BayernDach Magazin 1-2023OEB
FÖRDERUNGEN
Foto: Fotolia Förderungen als „Extra”
BAUEN UND SANIEREN NUR WENN ES FÖRDERUN GEN GIBT? DIESER WEG IST WEDER FÜR DIE SCHAF FUNG VON WOHNRAUM NOCH FÜR DIE ENERGIE- WENDE ZIELFÜHREND. DAS GILT AUCH FÜR DIE BERATUNG VON BAUHERREN. Grundsätzlich sollten Förderungen und Zuschüsse vielmehr als „Extra” gesehen und – soweit angebo ten – genutzt werden, nicht aber als alleinige Voraussetzung für ein Bauvorhaben. Derzeit ist der Förderdschungel nicht leicht er forschbar. Denn die bisherigen Förderungen durch KfW und BAFA wurden zusammengefasst in der Bundesförderung Effiziente Gebäude BEG. Mit der Novellierung der BEG wurde die Förder landschaft vereinfacht. Für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist allein das BAFA zuständig. Komplett sanierungen sowie Neubauten in den Bereichen Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) werden ausschließlich von der KfW ge fördert. Unterstützt werden im Rahmen der BEG-Förderung Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an
der Gebäudehülle beitragen. Das Mindestinvesti- tionsvolumen, das förderfähig ist, liegt bei 2.000 € brutto. Dabei können 15 % der Ausgaben geför dert werden. Gedeckelt sind die förderfähigen Kosten für ener getische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäu den auf 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr und insgesamt auf maximal 600.000 € pro Gebäude. Zur Antragstellung ist die Einbindung eines Ener gieeffizienz-Experten (EEE) zwingend vorgeschrie ben. Grundsätzlich sind viele Förderungen reduziert worden, um mehr Bauherren eine Förderung zuteil werden zu lassen. Bei den angegebenen Zinssätzen der KfW (s. a. Seite 5) ist zu beachten, dass diese sehr dynamisch sind, also täglich variieren können. Es bleibt die Problematik, dass Förderanträge vor einer Auftragserteilung gestellt werden müssen. Ob dann bei der Realisierung der Maßnahmen al lerdings noch Fördermittel zur Verfügung stehen, gleicht dem Blick in die Kristallkugel.
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