BayernDach Magazin 1-2023OEB
FÖRDERUNGEN
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Neuer Steuersatz: 0 %
ZU DEN STANDARD-WERBEANGEBOTEN BEI VIELEN GROSSEN ELEKTRONIK-MÄRKTEN GEHÖRT DAS LOCK-ARGUMENT „MEHRWERTSTEUER GE SCHENKT”. EINE IDEE, DIE MIT JAHRESBEGINN 2023 OFFENBAR AUCH VON DER BUNDESREGIERUNG AUFGEGRIFFEN WURDE. Für den Kauf und die Installation von PV-Anlagen wurde mit dem Start des neuen Jahres ein neuer Steuersatz bei der Umsatzsteuer eingeführt: der Steuersatz 0 %. Formal ist dies keine Umsatzsteuerbefreiung beim Verkauf und der Montage einer Photovoltaik-An lage. Denn eine Steuerbefreiung würde dazu füh ren, dass der installierende Betrieb beim Einkauf der PV-Anlage die Vorsteuer nicht bei der Umsatz steuervoranmeldung verrechnen könnte – also teu rer einkaufen müsste. Mit dem neuen Steuersatz von „Null Prozent” stellt der Lieferant bzw. Installateur seinen Kunden den Nettopreis „zuzüglich 0 % Umsatzsteuer“ in Rech
nung. Diese Regelung erlaubt die übliche Vorsteu ererstattung in der Lieferkette. Erst in der Rech nung an den Endkunden wird der neue Steuersatz von 0 % angewandt. Eine weitere Entlastung und Entbürokratisierung wurde ebenfalls beschlossen: Die Betreiber kleiner PV-Anlagen werden von der Einkommensteuer be freit. Und das gilt sowohl für neue wie auch für viele bereits bestehende Anlagen.
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