BayernDach Magazin 3-2019

Rechtsprechung BLAUE SEITEN

Ein bEDEnkEnHinwEiS DES auFTraGnEHMErS MuSS GEGEn- ÜbEr DEM auFTraGGEbEr SElbST oDEr DESSEn bEFuGTEM VErTrETEr ErFolGEn. Er MuSS So EinDEuTiG SEin, DaSS DEM auFTraGGEbEr DiE TraGwEiTE EinEr nicHTbEFolGunG klar wirD. wird nicht der auftraggeber, sondern sein bevollmächtigter Ver- treter belehrt, und verschließt sich dieser den vorgebrachten be- denken, muss sich der auftragnehmer unmittelbar an den auf- traggeber selbst wenden (olG celle, az.: 13 u 104/12 vom 04.08.2016, nicht nichtzulassungsbeschwerde vom bGH mit be- schluss vom 07.11.2018 – Vii zr 219/16 zurückgewiesen). muss sich an Auf- traggeber wenden Angeordnete „Null- positionen“ sind Teilkündigung und keine Leistungsän- derung lässt der auftraggeber einzelne Positionen nach auftragsertei- lung nicht vom auftragnehmer ausführen, liegt eine Teilkündi- gung und keine leistungsänderung vor, so dass dem auf- tragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter auf- wendungen zusteht (olG München, az.: 28 u 413/19 vom 02.04.2019). Architekt teilt Bedenken nicht: Auftragnehmer

kann DEr auFTraGnEHMEr DiE Von iHM bEHauPTETE VErGÜ- TunGSabrEDE nicHT bEwEiSEn, iST DiE ÜblicHE VErGÜTunG alS VErEinbarT anzuSEHEn. Die Höhe der üblichen Vergütung kann das Gericht im wege der Schätzung ermitteln, soweit die vollständige aufklärung aller maßgebenden umstände mit Schwierigkeiten verbunden ist, die in keinem Verhältnis zur bedeutung der Forderung stehen (olG brandenburg; az.: 7 u 251/14 vom 23.01.2019). Höhe der Vergütung streitig: Auftraggeber muss üblicheVergü- tung zahlen

Die Höhe der üblichen Vergütung kann das Gericht im Wege der Schätzung ermitteln. Foto: Fotolia

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