BayernDach Magazin 1-2023OEB

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tung aus Bitumenbahnen des Innungsmitglieds unter dem Belag liegt, sowie ein Angebot dafür abgeben. Nach Beratung durch den LIV Bayern hat der Innungsbetrieb das Angebot erstellt und sowohl mündlich wie auch schriftlich seine Bedenken gegen den geplanten Anschluss beim Planer ange meldet, der den Eingang nach einigem Zögern durch Unter schrift bestätigt. Die nun darauf ausgeführte Mitteilung des Planers zu seiner „Sonderlösung“ kann die Bedenken des Innungsmitgliedes nicht ausräumen, und er möchte dieser Lösung nicht zustimmen. Das Innungsmitglied wendet sich erneut an den LIV zur Bera tung über die weitere Vorgehensweise. Vorsprung durch Wissen Dieses Beispiel zeigt, wie schnell sich die Mitgliedschaft in einer der elf bayerischen Dachdecker-Innungen, die dem LIV Bayern ageschlossen sind, lohnen kann. Neben der technischen Beratung gehört zu den Leistungen, die von den Innungsbetrieben in Anspruch genommen wer den können, auch eine rechtliche Erstberatung, die Beratung in den Bereichen Betriebswirtschaft, Arbeits-, Lohn- und Ta rifrecht. Die Interessen der Innungsmitglieder werden vom Landesin nungsverband auf wirtschaftlicher und politischer Ebene – national und international – vertreten. So ist der Verband z. B. Sozialpartner der IG BAU in Bayern. Durch gemeinsam erarbeitete Tarifverträge wird eine Ein kommensstruktur für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter festgeschrieben, die jedem Lohn-Dumping entgegenwirkt. Ebenso ist der Landesinnungsverband auch Mitglied in der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), der Lan desvereinigung der Bauwirtschaft Bayern (LVB), im Unter nehmerverband des Bayerischen Handwerks (ubh) und aktiver Netzwerkpartner der Initiative Neue Qualität des Bauens (INQA-Bauen). Hier werden allgemeinwirtschaftliche Trends, Trends der Bauwirtschaft und insbesondere des Handwerks frühzeitig erkannt und analysiert und die Interes sen dieser Branche auch politisch vertreten. Der LIV Bayern ist zugleich Mitglied im Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH. Hier wird u. a. auch das Fachregelwerk ständig aktualisiert. So genießen Dachde cker-Innungsbetriebe den Vorteil, sich fachlich permanent weiterbilden zu können.

Darüber hinaus belegt der Innungsbetrieb durch Bilder, dass die in Teilen bereits ausgeführte „Verbundabdichtung“ schadhaft und als Anschluss undicht ist. Auf Grund der Beratung des LIV wendet sich nun das Innungs mitglied schriftlich an den Auftraggeber, trägt dort seine Be denken erneut vor und stellt fest, dass die geplante „Sonder- lösung“ seine Bedenken nicht ausräumt, und er der vorgetrage nen „Sonderlösung“ nicht zustimmt. In der Mitteilung müssen die nachteiligen Folgen und die sich daraus ergebenden Gefahren der unzureichenden Werkausfüh rung konkret dargelegt werden. Zusätzlich weist er auf die beschädigten Anschlüsse der „Ver bundabdichtung“ und deren fehlende Dichtheit hin. So sieht es auch die einschlägige Rechtsprechung vor. Der Bedenkenhinweis muss nach dem Urteil des OLG Düsseldorf (Az.: 22 U 140/21 vom 13.05.2022) bei einer ähnlichen Sachlage an den Besteller gerichtet sein. Zwar kann im Einzelfall auch ein Mitarbeiter oder ein Bauleiter des Bestellers für einen Beden kenhinweis empfangsbevollmächtigt sein. Wenn dieser sich jedoch den Bedenken verschließt, müssen die Bedenken an den Besteller selbst zur Entscheidung über die weitere Vorgehensweise gerichtet werden. Üblicherweise wird von den Beteiligten versucht, im Vorfeld nicht sofort „das ganz große Fass aufzumachen“ und den Auf traggeber in den Austausch einzubeziehen. Es ist jedoch erfor derlich, dass schriftlich die Bedenken aufrechterhalten werden. Schweigen könnte hier als ein Ausräumen der Bedenken und Zustimmung zur vorgeschlagenen Planung gewertet werden. Letztendlich ist immer der Besteller einzubeziehen, der über die weitere Vorgehensweise am besten unter Fristsetzung entschei den muss. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Bauleiter entspre chend bevollmächtigt ist. Wer zahlt schafft an.

Das sollten Sie eigentlich wissen. Und als Innungsmitglied wüssten Sie es schon.

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