BayernDach Magazin 1-2023OEB

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Foto: Pixabay

Wer entscheidet letztlich hinsichtlich der Anmeldung von Bedenken?

EIN BEISPIEL AUS DER BERATUNG DER INNUNGSMITGLIEDER ZUM KLASSIKER DER FEHLENDEN ANSCHLUSSHÖHE BEI ABDICH TUNGEN: ES ZEIGT DIE EINZULEITENDEN SCHRITTE AUF, DIE IM EINKLANG MIT DER RECHTSPRECHUNG MINDESTENS WAHR- ZUNEHMEN SIND, UM VON EINER HAFTUNG FREIGESTELLT ZU WERDEN. Wie immer fängt es meist recht harmlos an: Das Innungsmit glied sollte zuerst nur aushelfen und die Dampfsperre als Not abdichtung auf eine Stahlbetondecke aufkleben, um das Eindringen von Feuchtigkeit zu reduzieren.

Nach dem Setzen der Fensterelemente in die Holzständerwand wurde die Dampfsperre daran angeschlossen. Nur auf der dritten von vier Ebenen war dies wegen fehlender Vorleistung und aufgestellter Gerüste nicht möglich. Die Arbei ten wurden vereinbarungsgemäß im Stundenlohn ausgeführt und abgerechnet. Nach einigem Hin und Her sollte das Innungsmitglied nun doch den ganzen Aufbau mit Gefälledämmung und zweilagiger Abdichtung aus Bitumenbahnen ausführen – einschließlich der barrierefreien Anschlüsse, auf denen eine „Verbundabdich tung“ durch einen Dritten aufgebracht wird und die OK Abdich

Warum auf wichtige Informationen verzichten? Einfach Innungsmitglied werden..

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