlichkeiten des Kom petenzzentrums Dachtechnik Waldkirchen e. V. lockte der Begrüßungsabend. Er fand erstmals nach der Generalsanierung wieder in den Dachdecker Werkhallen statt. Das leibliche Wohl war mit der

Der gelungene Abend in der „Genießerbäckerei Pilger” wurde von allen hochgelobt.

wegen der Absage der geplanten nächsten Refe renten. Spontan sprang Thorsten Meyerhöfer mit einem Vortrag zur Notfallvorsorge im Dachdecker betrieb ein. Den Abschluss der Fachvorträge bildete ein Referat über die Haftung des Arbeitgebers bei Arbeitsunfällen. Der Festabend fand diesmal in den eigens umdeko rierten Räumen der „Genießerbäckerei Pilger“ statt. Großes Lob gab es für die ausgezeichnete Verpflegung durch das Team der Metzgerei Meindl und für den hervorragenden Service der Bäckerei Pilger. Die musikalische Untermalung durch „Sebastian Heun and Friends“ sorgte für Feierstim mung bis spät in die Nacht. Am Samstag ging es traditionell um die „Fälle aus der Praxis“ und „Jetzt red‘ i“.

Die Vorteile der Innungsmitgliedschaft erläuterte Thorsten Meyerhöfer.

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DMS MEISTERTAGE 2023

Nach dem Mittagsimbiss wurde in der Jahreshaupt versammlung der Vorstand neu gewählt: Stephanie Schrapp kandidierte aus zeitlichen Gründen nicht erneut für den Vorstand. Heribert Schuck dankte ihr für das tolle Engagement in den vergangenen Jahren. Alle übrigen Vorstände wurden einstimmig ge wählt: 1. Vorsitzender Heribert Schuck aus Aschaf fenburg (alt und neu); 1. stv. Vorsitzender Daniel Preißinger aus Nürnberg (bisher 2. stv. Vorsitzen der); 2. stv. Vorsitzender Martin Hofmann aus Peg nitz (bisher Vorstand); Schriftführer Alexander Erk aus Frankenwinheim (alt und neu); Kassier Roland Haberkorn aus Mitterteich (alt und neu). Der „harte Kern” der Gäste sorgte im Hotel Gottin ger bei vielen kulinarischen Spezialitäten für einen gelungenen Abschluss des Wochenendes. Einigkeit herrschte auch bei dem Fazit: Sehr gelungen, sehr stimmungsvoll, ganz tolle At mosphäre, sehr gutes Programm und ein vorbildli cher Festabend in der „Genießerbäckerei Pilger”.

Tolle Stimmung herrschte während der 42. Meistertage von Anfang bis Ende.

Danach beendete Landesinnungsmeister A. Ewald Kreuzer offiziell die 42. Dachdeckermeistertage und dankte den Vorständen für die hervorragende Vorbereitung und Durchführung.

It’s Showtime – auch das Feier- und Tanzvergnügen kam bei diesen Meistertagen nicht zu kurz.

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LIV

Foto: LIV

„Energiewende geht nur mit uns”.

THORSTEN MEYERHÖFER IST SEIT 1. JANUAR 2023 GESCHÄFTSFÜHRER DES BAYERISCHEN DACH- DECKERHANDWERKS LANDESINNUNGSVERBAND. 2009 startete Dipl.-Kfm. Thorsten Meyerhöfer im Bayerischen Dachdeckerhandwerk Landesinnungs verband. Oder besser: Er startete durch. Als Kauf männischer Leiter des LIV Bayern lernte der Bankkaufmann und studierte Betriebswirt das Dachdeckerhandwerk kennen. „Meine persönli chen Eindrücke haben sich seit damals völlig ge wandelt”, so Meyerhöfer. „Alle zusammen haben wir es gemeinsam geschafft, aus dem Bauhandwer ker Dachdecker das Gewerk zu machen, ohne dass es keine Energiewende gibt”. Für ihn ist das Dach deckerhandwerk von substanzieller Bedeutung für die Umsetzung der Klimapolitik.

Der 42-Jährige war und ist Ansprechpartner für die betriebswirtschaftliche und arbeitsrechtliche Bera tung der Mitgliedsbetriebe im Bayerischen Dachde ckerhandwerk. Maßgeblich war er an der Planung und Realisation des Wohnheims für Dachdecker Azubis im niederbayerischen Ausbildungszentrum KPZ Dachtechnik Waldkirchen e. V. beteiligt. Der zweifache Vater und engagierte Outdoor Sportler tritt mit seiner neuen Funktion die Alters nachfolge des bisherigen Hauptgeschäftsleiters Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Werner an.

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NACHWUCHS

Ansturm nach ganz oben

NACH VIERJÄHRIGER PAUSE FAND WIEDER EINE BAYERNWEITE BERUFSBILDUNGSMESSE STATT. OHNE DACHDECKER LÄUFT HIER NICHTS.

Fotos: HF.Redaktion

NACH DER MEHRJÄHRIGEN CORONA-PAUSE ÖFF NETE DIE MESSE „BERUFSBILDUNG” IN NÜRNBERG ENDLICH WIEDER IHRE TORE FÜR BAYERNS SCHUL KLASSEN. Mit dabei waren an den vier Messetagen von Mon tag, 12. bis Donnerstag, 15. Dezember 2022, natür lich auch Bayerns Dachdecker. Und sie waren unübersehbar. Aus Baden-Württemberg war das neue Dachmobil des Landesinnungsverbands angereist. Hier wurde die Möglichkeit zum intensiven Gespräch mit Schü

lern und Lehrkräften ebenso geboten wie virtuelle Baustellenbesuche mit der VR-Brille oder digitale Drohnenrundflüge im Sattelauflieger des Dachmo bils. Noch mehr Jugendliche wie in der digitalen Welt der Dachdecker ließen sich vom „echten” Hand werk mitreißen. Ob es um das Einschlagen von Nä geln in den Holzblock ging oder um das zielgenaue Werfen von „Biberschwanzziegeln”: Der Dachde cker-Stand war „dauervoll”. Erst recht beim Anfer tigen von Mini-Gründächern. Vom Bau des Holz- rahmens über das Abkanten der Metall-Pflanz

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NACHWUCHS

Besonders bewährt hat sich auch der Einsatz der vorkonfektionierten Gitterboxen mit allem benö tigten Material für den Messestand. Thomas Pirner, Präsident der Handwerkskammer für Mittelfranken, fasste die Messetage zusammen: „Berufsorientierung ist nicht nur zum Ansehen, sondern auch zum Anfassen“. Erfreulich: Die Berufsbildung 2022 konnte nach An gaben der Handwerkskammer Mittelfranken rund 40.000 Besucher registrieren. Und wer am Stand der Bayerischen Dachdecker war, hat (gefühlt) alle Besucher auch dort angetroffen.

Grün begeistert: Die Modell-Gründächer waren ein echter Mag net für die Besucher.

wannen bis zur Begrünung wurde hier mit voller Hingabe ins Dachdeckerhandwerk hereingeschnup pert. Ganze Arbeit hatte im Vorfeld bereits Ausbildungs leiter Jürgen Lehner geleistet, der auch die Berufs schule Waldkirchen in den Begeisterungssog mit- reißen konnte. Volle Unterstützung gab es von Schulleiterin Elvira Wudy-Engleder, die sowohl den Fachlehrer Markus Ratzer als auch mehrere Auszu bildende für den Standdienst freistellte. Mit dabei waren auch fleißige Helfer weiterer bayerischer Dachdecker-Innungen und auch Thomas Sell, Geschäftsführer der Innung für Mittelfranken, tauschte seinen Schreibtisch mit dem Platz am Aktionsstand.

Der virtuelle Baustellenbesuch gehörte zum Informations- und Mitmach-Angebot.

Auch mit dem „Biberschwanz-Werfen” gelang der große Wurf für das Dachdeckerhandwerk.

Hochbetrieb herrschte auch am Dachmobil des LIV Baden Württemberg.

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KPZ

Mach’ mal Pause

Fotos: Lehner/KPZ

AUCH DIE AUSBILDUNG BRAUCHT MAL PAUSEN ZWISCHENDURCH. UND DAMIT DIESE PAUSEN NOCH ENTSPANNTER GENOSSEN WERDEN KÖN NEN, HABEN ES ANGEHENDE DACHDECKERINNEN UND DACHDECKER MIT KPZ-AUSBILDER SIMON SCHAUER GEMEINSAM ANGEPACKT. Feier-Tag für Lutz Schneider Zum runden 60. Geburtstag gratulierte KPZ-Ausbil dungsleiter Jürgen Lehner (li.) dem langjährigen Ausbilder am KPZ Waldkirchen, Lutz Schneider. Neben den besten Wünschen des KPZ und des LIV Bayern gab es einen Einkaufsgutschein.

In ihrer Freizeit konstruierten und realisierten Tei nehmer der Klasse 12A in Eigeninitiative und mit Unterstützung ihres Ausbilders Simon Schauer die ersten beiden Holzbänke für den Pausenbereich. Und die wurden natürlich gleich mal getestet. Ein stimmiges Urteil der Erbauer: Die gehen in Serie.

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BRANCHE

Preisgekrönt und aus der Praxis

AUS DER PRAXIS IST FÜR DIE PRAXIS. EIN PRINZIP, DAS SICH EINMAL MEHR BESTÄTIGT BEI EINER INNOVATION, DIE SICH AUS DER LANGJÄHRIGEN ERFAHRUNG EINES SPENGLERS ENTWICKELTE. Markus Riedl, seit 1998 Dachdecker und Spengler aus Freising, kennt das Problem schon ebenso lange, wie seine Kollegen: Oberhalb der Traufe von Metalldächern bildet sich oft Nässe. Aus dem be kannten Problem entwickelte Riedl eine Idee, die inzwischen mit dem Bayerischen Staatspreis 2022 und Bundespreis 2022 ausgezeichnet wurde: KAPIpro – ein zum Patent angemeldetes Kapillar system und der „Grundstein” für das 2021 gegrün dete Startup KAPIpro. Das durch seine innovative Falzung und Perfora tion geformte Profil unterbricht die Kapillarwir kung des hochziehenden Wassers im Traufbereich.

Damit entfällt zudem die Falzung des Einlaufblechs mit angereifter Einhängenase. Das KAPIpro Kom priband wird zusätzlich im Doppelstehfalz ange bracht und verhindert auch dort das Eindringen des Wassers. Das Edelstahlprofil ist in den Stärken 0,6/0,8mm erhältlich. Anfragen interessierter Vertriebspartner sind übri gens willkommen. www.kapipro.de

Das KAPIpro-Profil mit dem Kompriband (gem. DIN 18542 BG1) verhindert beim Metalldach Nässebildung im Traufbereich.

ARBEITSSCHUTZ

Die weiteren Aussichten: Vorsicht

ERSCHRECKENDE BILANZ IN DER BAUWIRTSCHAFT: 56 TÖDLICHE ARBEITSUNFÄLLE GAB ES ALLEIN IN DEN ERSTEN ACHT MONATEN DES JAHRES 2022.

Foto: Jan-Peter Schulz - BG

die „ Chronische obstruktive Bronchitis (COPD) durch langjährige Quarzstaubexposition am Ar beitsplatz“ als neue „Wie-Berufskrankheit” abge geben. Lacke, Schäume und Klebestoffe aus Polyurethanen (PU) enthalten Isocyanate. Jeder, der mit PU-Mate rialien arbeitet, muss ab August 2023 eine Schu lung für den sicheren Umgang mit diesen Stoffen machen. Isocyanate sind teilweise als giftig sowie als krebsverdächtig und allergieauslösend einge stuft. Mitgliedsunternehmen der BG BAU können durch einen Freischaltcode auf der BG BAU-Web seite kostenfreie Onlineschulungen absolvieren.

MIT DEM NEUEN JAHR TRETEN ZAHLREICHE NEUE REGELUNGEN ZUM ARBEITSSCHUTZ IN KRAFT. DAZU STARTET DIE BERUFSGENOSSENSCHAFT DER BAUWIRTSCHAFT (BG BAU) WEITERE ANGEBOTE UND SERVICES FÜR DIE BETRIEBE. Gleich ein ganzes Dutzend Neuerungen und Verän derungen gab es mit dem Start ins neue Jahr. Alle Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossen schaften und Unfallkassen erhalten bundesweit einheitliche Unternehmensnummern (UNR.S) . Sie lösen ab 1. Januar 2023 die Mitgliedsnummern ab. Es wurde eine wissenschaftliche Empfehlung für

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ARBEITSSCHUTZ

Die POP-Verordnung (Persistente organische Schad stoffe, POP – Persistent Organic Pollutants) wurde mit der Aufnahme neuer Stoffe und der Herab- setzung bestimmter Grenzwerte für Abfälle ange passt. Geprüft wird künftig auch, ob Abfälle, deren POP-Gehalt die festgelegten Grenzwerte über schreiten, als gefährlich eingestuft werden müssen. Kurzkettige Chlorparaffine (SCCP), die dem Flamm schutz dienen, dürfen vorerst bis 1.500 mg/kg in Abfällen vorhanden sein. „Die sichere Baustelle“ mit mehr als 30 animierten Schauplätzen in den Bereichen Tiefbau, Hochbau, Ausbau und Instandhaltung/Reinigung ermöglicht ein interaktives Lernen, ob eine Situation sicher ist oder ob Schutzmaßnahmen notwendig sind. Seit 1. Januar 2023 werden die Rechengrößen in den Sozialversicherungen auf 3.395 €/Monat (West) und auf 3.290 €/Monat (Ost) angehoben. Damit einhergehend wird auch die Mindestgrenze des je weiligen Jahresarbeitsverdienstes (JAV) angepasst. Mit der neuen Arbeitsmedizinischen Regel AMR 3.3 „Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge unter Berücksichtigung aller Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen“ wird die Verord nung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (Arb MedVV) konkretisiert. Damit sollen arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig erkannt und verhindert werden. Die aktualisierte DGUV Regel 101-021 bietet Unter nehmerinnen und Unternehmern im Schornsteinfe gerhandwerk Hinweise für die sichere und gesunde Durchführung von typischen Schornsteinfegerar beiten. Die Aktualisierung der Inhalte erfolgte ent sprechend dem geltenden Vorschriften- und Regelwerk des Staates und der Unfallversiche rungsträger (BetrSichV, TRBS 2121 Allg. Teil und TRBS 2121-2, ArbStättV, DGUV Vorschrift 38 „Bauar beiten“, DGUV Regel 101-038 „Bauarbeiten“). Zu sätzlich findet sich ein neues Kapitel „Arbeiten in der Nähe von Funkanlagen“. In der ersten Jahreshälfte 2023 erscheint die a ktua lisierte DGUV Regel 101-019 „Umgang mit Reini gungs- und Pflegemitteln“. Die Regel konkretisiert

die Umgangsvorschriften der Gefahrstoffverord nung einschließlich der zugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Altersrenten können seit 1. Januar 2023 unabhän gig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden. Die bisher geltende Hinzu verdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde aufgehoben. Erwerbsminderungsrenten können seit 1. Januar 2023 unter Beachtung dyna mischer Hinzuverdienstgrenzen bezogen werden. Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbs minderung ergibt sich 2023 eine Hinzuverdienst grenze von rund 35.650 €, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von rund 17.820 €. Für Erwerbs minderungsrenten gilt auch weiter, dass eine Be schäftigung oder selbstständige Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens, das Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist, ausgeübt werden darf. Bereits 2021 trat das Arbeitsschutzkontrollgesetz in Kraft. Ab 2026 müssen mindestens fünf Prozent der in einem Bundesland vorhandenen Betriebe pro Jahr durch die Arbeitsschutzbehörden besichtigt werden. Zur Erhöhung der Transparenz sind ab 2023 die Landesbehörden und die Unfallversiche rungsträger dazu verpflichtet, sich gegenseitig die Besichtigungsdaten aus den Betrieben elektronisch zu übermitteln. Seit 1. Januar 2023 gilt die neue Wegestreckenent schädigung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh mer in Bauunternehmen, die zu ihren Baustellen fahren. Die Baulohn-Änderungen werden in den Lohnprogrammen aufgenommen. Die Wegezeit entschädigung ist nach Kilometern gestaffelt.

Mehr dazu auf der Website der BG BAU unter www.bgbau.de

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WEITERBILDUNG

Bereich

Titel

Termin / Ort

Seminar-Nr.

neu

Technik

Workshop für Sachverständigen-Bewerber

08.03.2023 Nürnberg

2023 12

Technik

Vorbereitungslehrgang auf die praktische Gesellenprüfung im Dachdeckerhandwerk

26.-30.06.2023 Waldkirchen 03.-07.07.2023 Waldkirchen 10.-14.07.2023 Waldkirchen 07.03.2023 Erlangen 14.03.2023 Schwaig/München 04.04.2023 Schwaig/München 11.04.2023 Erlangen

2023 19 2023 20 2023 21 2023 11 2023 14 2023 16 2023 17

ausgebucht

Technik

Änderungen im Regelwerk 2023

ausgebucht

neu

Arbeits schutz

So geht die Gefährdungsbeurteilung

09.03.2023 Erlangen 16.03.2023 Schwaig/München

2023 13 2023 15

Technik

ZVDH-zertifizierter Photovoltaik-Manager im Deutschen Dachdeckerhandwerk

12.-16.06.2023 Schwaig/München

2023 22

neu

Technik

Vorbereitungslehrgang auf die theoretische Gesellenprüfung im Dachdeckerhandwerk

05.-07.06.2023 Waldkirchen

2023 18

neu

Verbindliche Anmeldung zum Seminar-Nr. (per Fax: 089 14 34 09-19 . E-Mail: info@dachtechnik.bayern )

Es gelten die unter www.dachtechnik.bayern eingestellten Veranstaltungsbedingungen. Bitte pro Lehrgang eine Anmeldung. Bei Anmeldung von mehr als fünf Personen bitte weitere(s) Formular(e) ausfüllen.

Rechnunganschrift/Firmenstempel

Teilnehmer/in: Name

Vorname

Geburtsdatum (nur bei Asbest- zementlehrgängen erforderlich)

Ort, Datum, Unterschrift

20

WEITERBILDUNG

Foto: Fotolia

Es sind noch Plätze frei

Vorbereitung auf die Gesellenprüfung Seminar-Nr. 2023 19; 2023 20; 2023 21 max. 12 Teilnehmer Workshop für Sachverständigen-Bewerber Seminar-Nr. 2023 12 max. 5 Teilnehmer In der Seminardatenbank auf der Homepage ist eine „Ampel” integriert, die Informationen über die Anzahl der noch freien Plätze darstellt. Grund sätzlich erfolgt die Berücksichtigung der Anmel dung in der Reihenfolge des Eingangs der Anmel- dungen. Wegen der langen Stornofristen der Ta gungsstätten wird um frühzeitige Anmeldung ge beten. In der Regel muss sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme entschieden werden, ob mit den vorliegenden Anmeldungen das Angebot durchge führt wird. Aufgrund einer zu geringen Anzahl von Anmeldungen kann es notwendig werden, die Ver anstaltung abzusagen. Zur Vereinfachung der Anmeldung über Telefax bzw. E-Mail sind die Weiterbildungsmaßnahmen mit einer Seminar-Nummer versehen. Diese Semi nar-Nummer bitte in das Anmeldeformular eintra gen und mit dem Namen des Teilnehmers, Ort, Datum, Unterschrift und Firmenstempel ergänzen.

MAN LERNT NIE AUS: DIESER SATZ GILT GERADE IM DACHDECKERHANDWERK. NEUE FACHREGELN, NEUE VORSCHRIFTEN, NEUE TECHNIK. DER BLICK INS WEITERBILDUNGSANGEBOT LOHNT SICH. Alle Seminarangebote sind mit tagesaktuellem Status einsehbar bei www.dachtechnik.bayern bzw. www.dachdecker.bayern im öffentlichen Bereich unter Die Bildung/ Bildungsangebot eingestellt. Dort gibt es zusätzli che umfangreiche Informationen zu den einzelnen Maßnahmen. Um sich frühzeitig die benötigten Plätze zu sichern, kann die Anmeldung dort einfach und sofort online erfolgen. Die Durchführung der angebotenen Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der zum Zeitpunkt des Kurses geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnah menverordnung und kann durch behördliche An ordnung auch kurzfristig ausfallen. Wie schon in der Vergangenheit muss bei einigen angebotenen Maßnahmen die Teilnehmerzahl be grenzt werden:

So geht die Gefährdungsbeurteilung Seminar-Nr. 2023 13 und 2023 15 max. 20 Teilnehmer

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INNUNGEN

Arvena Park Hotel, standen die Vorstandswahlen. Nichts Besonderes? Doch. Denn nach 33 Jahren im Vorstand der Dachdecker-Innung wurde Kay Prei ßinger von den anwesenden Innungsmitgliedern und Gästen verabschiedet. Zur Vorstandswahl trat Kay Preißinger, der in sei ner Vorstandszeit über 25 Jahre Obermeister der In nung war, satzungsgemäß nicht mehr an. Sein bisheriger Stellvertreter, Harald Grüner, be dankte sich im Namen aller Innungsmitglieder für Preißingers jahrzehntelanges unermüdliches Enga-

Mittelfranken

DIESE MITGLIEDERVERSAMMLUNG DER DACH- DECKER-INNUNG FÜR MITTELFRANKEN DARF SCHON FAST ALS HISTORISCH BEZEICHNET WER DEN: EIN VORSTANDSMITGLIED KANDIDIERTE ZUM ERSTEN MAL SEIT 33 JAHREN NICHT MEHR.

Auf der Tagesordnung der Mitgliederversammlung am Freitag, 25. November 2022, im Nürnberger

Fotos: Innung

Der neue Vorstand in Mittelfranken: Harald Grüner (3. v. li.), Christian Scheer (4. v. li.), Matthias Assmann (2. v. li.), Brigitte Voigt (re.), Thomas Märkl (3. v. re.), Alexander Michel (2. v. re.) Patrick Mayer (li.).

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INNUNGEN

gement für „seine” Innung und das gesamte Dach deckerhandwerk, für dessen Interessen er sich stets eingesetzt hat. Ein weiteres großes Dankeschön ging auch an Re nate Preißinger, die ihrem Ehemann bei der ehren amtlichen Arbeit nicht nur den „Rücken frei” hielt, sondern ihn ebenso tatkräftig aktiv unterstützte. In der anschließenden Vorstandswahl wurde Ha rald Grüner einstimmig zum neuen Obermeister Das „Mittelfranken-Team” Obermeister: Harald Grüner Dachdeckermeister Harald Grüner GmbH, 90587 Veitsbronn stv. Obermeister: Christian Scheer Helmuth Scheer GmbH, 91074 Herzogenaurach Lehrlingswart: Matthias Assmann Assmann Bedachungen OHG, 90489 Nürnberg

der Dachdecker-Innung für Mittelfranken gewählt. Ebenfalls auf 100 % der Stimmen konnte Christian Scheer bei seiner Wahl zum stellvertretenden Ober meister zählen.

Großes Dankeschön vom neuen Obermeister Harald Grüner (re.) an den langjährigen Obermeister Kay Preißinger (li.).

Schriftführerin: Brigitte Voigt Hugo Voigt & Sohn GmbH, 90763 Fürth Kassier: Thomas Märkl Märkl GmbH, 90579 Langenzenn

weitere Vorstandsmitglieder: Alexander Michel Alfred Michel GmbH & Co. KG, 91634 Wilburgstetten

Patrick Mayer Uwe Dörfler GmbH & Co. KG, 90530 Wendelstein

Auch bei Renate Preißinger bedankte sich der neue Obermeis ter Harald Grüner.

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INNUNGEN

Schwaben

EINEN BLICK GANZ WEIT ZURÜCK WARF DIE INNUNG SCHWABEN BEI IHRER HERBSTVERSAMM LUNG. Der Rückblick am Freitag, den 18. November 2022, beschränkte sich bei der Versammlung der Mitglie der nämlich nicht nur auf das Verbandsgeschehen des ablaufenden Jahres. Auch auf die Erfolgsbilanz ihres ehemaligen Ober meisters und jetzigen Ehrenobermeisters Walter Gauß blickte die Versammlung zurück, als ihm Mi chael Voigt zum 80. Geburtstag gratulierte und ein Präsent im Namen der Innungsmitglieder über reichte. Auch Ralf Stocker, Lehrlingswart der Innung Schwaben, wurde Ehre zuteil: Für seine 30-jährige Tätigkeit als Dachdeckermeister überreichte Voigt ihm den Goldenen Meisterbrief.

Obermeister Michael Voigt (li.) gratulierte Walter Gauß (re.) zu seinem 80. Geburtstag.

Herausgeber: B AYERN D ACH Gesellschaft zur Förderung des Bayerischen Dachdeckerhandwerks mbH Ehrenbreitsteiner Straße 5 . 80993 München Tel. 0 89 / 14 34 09-0 E-Mail: info@bayerndach-magazin.de www.bayerndach-magazin.de V. i. S. d. P.: Kay Preißinger, Geschäftsführer B AYERN D ACH GmbH Gestaltung und Redaktion: HF.Redaktion Harald Friedrich Mohnweg 4a . 85375 Mintraching www.hf-redaktion.de Druck: Nachbar-Druck GmbH 85375 Neufahrn Es gilt Anzeigenpreisliste 1-2023 I M P R E S S U M

Fotos: Schneider

Den Goldenen Meisterbrief überreichte Michael Voigt (li.) an Lehrlingswart Ralf Stocker (re.).

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INNUNGEN

In München-Freimann war ausnahmsweise nicht die Allianz-Arena das Highlight am Dienstag, den 8. November 2022. Vielmehr stand die Situlischule mit ihrem Berufetag im Mittelpunkt des Interesses. Dachdeckermeister Markus Hager und Dagmar Frank von der Innung präsentierten sechs Schüler gruppen das Dachdeckerhandwerk. Die Neugier wurde geweckt und verstärkt in dem gemeinsamen Vortrag über die Vielfalt und die vielen Chancen im Dach-, Wand- und Abdichtungshandwerk. Und das mit großem Erfolg, denn schon unmittelbar nach diesem Vortrag konnten die ersten Anmeldungen zu einem Praktikum registriert werden.

München-Obb.

EINEN ECHTEN JAHRES-ENDSPURT LEGTE DIE DACHDECKER-INNUNG MÜNCHEN-OBERBAYERN IN SACHEN NACHWUCHSSUCHE HIN.

Fotos: Innung

Zum „Einstieg” präsentierten Markus Hager und Dagmar Frank das Dachdeckerhandwerk in einem Vortrag an der Situlischule...

Im BIZ München hatten die Besucher zwei Tage lang Gelegen heit, Handwerk live zu erleben.

„Handwerk erleben” war das Motto des zweitägi gen Informationsangebots im BIZ München am Freitag und Samstag, 18. und 19. November 2022. Da der erste Tag eine Pflichtveranstaltung für die Schulen war, sahen viele der Jugendlichen diesen Besuch offenbar eher als „Freizeit-Erlebnis” denn als Karrierechance an. Wenigstens beim Schlagen

...bevor es dann ans Handwerk in der Praxis ging.

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INNUNGEN

von Schieferherzen und dem Eindecken am Modell waren einige Schülerinnen und Schüler tatsächlich mit ganzem Herzen dabei. Ganz anders am Samstag. Hier informierten sich die wirklich interessierten Kids – oft zusammen mit ihren Eltern – über die Ausbildung im Handwerk. Auch wenn sich die Besucherzahlen in Grenzen hielten: Die hier geführten Gespräche waren von hoher Qualität. So konnten gezielt die Kontaktda ten von Betrieben, die Praktikums- und Ausbil dungsplätze anbieten, vermittelt werden. Fazit der Innung: Wenn bei so einer Messe ein oder zwei Praktika oder sogar Ausbildungsplätze fest zustande kommen, hat sich die Teilnahme schon gelohnt. Tatkräftig wurde Dagmar Frank von der Innung am Freitag vom Innungsbetrieb Rödel mit gleich drei

Schierferherzen erobern die Herzen – auch im BIZ München.

Gesellen unterstützt. Am Samstag sorgte ein Azubi vom Innungsmitglied Markus Sieber für den Ju gend-Kontakt auf Augenhöhe. Ein Brunch im Parkcafé München war das Jahresab schluss-Treffen der Innung am Sonntag, 11. Dezem ber 2022. Mit 45 Teilnehmern wurde diese Ver- anstaltung zu einem echten Dachdecker-Familien treffen.

Die Innung gratuliert

Peter Geigel zum 60. Geburtstag Heinz Fischer zum 80. Geburtstag

Die Quantität im BIZ München war am Samstag eher gering, doch die Qualität der Gespräche hoch.

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INNUNGEN NACHWUCHSWERBUNG

Anpacken anstatt ankleben: Dachdeckerhandwerk sucht Klimaschützer, die es ernst meinen

Energie kommt vom Dach. Du machst das schon.

Anpacken s  t t ankleben

Die Wärme muss drinnen bleiben. Du machst das schon.

Anpacken s  t t ankleben

Pack’s an: Werde Dachdecker(in). www.DachdeckerDeinBeruf.de

Pack’s an: Werde Dachdecker(in). www.DachdeckerDeinBeruf.de

Foto: HF.Redaktion

Bayerisches Dachdeckerhandwerk Klimaschutz leben. Dachdeckerhandwerk lernen. www.dachdecker.bayern

Bayerisches Dachdeckerhandwerk Klimaschutz leben. Dachdeckerhandwerk lernen.

Foto: HF.Redaktion

www.dachdecker.bayern

OHNE DACHDECKER GIBT ES KEINE ENERGIE WENDE. MIT NEUEN MOTIVEN GEHEN BAYERNS DACHDECKER AUF NACHWUCHSSUCHE. UND DIES MAL MIT DEM AKTUELLEN APPELL „ANPACKEN ANSTATT ANKLEBEN”. Wie in den vergangenen Jahren hat der Kontakt beauftragte des LIV Bayern, Harald Friedrich, in Ab stimmung mit dem PR-Ausschussvorsitzenden Kay Preißinger neue Kampagnenmotive für die Nach wuchssuche entworfen. Als kostenloser Service („Einfach weil’s mir Spaß macht”, so O-Ton Harald Friedrich). Die Motive können jedem Innungsbetrieb und jeder Innung (mit individuellem „Absender”) zur Verfügung gestellt werden.

gründach

Anpacken s  t t

ankleben

Biotope gehören auf das Dach. Du machst das schon.

Foto: HF.Redaktion

Bayerisches Dachdeckerhandwerk Klimaschutz leben. Dachdeckerhandwerk lernen. www.dachdecker.bayern

Pack’s an: Werde Dachdecker(in). www.DachdeckerDeinBeruf.de

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BLAUE SEITEN

Aus der aktuellen RECHT- SPRECHUNG

Auftragslos erbrachte Leistungen werden durch eine vorbehaltlose Abnahme nicht anerkannt

Foto: Fotolia

Die vorbehaltlose Abnahme der Leistung stellt kein Anerkennt nis einer auftragslos erbrachten Leistung dar. Insbesondere bei öffentlichen Auftraggebern sind hohe Anforderungen an die Annahme eines Anerkenntnisses zu stellen (OLG Köln, Az.: 16 U 192/20 vom 27.05.2021; Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH mit Beschluss vom 07.09.2022 – VII ZR 649/21 zurückgewiesen). Innungsmitglieder können hier weiterlesen.

Abrechnung von Stundenlohnarbeiten: Keine besonderen Anforderungen im BGB-Vertrag Verlangt der Unternehmer eine Vergütung im Stundenlohn, muss er darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass er mit dem Besteller die Abrechnung nach Aufwand vereinbart hat. Zur schlüssigen Begründung eines nach Zeitaufwand zu bemes senden Vergütungsanspruchs muss der Unternehmer nur darle gen, wie viele Stunden für die Erbringung der Vertragsleis- tungen angefallen sind. Die Vereinbarung einer Stundenlohnvergütung begründet die vertragliche Nebenpflicht zur wirtschaftlichen Betriebsführung, deren Verletzung sich nicht unmittelbar vergütungsmindernd auswirkt, sondern einen vom Besteller geltend zu machenden Schadensersatzanspruch entstehen lässt. Dessen tatsächliche Voraussetzungen muss der Besteller darle gen und beweisen (OLG München, Az.: 28 U 345/20 Bau vom 04.06.2020; Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH mit Beschluss vom 01.06.2022 – VII ZR 93/20 zurückgewiesen). Wichtig für Sie? Innungsmitglied werden.

Abrechnung nach Kündigung: Grundlage der Kalkulation muss nachträglich erstellt werden

Der Unternehmer muss bei einer vorzeitigen Kündigung des Werkvertrags durch den Auftraggeber die Grundlagen der Kalkulation des (Pauschal-)Preises für die vereinbarte Leistung offenlegen. Hat der Unternehmer diesen (Pauschal-)Preis nur „im Kopf“ kalkuliert, hat er die maßgeblichen Preisermittlungsgrundlagen nachträglich zusammenzustellen und dabei zu den ersparten Aufwendungen konkret vorzutragen (OLG Zweibrücken, Az.: 5 U 67/19 vom 08.12.2020; Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH mit Beschluss vom 29.06.2022 – VII ZR 16/21 zurückgewie sen). Weiterlesen? Innungsmitglied werden. lesen.

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BLAUE SEITEN

Dürfen nicht abgerechnete Nachträge „nachgeschoben“ werden? Stellt der Auftragnehmer seine Schlussrechnung und wird diese vom Auftraggeber vorbehaltlos beglichen, darf der Auftrag geber die geltend gemachte Schlussrechnungsforderung des Auftragnehmers als abschließend ansehen. Bei einem vor dem 01.01.2018 geschlossenen BGB-Bauvertrag ist die Erteilung einer prüfbaren Schlussrechnung keine Fälligkeits voraussetzung. Die Verjährung des Werklohnanspruchs des Auf tragnehmers beginnt daher am Ende des Jahres, in dem das Werk abgenommen wurde (OLG Rostock, Az.: 7 U 52/21 vom 12.11.2021; Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH mit Beschluss vom 01.06.2022 – VII ZR 885/21 zurückgewiesen). Innungsbetriebe erfahren hier mehr. Auftraggeber muss weder Bauwasser noch Baustrom stellen Die in einem vom Auftragnehmer vorformulierten Bauvertrag enthaltene Klausel, nach der „Bauwasser und Baustrom ... vom Bauherrn gestellt bzw. ... die Kosten des Unternehmens insofern ausgeglichen (werden)“, benachteiligt den Auftraggeber unan gemessen und ist unwirksam. Die Klausel ist außerdem überra schend und wird deshalb nicht Vertragsbestandteil. Besteht keine wirksame Verpflichtung des Auftraggebers, dem Auftragnehmer Bauwasser und Baustrom zur Verfügung zu stellen, gerät der Auftraggeber nicht in (Annahme-)Verzug, wenn er kein Bauwasser oder keinen Baustrom liefert. Dementsprechend steht dem Auftragnehmer bei fehlendem Bauwasser/Baustrom kein Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung zu (OLG Schleswig, Az.: 12 U 119/21 vom 31.08.2022). Wäre das wichtig für Sie? Dann sollten Sie Innungsmitglied werden.

Nach drei erfolglosen Nachbesserungsversuchen ist eine weitere Fristsetzung entbehrlich. Wird nach einem Rücktritt das Werk zur Verfügung gestellt, kann der Schaden anhand der fiktiven Mängelbeseitigungs- kosten ermittelt werden (OLG Stuttgart, Az.: 12 U 540/19 vom 23.02.2021; Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH mit Beschluss vom 20.04.2022 – VII ZR 241/21 zurückgewiesen). Innungsmitglieder können hier weiterlesen.

Bürgschaftsurkunde ist abzuholen

Bei der Verpflichtung zur Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde handelt es sich um eine Holschuld. Aus der Holschuld folgt für den Bürgschaftsgläubiger (hier: den Auftragnehmer zur Absicherung von Vergütungsansprüchen) lediglich die Verpflichtung, die Bürgschaftsurkunde zur Abholung bereitzuhalten und im Rahmen der Abholung heraus zugeben (OLG Frankfurt, Az.: 22 W 22/22 vom 30.05.2022). Kraneinsatz ist rechtzeitig anzuzeigen Das Benutzen des Nachbargrundstücks durch Überschwenken des Baukrans – mit oder ohne Lasten – muss der Bauherr dem Nachbarn zwei Wochen vor der Benutzung anzeigen, sonst kann er sich nicht auf das sogenannte Hammerschlags- und Lei terrecht berufen (OLG Stuttgart, Az.: 4 U 74/22 vom 01.08.2022). Innungsmitglieder sind immer vollständig informiert. Innungsmitglieder sind schneller informiert.

Nach drei erfolglosen Mängel- beseitigungsversuchen ist Schluss

Foto: Pixabay

Ein Vertrag über den Erwerb und den Einbau eines Glasfaser kunststoff-Fertigpools ist ein Werkvertrag.

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BLAUE SEITEN

Werden seitens des Auftragnehmers in erheblichem Umfang noch Mängelbeseitigungsarbeiten vorgenommen oder für Män gel ein Abschlag angeboten, wird gegenüber dem Auftraggeber nicht zum Ausdruck gebracht, dass die Arbeiten abgeschlossen sind. Auch eine fiktive Abnahme nach § 640 Abs. 1 Satz 3 BGB a. F. setzt voraus, dass der Herstellungsprozess abgeschlossen ist. Andernfalls ist die gesetzte Frist unwirksam (OLG München, Az.: 28 U 3831/19 Bau vom 04.02.2020; Nichtzulassungsbe schwerde vom BGH mit Beschluss vom 04.05.2022 – VII ZR 32/20 zurückgewiesen). Innungsmitglieder erfahren hier alles. Prüfung einer Mängelrüge ist keine Anerkenntnis Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt neu zu laufen, wenn der Auftragnehmer seine Verpflichtung zur Nachbesserung anerkennt. Erklärt der Auftragnehmer auf eine Mängelrüge des Auftrag gebers hin, er werde sich nach Erhalt der Unterlagen „um die Angelegenheit kümmern“, wird dadurch die eigene Einstands pflicht nicht anerkannt. Gleiches gilt für die Mitteilung des Auftragnehmers, den Vor gang seiner Haftpflichtversicherung gemeldet zu haben (OLG Stuttgart, Az.: 13 U 357/20 vom 10.12.2021; Nichtzulassungs- beschwerde zurückgenommen). Als Innungsmitglied könnten Sie jetzt alles lesen, was Sie wissen wollten.

Privatperson ohne VOB/B-Kenntnisse ist ein VOB/B-Text auszuhändigen Die VOB/B wird nur dann Bestandteil eines (Bau-)Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss die andere Vertragspartei auf die VOB/B hinweist, ihr die Möglichkeit verschafft, in zumut barer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen und die andere Vertragspartei schließlich mit der Geltung der VOB/B einverstanden ist. In zumutbarer Weise kann eine mit der VOB/B nicht vertraute Partei vom Inhalt der VOB/B nur Kenntnis nehmen, wenn ihr spätestens bei Vertragsschluss der Text der VOB/B zugänglich gemacht wird. Ein Hinweis auf die VOB/B im Vertrag genügt für eine wirksame Einbeziehung nur dann, wenn die Vertragspartei des Verwen ders Unternehmer und im Baurecht bewandert, selbst bereits mit der VOB/B vertraut ist oder für sie ein mit den Bedingungen Vertrauter – etwa ein Architekt – auftritt. Wird die VOB/B nicht wirksam in den Vertrag einbezogen, verhält sich der Auftragnehmer als Verwender der VOB/B nicht treuwidrig, wenn er sich auf die unwirksame Einbeziehung der VOB/B beruft (OLG Hamm, Az.: 21 U 125/18 vom 04.06.2020; Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH mit Beschluss vom 23.06.2022 – VII ZR 108/20 zurückgewiesen). Wichtig für Sie? Innungsmitglied werden.

Abnahme setzt Abnahmereife voraus

Der Auftragnehmer hat nur dann einen Anspruch auf Abnahme, wenn die Leistung abnahmereif hergestellt ist. Die Leistung ist abnahmereif, wenn das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt, der Herstellungsprozess also abge schlossen ist. Unwesentliche (Rest-)Mängel stehen der Abnahme nicht entgegen. Alles lesen? Innungsmitglied werden.

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