BayernDach Magazin 2-2021

VERSICHERUNG

Sollen die Akkus jedoch in der Kaskoversicherung mit abgesichert werden, gibt es deutliche Unter- schiede in den Versicherungsbedingungen. Für eine möglichst umfangreiche Absicherung bietet sich die Allgefahrendeckung („All-Risk-Deckung“) an. Damit sind nicht nur beispielsweise Feuer und Diebstahl versichert, sondern alle Gefahren, die nicht explizit ausgeschlossen sind. Üblich sind Ausschlüsse für Verschleiß, Abnutzung, Konstruktions- oder Materialfehler, gewöhnlicher Alterungsprozess (z. B. Leistungsminderung des Akkus) oder teilweise chemische Reaktion (bei- spielsweise Säure, Laugen oder Oxidation). Ganz wichtig: Für den Akku sollte unbedingt eine Neupreisentschädigung vereinbart werden. Die Re- gelung für den Zeitraum, innerhalb dessen bei einem Totalschaden der Neupreis entschädigt wird, variiert am Versicherungsmarkt zwischen 12 und 36 Monaten. Auch bei Elektro- und Hybridfahrzeugen sollte da- rauf geachtet werden, dass der Versicherer auf den Abzug „Neu für Alt“ verzichtet. Diese Vereinba- rung sollte unbedingt auch für den Akku gelten. Eine solche Regelung bedeutet, dass der Versiche- rer einen dem Alter und der Abnutzung entspre- chenden Beitrag von der Reparaturentschädigung nicht abziehen kann. Ebenfalls sollten die Entsorgungskosten für den durch einen Unfall beschädigten Akku versichert werden, wenn kein anderer – insbesondere der Hersteller – dafür aufkommt. Als Leistung für Folgeschäden durch Kurzschluss oder Tierbiss ist es empfehlenswert, mindestens mit 20.000 € versichert zu sein. Einige Versicherer bie- ten dies übrigens auch für die Ladekabel an. Speziell bei Elektro- und Hybridfahrzeugen ist der Versicherungsschutz für Überspannungsschäden am Akku von besonderer Bedeutung. Beim Brand eines Elektrofahrzeugs können höhere Feuerlöschkosten im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren entstehen. Die Feuerweh- ren setzen zur Brandbekämpfung oft spezielle Aus- rüstungen ein. Dazu zählen etwa Wassercontainer

Auch für die Versicherungsbranche sind die „mobilen Hochvolt- anlagen“ noch vielfach Neuland.

oder spezielle Feuerlöschdecken. Mit dem Versiche- rer sollte daher die Kostenübernahme dieser höhe- ren Feuerlöschkosten unbedingt vereinbart sein. Auch ist es empfehlenswert, bei den „Elektrischen“ Schäden durch Bedienfehler abzusichern – also mit zu versichern. Dazu zählen z. B. die Tiefenentla- dung, die Überladung, eine Fehlbedienung der La- destation oder ein Ladeschaden bei Frost. Ebenso können auch Schäden am Akku beim Abschleppen abgesichert werden. Der Versicherungsmarkt bietet auch die Mitversi- cherung von stationären und mobilen Ladegeräten einschließlich der Ladekabel und dazugehöriger Adapter an. Alternativ könnte zumindest das stationäre Lade- gerät auch über die Gebäudeversicherung abgesi- chert werden. Für stationären und mobile Lade-

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