BayernDach Magazin 2-2019 OEB

„Fachregelwerk” für das Zusammenleben KPZ Azubi-Wohnheim DAS ZUSAMMENLEBEN UND ZUSAMMENWOHNEN KLAPPT NUR, WENN BESTEHENDE REGELN EINGEHALTEN WERDEN. DAS GILT GANZ BESONDERS IM WOHNHEIM FÜR DIE AUSZUBILDENDEN.

IM KPZ-WOHNHEIM GILT EINE HAUSORDNUNG, DIE JEDEM AUSZUBILDENDEN BEREITS ZU BEGINN DER AUSBILDUNG ZUSAMMEN MIT DEN BESCHULUNGS- UNTERLAGEN ZUGESCHICKT WIRD. ZUSäTZLICH LIEGT DIESE HAUSORDNUNG AUCH IM WOHNHEIM AUS. Aufgabe des pädagogischen Betreuungspersonals ist es auch, die Einhaltung dieser Regelungen zu über- wachen und sicherzustellen. Verstöße gegen die Hausordnung werden von den Betreuern ausnahms- los an das KPZ gemeldet. Zu den Verstößen gehört z. B. die verspätete Anreise am Sonntag, also nach 23 Uhr. Auch das Rauchen im

Zimmer oder der Genuss von alkoholischen Geträn- ken im Wohnheim wurden schon gemeldet. Gegen die betreffenden Auszubildenden wurden bereits Abmahnungen ausgesprochen. Diese Ab- mahnungen weisen auch darauf hin, dass bei einem weiteren Verstoß gegen die Hausordnung der Aus- schluss aus dem Wohnheim droht. Dieser nächste Schritt musste leider schon bei zwei Auszubildenden ergriffen werden. Sie waren wegen mehrfacher Ver- stöße gegen die Hausordnung des Wohnheims ver- wiesen wurden. Ein solcher Ausschluss kann bei Mehrfach-Verstößen, je nach Situation und Schwere der Regelmissachtungen, sogar für den Rest des lau- fenden Schuljahres ausgesprochen werden.

Fotos: HF.Redaktion/Fotolia

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