BayernDach Magazin 1-2023OEB

BLAUE SEITEN

Nachbesserung zugesagt bedeutet,

dass die Verjährung der

Mängelansprüche

neu beginnt

Foto: Pixabay

EIN AUFTRAGNEHMER (AN) FÜHRT FÜR DEN AUFTRAGGEBER (AG) EINE FLACHDACHABDICHTUNG AUS. ZWISCHEN DEN PAR TEIEN WIRD DIE VOB/B ALS VERTRAGSGRUNDLAGE VEREIN BART. Die Ausführung ergibt keine Beanstandungen, und die Leistung wird nach Fertigstellung am 13.11.2013 abgenommen. Während der vierjährigen Gewährleistungsfrist werden Feuchtigkeitser scheinungen festgestellt. Auf eine wiederholte Mängelanzeige, letztmalig unter Fristsetzung und Androhung der Ersatzvor nahme durch einen Dritten und Kostenvorschussklage, erklärt der AN am 03.02.2017, dass er – sobald es die Wetterbedingun gen zulassen – nochmals nach den Fehlerursachen suchen und diese beheben wird. Die Frist läuft ab, ohne dass etwas passiert. 2018 lässt der AG durch einen Privatsachverständigen den Fehler suchen. Der stellt nicht fachgerechte Anschlüsse der Abdichtung fest, die für das Eindringen der Feuchtigkeit verantwortlich sind und sichert die entsprechenden Beweise. Darauf lässt der AG die beschädigten Teile des Daches zurückbauen, die Feuchtigkeitsschäden beseiti gen, Dämmung, Sparren sowie Dachhaut reparieren und nimmt den AN zur Erstattung der Selbstvornahmekosten in Höhe von knapp 90.000 € in Anspruch. Der AN lehnt die Kostenerstattung mit der Begründung ab, dass zwischenzeitlich die Forderungen des AG verjährt sind. Das OLG Brandenburg ist mit seinem Urteil (Az.: 4 U 130/20 vom 11.08.2021) jedoch anderer Meinung, und der BGH weist mit seinem Beschluss vom 01.06.2022 (Az.: VII ZR 835/21) die Nichtzu lassungsbeschwerde zurück.

Mit seinem Schreiben vom 03.02.2017 hat der AN angekündigt, dass er die Schadensursache beseitigen werde. Dies hat nach § 212 BGB zur Folge, dass die Verjährungsfrist von vier Jahren nach VOB/B am 03.02.2017 neu zu laufen beginnt und daher keine Verjährung eingetreten ist. Dies wäre erst ab 03.02.2021 der Fall gewesen. Die Forderung der Erstattung der Selbstvor nahmekosten nach entsprechender Androhung unter Fristset zung sei somit berechtigt. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH führt die Ankündigung eines Unternehmers, einen Mangel zu beseitigen, zum Neube ginn der Verjährung. Im BGB-Vertrag hätten sogar fünf Jahre als Verjährungsfrist neu zu laufen begonnen. Ähnlich hat auch OLG Düsseldorf 2018 in einem anderen Fall entschieden und der BGH auch dort die Nichtzulassungsbe schwerde 2021 zurückgewiesen. Der Unternehmer sollte also nach einer Aufforderung des Auf traggebers zur Mangelbeseitigung sorgsam prüfen, wie er rea giert. Die Zusage einer umgehenden Prüfung mit anschließender Mit teilung des Prüfungsergebnisses kündigt nicht automatisch eine Mangelbeseitigung an, da sich durch eine Prüfung auch die Ver antwortlichkeit eines Dritten ergeben könnte bzw. die Gefahr tragung mit der Abnahme auf den Auftraggeber übergegangen sein könnte. Auch eine Ankündigung, Arbeiten lediglich aus Ku lanz auszuführen, stellt keine Anerkenntnis dar. Es ist jedoch umstritten, ob der AG ein solches Angebot annehmen muss.

Jetzt wäre es natürlich gut, Mitglied in der Dachdecker-Innung zu sein. Dann könnten Sie diese wichtige Information auch erhalten.

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